Nachvollziehbar · Betriebsspezifisch · Ohne Rechtsversprechen

Datenschutz-Dokumentation, die Ihren Betrieb wirklich abbildet

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, AV-Verträge und Datenschutzerklärung – wir erstellen und pflegen die Nachweise, die Ihre DSGVO-Pflichten belegen. Auf Ihren Betrieb zugeschnitten, verständlich, ohne leere Vorlagen.

  • Festpreis-Einstieg
  • Auf Ihren Betrieb zugeschnitten
  • Laufend gepflegt
  • Region Hannover
Datenschutz-DokumentationDSGVO Art. 30 · 32
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • AV-Verträge im Überblick
  • Datenschutzerklärung
  • Löschkonzept

Die Nachweise, die Ihre Pflichten belegen – gepflegt und aktuell gehalten.

Warum das Thema

Pflicht, Risiko – und warum eine Vorlage nicht reicht

Die DSGVO verlangt Nachweise

Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) und technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32) sind praktisch unabhängig von der Unternehmensgröße Pflicht.

Bußgelder treffen auch KMU

Verstöße können nach Art. 83 DSGVO empfindlich teuer werden. Im Streit- oder Prüffall zählt, was nachweisbar dokumentiert ist – nicht, was gemeint war.

Eine Vorlage reicht nicht

Ein heruntergeladenes Muster ist ein Anfang, kein Nachweis. Entscheidend ist, dass die Dokumentation Ihre tatsächlichen Verarbeitungen beschreibt.

Dokumentation veraltet still

Neue Tools, neue Dienstleister, neue Abläufe: Datenschutz-Dokumentation, die niemand pflegt, ist im Ernstfall wenig wert.

Das Ergebnis

Ihre Datenschutz-Dokumentation – Baustein für Baustein

Nicht ein Tool, sondern die Nachweise, die Ihre Pflichten belegen. Wir erstellen sie passend zu Ihrem Betrieb – und halten sie auf Wunsch aktuell.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Strukturierte Übersicht aller Verarbeitungen (Art. 30): wer verarbeitet welche Daten, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage – gemeinsam mit Ihnen erfasst.

Technische & organisatorische Maßnahmen

Dokumentierte Schutzmaßnahmen (Art. 32) – Zugriffe, Verschlüsselung, Backup, Berechtigungen – passend zu Ihrer IT.

AV-Verträge im Griff

Übersicht und Verwaltung Ihrer Auftragsverarbeitungs-Verträge (Art. 28): welche Dienstleister, welche Daten, welcher Status.

Datenschutzerklärung

Ein zu Ihrem Betrieb und Ihrer Website passender Entwurf – verständlich formuliert statt Textbaustein von der Stange; juristische Endprüfung empfohlen.

Löschkonzept

Klare Regeln, welche Daten wann gelöscht werden – Aufbewahrung und Löschung nachvollziehbar geregelt.

Mitarbeiter-Sensibilisierung

Verpflichtung auf Vertraulichkeit und eine verständliche Einführung, damit Datenschutz im Alltag tatsächlich ankommt.

Prozess für Betroffenenrechte

Ein klarer Ablauf für Auskunft, Berichtigung und Löschung – damit Anfragen strukturiert und fristgerecht beantwortet werden.

Datenpannen-Meldeweg

Ein vorbereiteter Prozess für den Ernstfall (Art. 33/34): wer meldet was, an wen und bis wann.

Ordner für Datenschutz-Dokumentation werden strukturiert am Arbeitsplatz abgelegt

Vom losen Sammelsurium zur belastbaren Dokumentation

Heute im Betrieb

  • VVT und TOM fehlen oder existieren nur als leere Vorlage
  • Niemand weiß, welche Dienstleister welche Daten verarbeiten
  • Datenschutzerklärung veraltet oder von der Website kopiert
  • Bei einer Auskunftsanfrage bricht Hektik aus
  • Datenschutz-Dokumentation wird nie gepflegt

Mit uns

  • VVT und TOM, die Ihre echten Verarbeitungen abbilden
  • AV-Verträge übersichtlich verwaltet und aktuell gehalten
  • Eine passende, verständliche Datenschutzerklärung
  • Klare Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen
  • Laufend gepflegt statt einmal abgelegt und vergessen

Die Leistungen

Vom Festpreis-Einstieg bis zur laufenden Betreuung

Definierter Umfang, transparente Preise – am Ende eine Dokumentation, die zu Ihrem Betrieb passt und gepflegt bleibt.

Datenschutz-Standortbestimmung

490 € nettoFestpreis

Der Einstieg: Wir schauen, welche Verarbeitungen und Pflichten bei Ihnen bestehen und was bereits vorliegt.

  • Aufnahme Ihrer Verarbeitungen, Systeme und Dienstleister
  • Abgleich mit den DSGVO-Kernpflichten (Art. 30, 32, 28)
  • Priorisierte Empfehlung, was Sie wirklich brauchen
  • 1 Besprechungstermin (45 Min) – angerechnet bei Beauftragung

Dokumentation Kompakt

1.490 € nettoFestpreis

Das Grundgerüst für einen klar umrissenen Betrieb an einem Standort.

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Datenschutzerklärung (Entwurf)
  • Verpflichtung der Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit

Dokumentation Standard

ab 2.900 € nettoauf Anfrage

Die vollständige Dokumentation für Betriebe mit mehreren Systemen und Dienstleistern.

  • Alles aus Kompakt
  • AV-Vertrags-Verwaltung (Art. 28)
  • Löschkonzept & Prozess für Betroffenenrechte
  • Datenpannen-Meldeweg & Mitarbeiter-Sensibilisierung
  • „ab“-Preis, weil der Aufwand mit Systemen und Standorten wächst
Empfohlen

Laufende Datenschutz-Betreuung

Datenschutz-Dokumentation ist kein Einmal-Projekt. Wir halten sie zu Ihrem tatsächlichen Betrieb aktuell und sind Ansprechpartner, wenn es darauf ankommt.

  • VVT, TOM und AV-Register laufend aktuell halten
  • Jährliche Überprüfung der Dokumentation
  • Neue Tools und Dienstleister sauber ergänzt
  • Ansprechpartner bei Datenschutz-Vorfällen
ab 149 € / Monatnetto, monatlich kündbar nach VereinbarungBetreuung anfragen

Add-ons

  • Datenschutzerklärung für Website (einzeln)ab 390 €
  • AV-Verträge vorbereiten & verwalten (je Dienstleister)ab 90 €
  • Mitarbeiter-Sensibilisierung / Kurzschulungab 390 €
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – nach anerkannter Methodik, mit DSB/Fachanwaltauf Anfrage
  • Begleitung bei einer Datenpanne (Meldung Art. 33/34)150 € / h
  • Externer Datenschutzbeauftragterauf Wunsch: Vermittlung

Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Festpreise bei definiertem Umfang; „ab“-Preise dort, wo der Aufwand mit Systemen, Standorten und Dienstleistern variiert.

Klare Abgrenzung

Was wir bewusst nicht tun

  • × keine Rechtsberatung
  • × keine „DSGVO-konform“-/„100 % rechtssicher“-Garantie
  • × kein Freibrief und kein Testat
  • × keine Copy-Paste-Vorlage ohne Betriebsbezug

Wir sind ein Beratungshaus für digitale Prozesse, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir erstellen und pflegen eine belastbare, betriebsspezifische Datenschutz-Dokumentation und begleiten die organisatorische Seite – nüchtern und nachvollziehbar. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Rechtsberatung; einen externen Datenschutzbeauftragten vermitteln wir auf Wunsch. „DSGVO-konform“ wird ein Betrieb nicht durch ein Dokument, sondern durch gelebte Prozesse – genau die dokumentieren wir sauber.

So läuft es ab

Vom Ist-Zustand zur gepflegten Dokumentation

  1. 1

    Standortbestimmung

    Wir nehmen Ihre Verarbeitungen, Systeme und Dienstleister auf und zeigen, wo die größten Lücken liegen.

  2. 2

    Dokumentation erstellen

    VVT, TOM, Datenschutzerklärung und weitere Nachweise entstehen entlang Ihres tatsächlichen Betriebs.

  3. 3

    Im Betrieb verankern

    Mitarbeitende werden sensibilisiert, Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen stehen bereit.

  4. 4

    Aktuell halten

    Auf Wunsch pflegen wir die Dokumentation laufend – neue Tools, Dienstleister und Abläufe kommen sauber dazu.

Häufige Fragen zur Datenschutz-Dokumentation

Macht mich diese Dokumentation „DSGVO-konform“?

Solche pauschalen Zusagen machen wir bewusst nicht. Konformität entsteht aus dem Zusammenspiel von Dokumentation, Technik und tatsächlich gelebten Prozessen. Wir liefern eine belastbare, betriebsspezifische Datenschutz-Dokumentation, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Nachweispflichten unterstützt – kein Rechtsversprechen und kein Testat.

Ersetzt ihr unsere Rechtsberatung oder einen Anwalt?

Nein. Wir erstellen die Dokumentation und nehmen Ihre Verarbeitungen und Maßnahmen organisatorisch auf. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Rechtsberatung. Einen externen Datenschutzbeauftragten vermitteln wir auf Wunsch.

Brauchen wir das als kleines Unternehmen überhaupt?

In den allermeisten Fällen ja: Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) und technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32) sind praktisch unabhängig von der Unternehmensgröße Pflicht. Den Umfang richten wir an Ihrem tatsächlichen Bedarf aus.

Wie läuft die Erstellung ab?

Wir starten mit einer Standortbestimmung, nehmen Ihre Verarbeitungen und Systeme auf und erstellen die Dokumentation entlang Ihres realen Betriebs. Danach können Sie die Pflege selbst übernehmen oder unsere laufende Betreuung nutzen.

Wo werden unsere Angaben verarbeitet?

Ihre Angaben verarbeiten wir vertraulich und ausschließlich zur Erstellung Ihrer Dokumentation. Die konkrete Verarbeitung halten wir im Angebot und – wo nötig – in einem Auftragsverarbeitungs-Vertrag transparent fest.

Muss die Dokumentation gepflegt werden?

Ja. Datenschutz-Dokumentation muss zu Ihrem tatsächlichen Betrieb passen – neue Tools, Dienstleister oder Abläufe gehören nachgezogen. Dafür gibt es unsere laufende Datenschutz-Betreuung.

Verwandt: Verfahrensdokumentation nach GoBD · Microsoft-365-Beratung

Datenschutz-Dokumentation – praxisnah, ohne leere Versprechen.

Region Hannover. Wir starten mit einer Standortbestimmung, nehmen Ihre Verarbeitungen auf und liefern eine Dokumentation, die zu Ihrem Betrieb passt – nüchtern und nachvollziehbar.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben gemäß Datenschutzerklärung zu.