Kostenloses Tool

Vergabeinformations-Rechner: Welches Verfahren gilt?

Ober- oder Unterschwelle? Direktauftrag oder Ausschreibung? Geben Sie Auftragsart, Auftraggeber, Bundesland und den geschätzten Auftragswert ein – und sehen Sie sofort, welche Vergabeart zulässig ist, nach welcher Rechtsgrundlage, wo bekannt gemacht wird und welche Meldepflichten greifen. Bund und alle 16 Länder, Stand 2026/2027.

Bund + 16 LänderEU-Schwellen 2026/2027100 % kostenlosLäuft nur im Browser
1. Auftragsart

Geschätzter Netto-Gesamtwert ohne USt. (bei Daueraufträgen über die Laufzeit, i. d. R. 48 Monate).

Geben Sie einen geschätzten Auftragswert ein – die Einordnung erscheint sofort.

Wo Ausschreibungen bekannt gemacht und gefunden werden

  • Zentral (Bund, Länder, Kommunen): oeffentlichevergabe.de – der Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf (Beschaffungsamt des BMI). Bündelt Bekanntmachungen kostenfrei an einem Ort (eForms-DE).
  • EU-weit (Oberschwelle): TED – Tenders Electronic Daily – Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwelle laufen über den Datenservice ans EU-Amtsblatt (TED).
  • Niedersachsen (Landesplattform): vergabe.niedersachsen.de

Orientierung, keine Rechtsberatung. Nationale Wertgrenzen: Recherche 07/2026 (Sekundärquelle aumass.de/Länder-Erlasse) – maßgeblich ist die aktuelle Landesregelung; Befristungen und Reformen beachten. EU-Schwellenwerte: 01.01.2026 – 31.12.2027 (Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151, 2025/2152 vom 22.10.2025). Die vergaberechtliche Prüfung, Verfahrenswahl und Dokumentation obliegt dem öffentlichen Auftraggeber.

Die entscheidende Grenze: Ober- und Unterschwelle

Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt. Ausschlaggebend ist der geschätzte Netto-Auftragswert im Verhältnis zum EU-Schwellenwert:

Unterschwellenbereich (national)

Unterhalb der EU-Schwelle gilt nationales Recht: UVgO/VOL-A für Liefer- und Dienstleistungen, VOB/A (Abschnitt 1) für Bauleistungen – ergänzt um die Wertgrenzen des jeweiligen Landes bzw. des Bundes. Die Verfahren reichen vom Direktauftrag bis zur Öffentlichen Ausschreibung.

Oberschwellenbereich (EU-weit)

Ab dem EU-Schwellenwert gilt bundesweit einheitlich das europäische Vergaberecht: GWB (Teil 4), VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/A-EU. Ausgeschrieben wird EU-weit (offenes/nicht offenes Verfahren), Bekanntmachung über das EU-Amtsblatt TED, mit Nachprüfungsschutz vor den Vergabekammern.

EU-Schwellenwerte 01.01.2026 – 31.12.2027

Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an. Diese Werte gelten für den Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2027 (netto, ohne USt.):

Auftragsart / AuftraggeberSchwellenwert (netto)
Bauleistungen (alle Auftraggeber)5.404.000 €
Liefer-/Dienstleistungen – oberste/obere Bundesbehörden140.000 €
Liefer-/Dienstleistungen – Länder, Kommunen, sonstige öffentliche Auftraggeber216.000 €
Liefer-/Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber (+ Verteidigung/Sicherheit)432.000 €
Konzessionen5.404.000 €
Soziale und andere besondere DienstleistungenSektoren: 1.000.000 €750.000 €

Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151, 2025/2152 vom 22.10.2025.

Die Vergabearten im Überblick

Im Unterschwellenbereich wird das Verfahren mit steigendem Auftragswert formeller. Sie dürfen stets ein offeneres Verfahren wählen, als die Wertgrenze verlangt – nie ein weniger offenes.

National · Unterschwelle (UVgO / VOB/A)

1

Direktauftrag

Formlose Beschaffung ohne Vergabeverfahren – ein Angebot genügt. Nur bis zur jeweiligen Landes-/Bundeswertgrenze. Wirtschaftlichkeit ist zu dokumentieren, ein regelmäßiger Wechsel der Auftragnehmer wird erwartet.

2

Verhandlungs- / Freihändige Vergabe (ohne Teilnahmewettbewerb)

Angebote werden formlos bei mehreren Bietern eingeholt und können verhandelt werden. UVgO spricht von Verhandlungsvergabe, die VOB/A von Freihändiger Vergabe. Zulässig bis zur jeweiligen Wertgrenze.

3

Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb)

Ein begrenzter, selbst ausgewählter Bieterkreis wird zur Angebotsabgabe aufgefordert – ohne öffentlichen Aufruf. Zulässig bis zur jeweiligen Wertgrenze.

4

Öffentliche Ausschreibung

Unbeschränkter, öffentlicher Aufruf zur Angebotsabgabe. Im Unterschwellenbereich stets zulässig und der Auffang, wenn die Wertgrenzen der schlankeren Verfahren überschritten sind.

EU-weit · Oberschwelle (GWB / VgV)

Offenes Verfahren

Öffentlicher, EU-weiter Aufruf; jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Regelfall.

Nicht offenes Verfahren

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, danach fordert der Auftraggeber ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Gleichrangig zum offenen Verfahren.

Verhandlungsverfahren

Mit oder ohne Teilnahmewettbewerb; Angebote dürfen verhandelt werden. Nur unter besonderen Voraussetzungen (§ 14 VgV).

Wettbewerblicher Dialog / Innovationspartnerschaft

Für komplexe bzw. innovative Beschaffungen, deren Lösung noch nicht feststeht. Enge Voraussetzungen.

Sonderfälle, die oft übersehen werden

Sektorenauftraggeber (SektVO)

Stadtwerke, Ver- und Entsorger sowie Verkehrsbetriebe folgen einem eigenen Regime mit höheren EU-Schwellen (432.000 € für Liefer-/Dienstleistungen). Unterhalb sind sie an UVgO/VOB/A regelmäßig nicht gebunden.

NRW-Kommunen: § 75a GO NRW

Seit 2026 gibt es für Kommunen in NRW keine landesweiten Unterschwellen-Wertgrenzen mehr. Maßgeblich ist die Vergabesatzung der jeweiligen Kommune; formelle Ausschreibungen sind erst ab der EU-Schwelle zwingend.

Befristete Wertgrenzen

Viele Länder haben ihre Wertgrenzen befristet erhöht (z. B. Baden-Württemberg bis 10/2027, Sachsen-Anhalt bis 12/2028, Bayern bis 12/2029). Nach Ablauf können wieder niedrigere Grenzen gelten – vor jeder Vergabe den aktuellen Stand prüfen.

Schätzung des Auftragswerts (§ 3 VgV)

Maßgeblich ist der geschätzte Netto-Gesamtwert inklusive Optionen und Verlängerungen, bei Dauerleistungen über die Laufzeit. Ein Auftrag darf nicht in Lose aufgeteilt werden, um die Anwendung des Vergaberechts zu umgehen.

Häufige Fragen

Was rechnet dieses Tool aus?

Es ordnet für einen geschätzten Auftragswert ein, ob Sie im nationalen Unterschwellenbereich oder im EU-weiten Oberschwellenbereich sind, welche Vergabeart zulässig ist (schlankste sowie alle formelleren), nach welcher Rechtsgrundlage, wo bekannt gemacht wird und welche Meldepflichten greifen. Grundlage sind die Wertgrenzen von Bund und den 16 Ländern sowie die EU-Schwellenwerte 2026/2027. Es ist eine Orientierung, keine verbindliche Verfahrenswahl.

Netto oder brutto – welchen Wert gebe ich ein?

Immer den geschätzten Netto-Auftragswert ohne Umsatzsteuer (§ 3 VgV). Bei Daueraufträgen und Rahmenvereinbarungen ist der Gesamtwert über die Laufzeit anzusetzen – bei unbestimmter Laufzeit üblicherweise der 48-Monats-Wert. Optionen und Verlängerungen zählen mit; ein Auftrag darf nicht künstlich aufgeteilt werden, um unter eine Schwelle zu kommen (§ 3 Abs. 2 VgV).

Warum unterscheiden sich die Wertgrenzen je Bundesland so stark?

Der Unterschwellenbereich ist Landesrecht. Jedes Land (teils getrennt für Landesbehörden und Kommunen) legt eigene Wertgrenzen für Direktauftrag, Verhandlungs-/Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung fest – oft befristet und regelmäßig angepasst. Nordrhein-Westfalen hat 2026 die kommunalen Wertgrenzen sogar ganz abgeschafft (§ 75a GO NRW). Oberhalb der EU-Schwelle gilt dagegen bundesweit einheitlich das GWB-Vergaberecht.

Gelten für Stadtwerke und Versorger dieselben Grenzen?

Nein. Sektorenauftraggeber (Energie-, Wasser-, Verkehrs-, Entsorgungsbereich) folgen einem eigenen Regime (SektVO) mit einer höheren EU-Schwelle von 432.000 € für Liefer-/Dienstleistungen. Unterhalb dieser Schwelle sind sie an die nationalen UVgO-/VOB/A-Verfahren regelmäßig nicht gebunden – es gelten die allgemeinen Grundsätze und interne Beschaffungsregeln.

Wo finde ich als Unternehmen öffentliche Ausschreibungen?

Zentral und kostenfrei über den Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de (Datenservice Öffentlicher Einkauf des Bundes) – dort bündeln sich Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen. EU-weite Vergaben oberhalb der Schwelle erscheinen zusätzlich im EU-Amtsblatt TED. Viele Länder betreiben ergänzend eigene Vergabeplattformen.

Ersetzt das Tool eine vergaberechtliche Prüfung?

Nein. Es ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die verbindliche Wahl der Verfahrensart, die Schätzung des Auftragswerts und die Dokumentation obliegen dem öffentlichen Auftraggeber. Wertgrenzen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Erlasse und Verordnungen sowie die EU-Schwellenwerte.

Quellen & weiterführende Stellen

Für die verbindliche Einordnung sind die amtlichen Quellen maßgeblich. Die nationalen Wertgrenzen stammen aus einer Aufbereitung der Länder-Erlasse (Stand 07/2026) und sollten im Zweifel gegen den jeweiligen Original-Erlass geprüft werden.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen ändern sich; maßgeblich sind die aktuellen Landesregelungen und die EU-Schwellenwerte. Die vergaberechtliche Prüfung, Verfahrenswahl und Dokumentation obliegt dem öffentlichen Auftraggeber.

Für die öffentliche Hand

Software beschaffen, die zur Vergabe passt

einfach.digital liefert in Deutschland betriebene Software für Kommunen und öffentliche Betriebe – Nextcloud, Paperless-ngx, Docmost und Zammad, gehostet in Deutschland, DSGVO-konform und auf Wunsch mit transparentem 48-Monats- Auftragswert für Ihre Vergabeakte. Wir ordnen mit Ihnen ein, was in Direktauftrag oder Verhandlungsvergabe passt.