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Kandidaten-Check zur Bürgermeisterwahl Garbsen 2026
Am 13. September 2026 wählt Garbsen eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister. 14 Thesen zu den Streitfragen der Stadt — beantworten, gewichten und sehen, welche Kandidatur Ihren Positionen am nächsten steht. Jede Kandidatenposition mit Quelle.
Erreicht niemand die absolute Mehrheit, folgt am 27. September 2026 eine Stichwahl.
So funktioniert es
14 Thesen. Ihre Haltung. Der Vergleich.
- 1
Position beziehen
Zu jeder These: zustimmen, neutral, ablehnen — oder überspringen. Was Ihnen besonders wichtig ist, markieren Sie direkt an der These; es zählt dann doppelt.
- 2
Vergleichen
Sie sehen die Übereinstimmung mit allen Kandidaturen — These für These, mit Quellen.
Bleibt bei Ihnen: Ihre Antworten werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewertet — keine Übertragung, keine Speicherung auf unseren Servern, kein Konto. Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und keine Wahlempfehlung.
Wer tritt an?
Das Kandidatenfeld
Der Gemeindewahlausschuss hat am 27. Juli 2026 sieben Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zugelassen; die Stadt Garbsen hat sie am 28. Juli 2026 als Wahlbekanntmachung Nr. 8 veröffentlicht. Fünf Kandidaturen wurden von Parteien eingereicht, zwei als Einzelwahlvorschlag. Der parteilose Bewerber Dittmar Bachmann hatte seine Kandidatur im Juni zurückgezogen, die Grünen unterstützen Claudio Provenzano statt einer eigenen Kandidatur. Breite Themenaussagen ohne vollständige Antwort auf eine These werden nur als Quellenhinweis gezeigt und nicht berechnet. Der identische Fragenkatalog ging am 7. August 2026 an fünf der sieben Kandidaturen; für zwei läuft die Anfrage über die örtliche Redaktion, weil kein öffentlicher Kontaktweg besteht. Ordnungsfrist ist der 21. August 2026, spätere Antworten werden laufend eingearbeitet. Eingehende Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und erscheinen als datierte Selbstauskunft. Getrennter Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten.
Reihenfolge dieser Liste: nach der Stärke der nominierenden Partei im Rat (Kommunalwahl 2021), bei gleicher Sitzzahl alphabetisch nach Parteiname, parteilose Kandidaturen zuletzt und untereinander alphabetisch. Das ist eine Sortierregel und keine Wertung.
Claudio Provenzano
SPDZur Wahl zugelassen · Amtsinhaber
Seit dem 1. November 2021 Bürgermeister von Garbsen. Am 21. Februar 2026 von der SPD Garbsen einstimmig (49 von 49 Stimmen) erneut nominiert. Wahlkampfmotto: „Machen. Machen. Weitermachen.“
Robert Engelmann
CDUZur Wahl zugelassen · 10.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet
Verheiratet, drei Kinder, lebt in Barsinghausen und wohnte früher mehrere Jahre in Berenbostel. Gelernter Fluggerätmechaniker bei der Bundeswehr, Studium der öffentlichen Verwaltung, heute Leiter des Dezernats Soziales und Ordnung der Stadt Barsinghausen sowie Lehrbeauftragter am Niedersächsischen Studieninstitut. Im April 2026 von der CDU nominiert.
Antonio Mičuda
AfDZur Wahl zugelassen · 08.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet
Jahrgang 1979, aufgewachsen im Garbsener Stadtteil Auf der Horst, lebt heute in Langenhagen; Vater zweier Söhne. Dachdeckermeister und Senior Technical Expert (Facility Management, Brandschutz); die Ausbildung zum Dachdecker und Klempner absolvierte er während der Bundeswehrzeit. Mitglied im Ortsrat Godshorn (Langenhagen) und stellvertretender Vorsitzender der dortigen AfD-Ratsfraktion.
Marvin Bartsch
FDPZur Wahl zugelassen
37, Ingenieur, lebt mit seiner Familie in Alt-Garbsen. Sammelte in einem großen Technologiekonzern Erfahrung mit der Leitung internationaler Projekte. Von der FDP Garbsen als Bürgermeisterkandidat nominiert; versteht sich ausdrücklich nicht als Berufspolitiker.
Christoph Podstawa
Die LinkeZur Wahl zugelassen
Von Die Linke Garbsen/Seelze im Juni 2026 als Bürgermeisterkandidat vorgestellt. Er nennt bezahlbares Wohnen, soziale Teilhabe, Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie eine stärkere Beteiligung als Schwerpunkte.
Ahmet Cagli
parteilosZur Wahl zugelassen
Jahrgang 1963, kam 1975 als Zwölfjähriger nach Garbsen, zur Schule ging er in Berenbostel; gelernter Betonbautechniker. Arbeitet seit über 20 Jahren bei der Stadt Garbsen, derzeit in der IT-Abteilung für Schulen. Trat bereits früher zur Bürgermeisterwahl an und erreichte knapp sieben Prozent; sein erklärtes Ziel sind diesmal „10 plus Prozent“. Setzt auf einen intensiven Haustürwahlkampf in allen Stadtteilen.
Sindy Petermann
parteilosZur Wahl zugelassen
Verheiratet, zwei Kinder, wohnt in Meyenfeld. Seit fast 30 Jahren medizinische Fachangestellte. Bewirbt sich nach eigener Darstellung bewusst unabhängig und will Entscheidungen nicht an parteipolitischen Vorgaben ausrichten. Kandidatur im Juni 2026 öffentlich gemacht.
Weitere Themen außerhalb des Vergleichs
Am Ende des Fragebogens steht für alle Kandidaturen dieselbe offene Frage: welche kommunale Streitfrage sie im Katalog vermissen. Die Antworten stehen hier im Wortlaut, so wie sie uns in den Selbstauskünften erreicht haben. Sie werden nicht berechnet und verändern den vergleichenden Thesenkatalog nicht — genannte Themen prüfen wir trotzdem und halten das Ergebnis am Eintrag fest. Am laufenden Katalog ändert das nichts: Er ist seit dem Versand für alle Kandidaturen gleich geschlossen.
Robert Engelmann (CDU)
3 freiwillige Antworten auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Starke Ortsteile oder stärkere Zentralisierung? Streitfrage: Soll Garbsen seine 13 Ortsteile und die örtlichen Strukturen weiter stärken oder Aufgaben und Entscheidungen stärker zentralisieren?
Meine Position: Garbsens Stärke sind seine 13 Ortsteile mit ihren eigenen Identitäten. Ich möchte Ortsräte und Ortsbürgermeister stärken und Entwicklung vor Ort ermöglichen. Ein gemeinsames Garbsen entsteht für mich nicht dadurch, Unterschiede einzuebnen, sondern indem starke Ortsteile gemeinsam für eine starke Stadt stehen.
Warum steht dieser Vorschlag nicht im Vergleich?
Als These geprüft und nicht aufgenommen — Kriterien 4, 5 und 6 stehen entgegen.
Geprüft haben wir das Thema, nicht die Einsendung — eine These daraus zu formulieren, wäre unsere Aufgabe gewesen. Das gelingt hier nicht: „Stärken“ und „zentralisieren“ beschreiben eine Richtung, keine Entscheidung, zu der sich Zustimmung und Ablehnung praktisch unterscheiden ließen (Kriterien 4 und 5). Und wir haben in Garbsen keine belegte Position gefunden, die Zentralisierung tatsächlich fordert; ohne zwei ernsthaft vertretbare Seiten misst eine These nichts (Kriterium 6). Mit einer konkreten Verschiebung von Zuständigkeit oder Geld — etwa eigenen Budgets für die Ortsräte — wäre es eine.
Stadtentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort? Streitfrage: Soll die Stadt bei der Entwicklung von Gewerbe-, Freizeit- und Versorgungsangeboten stärker auf Initiativen und Ideen bereits vorhandener Unternehmen und Akteure setzen?
Meine Position: Viele gute Ideen und Investitionsbereitschaft sind bereits in Garbsen vorhanden. Die Stadt sollte Unternehmen und andere Akteure deshalb frühzeitig zusammenbringen und gemeinsam prüfen, was möglich ist. Nicht jedes neue Angebot muss die Stadt selbst entwickeln – manchmal muss sie vorhandenes Engagement einfach ermöglichen.
Warum steht dieser Vorschlag nicht im Vergleich?
Als These geprüft und nicht aufgenommen — Kriterien 3, 4 und 6 stehen entgegen.
Geprüft haben wir das Thema, nicht die Einsendung. Eine These daraus scheitert daran, dass ihr Gegenteil — die Stadt solle vorhandene Unternehmen und Initiativen nicht einbeziehen — von niemandem vertreten wird; beschrieben ist eine Arbeitsweise, keine Streitfrage (Kriterium 6). Hinzu kommt, dass Gewerbe-, Freizeit- und Versorgungsangebote drei getrennt zu entscheidende Felder sind und „stärker setzen auf“ keine praktische Antwortbedeutung hat (Kriterien 3 und 4). Eine Entscheidung steckt dennoch darin: ob die Stadt ein benanntes Angebot selbst betreibt oder privaten Anbietern überlässt.
Mehr Aufenthalts-, Freizeit- und Lebensqualität vor Ort? Streitfrage: Soll Garbsen stärker in Aufenthalts-, Freizeit- und Begegnungsangebote investieren, damit mehr Menschen ihre Freizeit in der eigenen Stadt verbringen?
Meine Position: Garbsen hat viel Potenzial, trotzdem zieht es Menschen für Freizeit, Gastronomie und attraktive Orte häufig in andere Kommunen. Ich möchte vorhandene Stärken besser vernetzen und neue Angebote ermöglichen. Mein Ziel ist eine Stadt, in der man nicht nur wohnt, sondern in der man gerne seine Zeit verbringt.
Warum steht dieser Vorschlag nicht im Vergleich?
Als These geprüft und nicht aufgenommen — Kriterien 1, 3, 6 und 8 stehen entgegen.
Geprüft haben wir das Thema, nicht die Einsendung. Der Gegenpol müsste lauten, Garbsen solle weniger in Aufenthaltsqualität investieren — das vertritt niemand (Kriterium 6), und benannt ist ein Ziel für die ganze Stadt statt einer Entscheidung über einen Ort oder ein Vorhaben (Kriterien 1 und 3). Die Geldseite steht zudem bereits im Vergleich: Freizeit-, Kultur- und Begegnungsangebote sind freiwillige Leistungen, und über deren Rang gegenüber höheren Steuern und Gebühren entscheidet eine eigene These (Kriterium 8). An einem konkreten Fall — etwa einer Fläche, die Aufenthaltsfläche oder Parkplatz werden soll — trüge die Frage.
Antonio Mičuda (AfD)
Freiwillige Antwort auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbarstädten wie Langenhagen fehlt als Streitfrage. Gemeinsame Verwaltungsstrukturen könnten Garbsen erhebliche, im Katalog bislang nicht abgebildete Einsparpotenziale eröffnen, ohne den Bürgerservice vor Ort zu verschlechtern.
Warum steht dieser Vorschlag nicht im Vergleich?
Als These geprüft und nicht aufgenommen — Kriterien 6 und 8 stehen entgegen.
Geprüft haben wir das Thema, nicht die Einsendung — eine These daraus zu formulieren, wäre unsere Aufgabe gewesen. Das gelingt hier nicht: Zur Zusammenarbeit mit Nachbarstädten lässt sich keine Entscheidung fassen, deren Gegenteil eine reale Kandidatur öffentlich vertreten könnte. „Garbsen soll mit seinen Nachbarstädten nicht zusammenarbeiten“ vertritt niemand, und ohne zwei ernsthaft vertretbare Seiten misst eine These nichts (Kriterium 6). Die Frage, wo Garbsen spart, entscheidet der Katalog zudem bereits mit zwei Thesen — zum Investitionsumfang und zu Kürzungen bei freiwilligen Leistungen (Kriterium 8).
Termine und Fristen
Bürgermeisterwahl in Garbsen: Termin, Wahlrecht, Briefwahl
Die folgenden Angaben gelten landesweit für die niedersächsischen Kommunalwahlen. Was örtlich gilt — Wahlraum, Briefwahlstelle, amtliche Bekanntmachungen — steht auf der amtlichen Wahlseite der Kommune.
Wahltag
Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Gewählt werden an diesem Tag die kommunalen Vertretungen; in Garbsen zusätzlich eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister.
Stichwahl
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht das niemand, findet am zweiten Sonntag danach — 27. September 2026 — eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaturen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer daran teilnimmt.
Wer wählen darf
Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (also spätestens am 13. September 2010 geboren), seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 28. August 2026 beantragt werden.
Briefwahl
Wer den Wahlraum nicht aufsuchen kann, beantragt einen Wahlschein — schriftlich oder mündlich, nicht telefonisch. Die reguläre Antragsfrist endet am 11. September 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein; er zählt nicht, wenn er erst danach ankommt.
Örtliche Angaben und amtliche Bekanntmachungen: Wahlen — Stadt Garbsen. Quelle der Termine und Fristen: Nds. Landeswahlleiter, Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems (abgerufen am 2. August 2026). Dieser Check ist nichtamtlich; verbindlich sind die Angaben der Kommune.
Überblick
Die Parteien im heutigen Rat und ihre Programme
Dieser Überblick zeigt den derzeitigen Rat mit der Sitzverteilung seit 2021 — nicht den vollständigen Stimmzettel zur Ratswahl 2026.
Parallel zur Bürgermeisterwahl wird am 13. September 2026 auch der Rat der Stadt Garbsen neu gewählt — dazu die Regionsversammlung, die Regionspräsidentschaft und die Ortsräte. Hier die belegten Schwerpunkte der aktuell im Rat vertretenen Parteien, aufgeteilt nach denselben Themenblöcken, nach denen auch die Thesen geordnet sind.
Die DAVA — nach eigenen Angaben seit Mai 2026 mit einem Ortsverband in Garbsen — steht nicht unter den sieben zugelassenen Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl (Wahlbekanntmachung Nr. 8 der Stadt Garbsen vom 28. Juli 2026). Zur Regionsversammlung ist DAVA-Niedersachsen dagegen zugelassen: Im Wahlbereich 11 (Garbsen) kandidiert Osman Türkan (Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 7 des Regionswahlleiters, Fassung vom 30. Juli 2026).
Es erscheint nur, was örtlich belegt ist. Die Länge einer Karte zeigt deshalb, wie viel eine Partei vor Ort veröffentlicht hat — nicht ihr Gewicht im Rat und keine Bewertung durch uns. Aus Bundes- oder Landesparteiprogrammen wird nichts abgeleitet. Und die Karten beschreiben Politik für den Stadtrat: Entscheidungen der Regionsversammlung — etwa Nahverkehr, Kliniken oder Abfall — zählen bei den Thesen nicht. Wo eine Partei örtlich nichts und nur auf Regionsebene etwas veröffentlicht hat, steht das ausdrücklich an ihrer Karte.
SPD
15 SitzeSchwerpunkte
Stellt mit Claudio Provenzano den Amtsinhaber und trug den Haushalt 2026 samt Investitionsprogramm mit — darunter rund 300 Millionen Euro für die Schulstandorte. Ein eigenes Wahlprogramm der SPD Garbsen ist nicht auffindbar; die Sachaussagen des Bürgermeisterkandidaten sind seine Quelle und stehen deshalb bei seiner Kandidatur.
Bildung & Betreuung
Die SPD-Fraktion erklärt den Ausbau der Betreuungsangebote zum zentralen Anliegen und kündigt an, ihn fortzusetzen; sie verweist dabei auf die Eröffnung der Kindertagesstätte am Artarishof, die den Druck auf die Wartelisten senken soll.
SPD-Fraktion Garbsen bei der Kita Murmelstein, Garbsen City News, 15.04.2026 (Wahlwerbung)
CDU
13 SitzeSchwerpunkte
Lehnte den Haushalt 2026 ab und warnt vor einem Schuldenstand von etwa 320 Millionen Euro bis 2029; der Finanzkurs der Stadt ist ihr zentrales Angriffsthema. Sie führt ein eigenes, nach acht Kapiteln gegliedertes Wahlprogramm.
Haushalt & Finanzen
In der Haushaltsdebatte beantragte die Fraktion pauschale Kürzungen von zehn Prozent im Investitions- und fünf Prozent im Ergebnishaushalt. Welche Projekte betroffen wären, konkretisierte sie nicht.
Digitales & Verwaltung
Die CDU will digitale Bürgerdienste ausbauen und vollständig, verständlich sowie medienbruchfrei nutzbar machen. Für wiederkehrende Anliegen nennt sie standardisierte Verfahren nach dem Muster „vom Sofa aus vorbereiten, vor Ort finalisieren“. Aussagen zu Open Source, digitaler Souveränität oder KI enthält das Programm nicht.
Verkehr & Mobilität
Örtlich fordert die CDU eine schlüssige Netzplanung für den Radverkehr und zugleich die zügige Sanierung der Fahrbahnen. Das Wahlprogramm des CDU-Regionsverbands fordert darüber hinaus die Verlängerung von Stadtbahnlinien und nennt dabei Garbsen-Mitte an erster Stelle.
CDU-Wahlprogramm: Verkehr · CDU Region Hannover, Wahlprogramm 2026–2031 (beschlossen 09.05.2026)
Wohnen & Stadtentwicklung
Neue Bauvorhaben sollen vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen im Siedlungsbestand entstehen — über Verdichtung, Wiedernutzung, Umnutzung und Aufstockung. Baugenehmigungsverfahren sollen schneller abgeschlossen, Bebauungspläne modernisiert statt übersprungen werden.
Bildung & Betreuung
Die CDU fordert einen schnelleren Ausbau qualitativ hochwertiger Kita- und Krippenplätze in Wohnortnähe.
Wirtschaft & Standort
Neue Gewerbeflächen sollen gezielt entwickelt werden, auch durch strategischen Flächenankauf der Stadt; Unternehmen will die CDU aktiv ansprechen.
Soziales & Sicherheit
Die Freiwilligen Feuerwehren sollen modern ausgestattet werden, „vor allem durch eine Einstufung des Neubaus der Feuerwachen als ‚Prio 1‘“. Für das Ehrenamt will die CDU bürokratische Hürden abbauen und Genehmigungsverfahren für Vereine vereinfachen. Der Kommunale Ordnungsdienst soll besonders abends und am Wochenende deutlich präsenter werden.
CDU-Wahlprogramm: Sicherheit · CDU-Wahlprogramm: Soziales Garbsen
Migration & Integration
Die CDU steht für Integration „auf Grundlage von gegenseitigem Respekt, Eigenverantwortung und dem Bekenntnis zu unserer Werteordnung“ und will Vereins-, Sport-, Kultur- und Jugendangebote als Orte sozialer Integration fördern.
Bündnis 90/Die Grünen
6 SitzeSchwerpunkte
Treten ohne eigene Bürgermeisterkandidatur an und unterstützen Claudio Provenzano. Ein eigenes Garbsener Wahlprogramm ist nicht auffindbar; belegt sind die vom Vorstand erklärten Ziele für die Kommunalwahl 2026.
Verkehr & Mobilität
Als erklärte Schwerpunkte für die Kommunalwahl 2026 nennt der Vorstand Mobilität und Klimaschutz — konkret sichere Radwege und einen stärkeren ÖPNV.
AfD
3 SitzeSchwerpunkte
Stimmte gegen den Haushalt 2026 und begründete das mit fehlenden Jahresabschlüssen. Die Ratsfraktion führt ein eigenes, einseitiges Kommunalwahlprogramm 2026.
Haushalt & Finanzen
Das Programm lehnt eine Erhöhung der Gewerbesteuer ab, will Transferleistungen auf das gesetzlich Notwendige begrenzen und Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen geben; Stellen in der Stadtverwaltung sollen vorrangig intern ausgeschrieben werden. Dem Haushalt 2026 stimmte die Fraktion nicht zu und verwies auf fehlende Jahresabschlüsse.
AfD-Fraktion Garbsen, Programm Kommunalwahl 2026 · Haushaltsdebatte 2026
Verkehr & Mobilität
Das Programm beschreibt rund 40 Prozent des Straßennetzes als marode und fordert die umgehende Reparatur, auch über Teilinstandsetzungen und die Einbindung städtischer Betriebe.
Wohnen & Stadtentwicklung
Gefordert werden maßvolle Neubaugebiete für Einfamilienhäuser, bezahlbarer Wohnraum über städtische Wohnungsbaugesellschaften und beschleunigte Nutzungsänderungen leerstehender Gebäude für Wohnraum.
Bildung & Betreuung
Das Angebot an Kindertagesstätten soll weiter ausgebaut werden, die Betreuung für ein- bis dreijährige Kinder flächendeckender.
Wirtschaft & Standort
Statt neuer Gewerbegebiete sollen vorrangig leerstehende Liegenschaften genutzt werden; begründet wird das mit Insolvenzen und Leerstand in den vorhandenen Gebieten.
Soziales & Sicherheit
Die zehn Ortsfeuerwehren sollen personell, technisch und finanziell bestens ausgestattet werden; als besonders förderungswürdig nennt das Programm Sport-, Kultur-, Heimat- und Fördervereine.
Nominierung Bürgermeisterkandidat · Ergebnis Kommunalwahl 2021
FDP
3 SitzeSchwerpunkte
Bildet im Rat eine Gruppe mit der CDU und lehnte den Haushalt 2026 ab. Seit dem 4. August 2026 liegt ein eigenes Wahlprogramm mit zehn Themenblöcken vor; die Digitalisierungsaussagen des Bürgermeisterkandidaten stehen als seine Quelle bei seiner Kandidatur.
Haushalt & Finanzen
In drei aufeinanderfolgenden Haushaltsreden lehnt die Fraktion Steuererhöhungen ab und verortet das Problem auf der Ausgabenseite. Das Programm will keine neuen kommunalen Steuern, verlangt vor größeren Projekten eine Vollkostenbetrachtung samt Betrieb und Instandhaltung und ein öffentliches Projektportal zu Kosten und Terminen; vor jeder Abgabenerhöhung sollen Einsparpotenziale transparent geprüft werden.
FDP Garbsen, Wahlprogramm Kommunalwahl 2026 · FDP Garbsen, Haushaltsrede zum Haushalt 2026, 17.12.2025 · FDP Garbsen, Haushaltsrede zum Haushalt 2024, 17.12.2023
Digitales & Verwaltung
Das Programm will die Verwaltung „im Inneren“ digitalisieren: Prozesse zuerst vereinfachen, dann digital abbilden — „ein Onlineformular allein macht noch kein digitales Rathaus“. Anliegen sollen digital einreichbar und im Bearbeitungsstand verfolgbar sein, Nachweispflichten wo möglich durch Selbsterklärungen mit Stichproben ersetzt werden; persönliche Beratung bleibt daneben erhalten.
Verkehr & Mobilität
Ein Ortsteil-Mobilitätscheck soll zeigen, wo Verbindungen und Angebote zu Randzeiten fehlen; Bedarfsverkehre wie Sprinti und Sharing-Modelle sollen Lücken besonders in dörflichen Ortsteilen schließen, und Stadtbahn, Bus, Auto, Rad- und Fußverkehr sollen gemeinsam statt getrennt geplant werden.
Wohnen & Stadtentwicklung
Das Programm will den Bau-Turbo dort nutzen, wo schnellere Verfahren rechtlich möglich und sachlich sinnvoll sind, und Potenziale für Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung systematisch prüfen. Daneben: kommunales Erbbaurecht für den Eigentumserwerb und eine Bürger- und Unternehmenswohnungsgenossenschaft.
Bildung & Betreuung
Investitionen sollen sich am Zustand der Schulen messen: Brandschutz, Toiletten, Klassenräume, Mensen und WLAN müssen überall funktionieren, Sanierungen nach transparenten Prioritäten laufen. Kita- und Ganztagsbedarfe sollen systematisch erfasst, der Ganztag inhaltlich mit Vereinen und Jugendhilfe ausgestaltet werden.
Wirtschaft & Standort
Neue Gewerbe- und Büroflächen sollen vorausschauend geplant und mit Verkehr, Versorgung und Stadtentwicklung abgestimmt werden; zugleich sollen bestehende Gewerbegebiete und leerstehende Immobilien besser genutzt werden. Unternehmen sollen einen festen Ansprechpartner in der Verwaltung erhalten.
Soziales & Sicherheit
Ein öffentliches Sicherheitsdashboard soll die Lage nach Deliktgruppen und Orten darstellen, Angsträume sollen systematisch erfasst werden; beim Kommunalen Ordnungsdienst will das Programm „ohne Denkverbote“ prüfen, was an belasteten Orten tatsächlich hilft. Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen auf Grundlage eines Maßnahmenplans ausgestattet werden.
Die Linke
1 SitzeSchwerpunkte
Tritt mit Christoph Podstawa zur Bürgermeisterwahl an. Ein eigenes Garbsener Vollprogramm ist nicht belegt; die Programmquelle ist das Kommunalwahlprogramm des Kreisverbands Region Hannover, das durchgehend von den Kommunen der Region spricht.
Haushalt & Finanzen
Das Kreisverbandsprogramm lehnt eine auf Kürzungen ausgerichtete Haushaltspolitik ab, will freiwillige soziale Leistungen sichern und die Einnahmenseite heben — unter anderem über eine kommunale Koordination zur Erhöhung der Gewerbesteuer.
Verkehr & Mobilität
Das Programm fordert im Abschnitt „Ausbau der Stadtbahn“, die Planungen für Garbsen, Langenhagen und Hemmingen-Arnum umzusetzen und weitere Strecken zur Anbindung von Vororten zu prüfen.
Wohnen & Stadtentwicklung
Gefordert wird eine verbindlich im Bebauungsplan festgesetzte Sozialquote von mindestens 70 Prozent im Geschosswohnungsbau. Umnutzung von Gewerbeflächen, Nachverdichtung und Aufstockungen gelten dem Programm als günstigere, sozialere und klimagerechtere Alternative zu neuen Flächen am Ortsrand.
Bildung & Betreuung
Das Programm fordert einen bedarfsdeckenden Ausbau der Betreuungsplätze mit einem Recht jeder Familie auf einen wohnortnahen Platz sowie einen massiven Ausbau inklusiver Kita-Plätze.
Kandidatur Christoph Podstawa, 02.06.2026 · Ergebnis Kommunalwahl 2021
Die Unabhängigen
1 SitzeSchwerpunkte
Ein Kommunalwahlprogramm oder belegte kommunalpolitische Schwerpunkte für Garbsen waren im aktuellen Quellenkorpus nicht auffindbar. Auch auf Regionsebene ist der 2026 gegründeten UWR kein Sachprogramm zuzuordnen.
Worüber verglichen wird
Die 14 Thesen zur Bürgermeisterwahl in Garbsen
Alle Thesen dieses Checks mit Hintergrund und Quellen — auch ohne den Fragebogen durchzuklicken. Jede Frage hat eine eigene Seite mit allen dokumentierten Positionen, Begründungen und Belegen; wie viele Kandidaturen dort belegt sind, steht jeweils dabei.
Haushalt & Finanzen
Weniger investieren als geplant
Garbsen soll in der kommenden Wahlperiode weniger investieren als bislang geplant.
Der Rat hat am 18. März 2025 ein Investitionsprogramm von über 500 Millionen Euro beschlossen und die Vorhaben in vier Prioritätsstufen eingeteilt. Projekte der Stufen II bis IV sind auf unbestimmte Zeit verschoben.
Den Haushalt 2026 beschloss der Rat ein Jahr später mit 21 zu 17 Stimmen gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD. Er weist ein Defizit von rund 7,6 Millionen Euro aus und sieht nach Darstellung der Stadt für 2026 Investitionen von rund 79,2 Millionen Euro vor, vor allem in Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr und Straßenbau.
Die CDU beantragte pauschale Kürzungen von 10 Prozent im Investitions- und 5 Prozent im Ergebnishaushalt und verweist darauf, dass die Gesamtverschuldung nach den aktuellen Planungen bis Ende 2029 auf rund 320 Millionen Euro anwachsen könnte. SPD und Grüne halten dagegen, dass die Vorhaben über Jahre aufgeschoben worden seien.
Quellen (4)
Dafür spricht: Garbsen soll geplante Investitionen weiter strecken, um Schuldenstand und Folgelasten zu begrenzen.
Dagegen spricht: Garbsen soll am beschlossenen Investitionsumfang festhalten; Schulen, Kitas und Feuerwehrhäuser sind jahrzehntelang aufgeschoben worden und werden durch weiteres Warten teurer.
Belegte Positionen von 3 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Sparen statt höhere Abgaben
Haushaltslücken soll Garbsen eher durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen schließen als durch höhere Steuern und Gebühren.
Bei anhaltendem Defizit stehen mehrere Wege offen; der Haushaltsplan 2026 nennt unter anderem die Überprüfung freiwilliger Leistungen, effizientere Verwaltungsabläufe, eine stärkere Ertragsbasis, Fördermittel und zeitliche Streckungen. Politisch umstritten ist vor allem die Rangfolge zweier davon. Kürzungen treffen zuerst freiwillige Leistungen: Die Sportförderung etwa bezeichnet die Stadt in ihrer eigenen Richtlinie ausdrücklich als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Höhere Steuern und Gebühren wirken sofort, belasten aber Haushalte und Betriebe.
Quellen (3)
Dafür spricht: Garbsen soll Haushaltslücken vorrangig durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen schließen.
Dagegen spricht: Garbsen soll Haushaltslücken vorrangig über höhere Steuern und Gebühren schließen; Kürzungen treffen zuerst Vereine, Kultur und Jugendarbeit.
Belegte Positionen von 3 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Digitales & Verwaltung
Mehr vollständig digitale Bürgerdienste
Garbsen soll mehr Verwaltungsleistungen vollständig online anbieten.
Garbsen hat im Februar 2026 die elektronische Wohnsitzanmeldung eingeführt und bietet nach eigenen Angaben mehr als 40 Online-Services an. Die laufende städtische Übersicht führt sie neben Terminvergabe, Meldebescheinigungen, Hundesteuer-An- und -Abmeldung, Bauportal und Kitaportal auf.
Wie weit der digitale Weg heute trägt, zeigt „Ehe Online“ vom 12. Mai 2026: Die Anmeldung zur Trauung lässt sich online übermitteln, für den Abschluss müssen beide aus Rechtsgründen weiterhin persönlich im Standesamt erscheinen.
Strittig ist, ob weitere Leistungen vom Antrag bis zum Bescheid ohne Papierwechsel oder zusätzlichen Vor-Ort-Abschluss laufen sollen. Jedes zusätzliche Verfahren bindet Geld und Personal.
Quellen (4)
Dafür spricht: Garbsen soll weitere Leistungen vom Antrag bis zum Bescheid vollständig online abwickeln.
Dagegen spricht: Garbsen soll das Tempo an der tatsächlichen Nachfrage ausrichten und keine weitere Leistung vollständig online stellen, solange Personal und Mittel an anderer Stelle fehlen.
Belegte Positionen von 3 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Weniger Nachweise für Vereine
Bei städtischen Zuschüssen an Vereine soll Garbsen weniger Nachweise verlangen.
Die Sportförderrichtlinie der Stadt, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, macht Zuschüsse von Nachweisen abhängig. Bei Investitionsmaßnahmen reichen Vereine zur Schlusszahlung einen Verwendungsnachweis ein, belegen Eigenleistungen mit Stundennachweisen und halten alle Unterlagen zehn Jahre für Prüfzwecke vor. Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht, fordert die Stadt Zuschüsse samt Zinsen zurück.
Weniger Nachweise bedeuten weniger Aufwand für ehrenamtliche Vorstände und zugleich weniger Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel.
Dafür spricht: Garbsen soll die Nachweispflichten für geförderte Vereine verringern, damit ehrenamtliche Vorstände weniger Verwaltungsaufwand haben.
Dagegen spricht: Garbsen soll an den bisherigen Nachweispflichten festhalten; wer öffentliches Geld erhält, muss belegen, wofür er es ausgegeben hat, und die Stadt muss das prüfen können.
Belegte Positionen von 2 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Verkehr & Mobilität
Stadtbahn nach Garbsen-Mitte
Die Verlängerung der Stadtbahn-Linie 4 nach Garbsen-Mitte soll wie geplant umgesetzt werden.
Region Hannover, Stadt Garbsen und die Infrastrukturgesellschaft infra haben im Februar 2025 eine Kostenteilungs- und Rahmenvereinbarung unterzeichnet, politisch beschlossen wurde sie im Dezember 2024. Vorhabenträgerin ist die infra, die Beantragung von Bundesfördermitteln steuert die Region.
Die Verlängerung um rund 1.100 Meter mit zwei neuen Haltestellen steht mit 25,5 Millionen Euro in der höchsten Prioritätsstufe des städtischen Investitionsprogramms. Bundes- und Landesfördermittel werden nach Angaben der Stadt derzeit über die Region Hannover beantragt; die Förderzusage und die Genehmigung der Planfeststellungsunterlagen sind Voraussetzung für den Baubeginn, der frühestens ab 2029 vorgesehen ist.
Der Sachstandsbericht vom 22. Juni 2026 bestätigt die Rollenverteilung: Die Gesamtverantwortung liegt bei der infra als Vorhabenträgerin, die Stadt Garbsen übernimmt die städtebauliche Einbindung, die Freiraumgestaltung und straßenbauliche Maßnahmen. Die Beschlussfassungen zur Finanzierung der Bauausführung stehen noch aus und sollen den politischen Gremien gesondert vorgelegt werden.
Quellen (5)
- Stadt Garbsen, Kostenteilungs- und Rahmenvereinbarung Stadtbahn, 24.02.2025
- Garbsen City News, Prioritätenliste zum Investitionsprogramm, 18.03.2025
- Ratsinfosystem Garbsen, Informationsvorlage 086/2026 (Sachstandsbericht Stadtbahnverlängerung), Rat 22.06.2026
- Stadt Garbsen, Öffentlicher Personennahverkehr — Beantragung der Fördermittel und Voraussetzungen für den Baubeginn
- HAZ, Kostenteilungsvereinbarung unterzeichnet — Förderung wird beantragt, 13.03.2025
Dafür spricht: Garbsen soll seinen Anteil an der Verlängerung tragen und die städtebaulichen Maßnahmen umsetzen.
Dagegen spricht: Garbsen soll aus dem Vorhaben aussteigen; bis zu einem Baubeginn frühestens 2029 bindet es Mittel, die für Schulen und Betreuung gebraucht werden — die Neue Mitte lässt sich auch mit Bussen erschließen.
Belegte Positionen von 4 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Zurückgestellte Radwegeprojekte vorziehen
Garbsen soll die zurückgestellten Radwegeprojekte in der kommenden Wahlperiode umsetzen.
Mit dem Investitionsprogramm vom März 2025 hat der Rat den städtischen Anteil am Radschnellweg nach Hannover (1,4 Millionen Euro) sowie den Umbau von Geh- und Radwegen (1,7 Millionen Euro) zurückgestellt. Der Ausbau der Langenhagener Straße blieb mit 7,5 Millionen Euro in der höchsten Prioritätsstufe.
Auf eine Vorzugsvariante für den Radschnellweg hatten sich Region, Landeshauptstadt und Stadt bereits 2022 verständigt.
Quellen (3)
Dafür spricht: Garbsen soll die verschobenen Radwegeprojekte hochstufen und in dieser Wahlperiode bauen.
Dagegen spricht: Die Radwegeprojekte sollen zurückgestellt bleiben; zuerst gehören die maroden Fahrbahnen saniert, und beides gleichzeitig ist nicht finanzierbar.
Belegte Positionen von 2 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Wohnen & Stadtentwicklung
Wohnungsbau ohne Bebauungsplan
Garbsen soll neue Wohnungen auch ohne förmliches Bebauungsplanverfahren genehmigen.
§ 246e Baugesetzbuch erlaubt seit dem 30. Oktober 2025 befristete Ausnahmen für den Wohnungsbau. Zustimmen muss die Gemeinde, sie kann es aber auch ablehnen.
Die Verwaltung legte dazu am 12. Dezember 2025 einen Grundsatzbeschluss vor, der die Zustimmung für kleinere Abweichungen an die Verwaltung übertragen und verbindliche Prüfkriterien festlegen wollte. Ein Ortsrat empfahl die Annahme, drei setzten den Punkt ab. Ein Fraktionsantrag verlangte eine Überarbeitung, vor allem bei der Beteiligung der Gremien und beim Tempo.
Für das Vorhaben „Wohnen Garbsener Schweiz“ empfahl der Rat am 27. April 2026, eine Baugenehmigung auf dieser Grundlage anzustreben, und beauftragte dafür eine eigene Beschlussvorlage.
Ohne Bebauungsplan entfallen Aufstellungsverfahren und förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Umweltrecht gilt weiter.
Quellen (4)
- Baugesetzbuch, § 246e „Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“
- Stadt Garbsen, Vorgang zur Beschlussvorlage 002/2026 „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos in Garbsen“ vom 12.12.2025 — mit Beratungsverlauf und den Beschlüssen der vier Ortsräte
- Stadt Garbsen, Vorgang zur Beschlussvorlage 246-c/2019 „Weiteres Vorgehen gem. § 246e BauGB für das Wohnungsbauvorhaben ‚Wohnen Garbsener Schweiz‘“ — mit dem Protokollauszug des Rates vom 27.04.2026
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt Garbsen, Antrag 032/2026 „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos in Garbsen. Klärung von Sachverhalten und Beteiligung der politischen Gremien“, 04.02.2026
Dafür spricht: Garbsen soll die Bau-Turbo-Ausnahmen nutzen und neue Wohnungen auch ohne förmliches Bebauungsplanverfahren genehmigen, damit Baurecht schneller entsteht.
Dagegen spricht: Garbsen soll die Bau-Turbo-Ausnahmen nicht nutzen und die städtebauliche Steuerung über reguläre Bebauungsplanverfahren sichern.
Belegte Positionen von 3 der 7 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Innenentwicklung vor neuen Baugebieten
Neue Wohnungen sollen vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen im Siedlungsbestand entstehen.
Innenentwicklung nutzt Baulücken, Leerstand und vorhandene Infrastruktur, kann aber dichteres Bauen in gewachsenen Ortsteilen bedeuten. Der Baulandbeschluss bezieht solche Nachverdichtungsprojekte ab zehn Wohneinheiten ausdrücklich in die Quotenpflicht ein.
Die Ausweichmöglichkeiten nach außen sind begrenzt: In Heitlingen, Frielingen und beiden Osterwalder Ortsteilen ist wegen der Lage im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Hannover-Langenhagen kein Planungsrecht für Wohnungsbau möglich.
Dafür spricht: Garbsen soll neue Wohnungen vorrangig auf Baulücken, Brachen und im Bestand schaffen.
Dagegen spricht: Garbsen soll neue Baugebiete am Ortsrand ausweisen; Innenentwicklung verdichtet gewachsene Ortsteile und deckt den Bedarf nicht.
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Verbindlicher Anteil geförderter Wohnungen
Bei neuen Wohnprojekten soll Garbsen weiterhin einen verbindlichen Anteil geförderter Wohnungen vorschreiben.
Der Baulandbeschluss für die Garbsener Stadtentwicklung schreibt seit 2020 bei Wohnungsbauvorhaben ab zehn Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau einen verbindlichen Anteil geförderten Wohnungsbaus vor — 30 Prozent in den dichter bebauten Stadtteilen Garbsen-Mitte, Altgarbsen, Havelse, Auf der Horst und dem südlichen Berenbostel, 15 Prozent in Meyenfeld, Horst, Schloß Ricklingen und dem nördlichen Berenbostel. Die Quoten gelten für städtische wie private Vorhaben.
Wie weit die Praxis darüber hinausgehen kann, zeigt das Quartier „Im Fuchsfeld“: Der städtebauliche Vertrag vom 6. Juli 2026 sieht auf rund fünf Hektar etwa 620 Wohnungen vor; nach Angaben der Stadt sind davon 30 Prozent bezahlbarer Wohnraum und weitere 50 Prozent für Auszubildende und Studierende vorgehalten. Dazu kommt eine fünfzügige Kindertagesstätte. Der Investor beziffert das Vorhaben auf 100 bis 120 Millionen Euro über fünf bis sieben Jahre.
Solche Vorgaben sichern gemischte Quartiere, können Projekte für Investoren aber weniger attraktiv machen.
Quellen (4)
- Stadt Garbsen, Baulandbeschluss für die Garbsener Stadtentwicklung, Juni 2020
- Stadt Garbsen, Beschlussvorlage 109-a/2020 „Baulandbeschluss für die Garbsener Stadtentwicklung“, Rat 15.06.2020
- Garbsen City News, städtebaulicher Vertrag „Im Fuchsfeld“, 07.07.2026
- Stadt Garbsen, Bezahlbares Wohnen im Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“
Dafür spricht: Garbsen soll die verbindlichen Quoten des Baulandbeschlusses beibehalten.
Dagegen spricht: Garbsen soll die Quoten aufheben oder absenken; sie verteuern das Bauen und halten Investoren fern — bezahlbar wird Wohnraum vor allem über ein größeres Angebot.
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Bildung & Betreuung
Schulneubau im geplanten Umfang
Der Neubaukomplex aus IGS und Grundschule Garbsen-Mitte soll im derzeit vorgesehenen Umfang gebaut werden.
Der Neubau ist das mit Abstand größte Einzelprojekt im Investitionsprogramm, steht in der höchsten Prioritätsstufe, befindet sich in Planungsphase 3 und soll mit 8 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt werden.
Die Kostenschätzung ist mehrfach gestiegen und zuletzt wieder gesunken: Das Investitionsprogramm vom 18. März 2025 nennt 224 Millionen Euro, ein neueres Gutachten kommt auf rund 208 Millionen Euro (Stand Juni 2026). Vor dem Grundsatzbeschluss waren einmal 75 Millionen geschätzt worden. Zur Einordnung: Der städtische Haushalt hat nach Angaben des Bürgermeisters ein Volumen von rund 145 Millionen Euro im Jahr. Die Investitionskosten fallen über mehrere Jahre an und sind deshalb nicht direkt mit dem Volumen eines einzelnen Haushaltsjahres vergleichbar.
Seit dem Grundsatzbeschluss des Rates im Februar 2026 ist nicht mehr das Ob, sondern der Umfang strittig. Auf das Hausmeisterhaus will die Verwaltung verzichten, die Aula hält sie für ein Schulzentrum mit 1800 Schülerinnen und Schülern für notwendig. Einen Antrag der FDP-Ratsfraktion, das Musikhaus mit 31,1 Millionen Euro vom Schulneubau zu entkoppeln, lehnte der Rat am 23. Februar 2026 mit 33 Nein- gegen 3 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab; im selben Beschluss beauftragte er die Verwaltung, weitere Einsparungen zu prüfen, darunter einen kleineren Veranstaltungsbereich im Musikhaus und den Entfall des Hausmeisterhauses.
Quellen (7)
- Garbsen City News, Prioritätenliste zum Investitionsprogramm, 18.03.2025
- Stadt Garbsen, Ratsbeschluss Investitionsprogramm, 18.03.2025
- HAZ, Stadtbaurat Olaf Freitag und Bürgermeister Provenzano zu den Bauprojekten, 06.06.2026 (rund 208 Millionen Euro, Verzicht auf das Hausmeisterhaus, Aula)
- Garbsen City News, Grundsatzbeschluss zum Neubau von IGS und Grundschule, 24.02.2026
- HAZ-Kommentar zum IGS-Neubau, 10.12.2025 (Kostenentwicklung 75 auf 224 auf rund 208 Millionen Euro)
- Ratsinfosystem Garbsen, Vorgang zur Beschlussvorlage 275/2025 (Neubau Schulcampus) mit dem Ratsbeschluss vom 23.02.2026
- Ratsinfosystem Garbsen, Informationsvorlage 261/2025 (Projektanalyse) mit der Kostengliederung
Dafür spricht: Garbsen soll den Neubaukomplex im geplanten Umfang durchziehen.
Dagegen spricht: Garbsen soll den Umfang verkleinern oder das Vorhaben strecken; rund 208 Millionen Euro binden die Investitionskraft der Stadt für Jahre.
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Mehr Betreuungsplätze
Garbsen soll zusätzliche Kita- und Krippenplätze schaffen.
Neubau und Modernisierung mehrerer Kitas stehen mit über 10 Millionen Euro in der höchsten Prioritätsstufe des Investitionsprogramms.
Der begrenzende Faktor ist das Personal: Nach Darstellung von Garbsen City News führt der Fachkräftemangel dazu, dass neue und bestehende Einrichtungen zum Teil nicht im vollen Umfang betrieben werden können.
Im Quartier An den Eichen hat der Bau einer neuen Kita begonnen. Dort entstehen nach Darstellung der Stadt Betreuungsplätze für 105 Kinder in zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen. Jeder zusätzliche Platz bindet dauerhaft Personal- und Betriebskosten.
Quellen (3)
Dafür spricht: Garbsen soll zusätzliche Gruppen bauen und in Betrieb nehmen.
Dagegen spricht: Garbsen soll keine weiteren Plätze bauen, sondern zuerst die vorhandenen dauerhaft mit Fachkräften besetzen — eine Gruppe ohne Personal bleibt zu und kostet trotzdem.
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Wirtschaft & Standort
Neue Gewerbeflächen ausweisen
Garbsen soll neue Gewerbeflächen ausweisen.
Der Rat hat am 27. April 2026 einstimmig beschlossen, ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, bis Ende 2026 konkrete Flächenentwicklungsprojekte und Prioritäten zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept prognostiziert selbst bei moderatem Wirtschaftswachstum einen zusätzlichen Bedarf von bis zu 70 Hektar bis 2040; die Entscheidung über einzelne Flächen steht damit noch aus.
Neue Gebiete schaffen Platz für Betriebe und Gewerbesteuer, brauchen aber Fläche. Die Alternative ist, vorhandene Gebiete und leerstehende Gebäude zu nutzen.
Quellen (2)
Dafür spricht: Garbsen soll zusätzliche Gewerbeflächen planungsrechtlich sichern, um Betriebe halten und ansiedeln zu können.
Dagegen spricht: Garbsen soll keine neuen Gewerbegebiete planen, sondern die vorhandenen Flächen und leerstehenden Gebäude nutzen.
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Soziales & Sicherheit
Zurückgestellte Feuerwehrhäuser bauen
Garbsen soll die zurückgestellten Feuerwehrhaus-Neubauten in der kommenden Wahlperiode umsetzen.
Mit dem Investitionsprogramm vom 18. März 2025 hat der Rat die Feuerwehrhaus-Neubauten in Horst, Meyenfeld, Frielingen, Stelingen, Berenbostel und Schloß Ricklingen in die Prioritätsstufen II bis IV eingeordnet und damit auf unbestimmte Zeit verschoben. In der höchsten Stufe blieb der Neubau der Feuerwache Garbsen-Havelse, damals mit 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Es ist dasselbe Vorhaben wie der Neubau am Osterberge; der Haushaltsplan 2026 führt diese Position inzwischen mit rund 14,7 Millionen Euro. Anwesende Vertreter der Feuerwehr kritisierten die Priorisierung in der Ratssitzung und forderten eine Neubewertung.
Einzelne Standorte bewegen sich seither: Am 22. Juni 2026 stand der Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Garbsen „Am Osterberge“ beschließend auf der Tagesordnung des Rates, dazu ein Sachstandsbericht zur Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung. Eine gutachtliche Untersuchung (Informationsvorlage 112/2026) bewertet alle neun untersuchten Ortsfeuerwehr-Standorte als langfristig nicht ausreichend ertüchtigbar und schlägt für Frielingen, Horst und Heitlingen die ersten drei Ränge einer möglichen Priorisierung vor; ihre eigene Priorisierung will die Verwaltung erst noch erstellen. Sie löst die bisherige Darstellung allein über den Investitionsplan ab.
Die Feuerwehr in Garbsen arbeitet ehrenamtlich. Gebäude binden dauerhaft Haushaltsmittel, die anderswo fehlen.
Quellen (5)
- Garbsen City News, Prioritätenliste zum Investitionsprogramm, 18.03.2025
- Stadt Garbsen, Ratsbeschluss Investitionsprogramm, 18.03.2025
- Ratsinfosystem Garbsen, Beschlussvorlage 041a/2024 mit Beratungsfolge bis 22.06.2026
- Ratsinfosystem Garbsen, Informationsvorlage 112/2026 mit gutachtlicher Untersuchung der neun Feuerwehrhaus-Standorte
- Stadt Garbsen, Haushaltsplan 2026 (Investitionsposition 12606.1.22 „Neubau Feuerwache Garbsen-Havelse“)
Dafür spricht: Garbsen soll die verschobenen Feuerwehrhäuser hochstufen und in dieser Wahlperiode bauen.
Dagegen spricht: Die Neubauten sollen zurückgestellt bleiben; Schulen, Kitas und die bereits eingeplante Feuerwache Havelse haben Vorrang, und mehr lässt sich gleichzeitig nicht finanzieren.
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Migration & Integration
Dezentrale Unterbringung
Geflüchtete, die der Stadt zugewiesen werden, soll Garbsen vorrangig dezentral in Wohnungen unterbringen statt in Gemeinschaftsunterkünften.
Wie viele Geflüchtete eine Kommune aufnimmt, entscheidet sie nicht selbst — wie sie sie unterbringt, schon. Garbsen bringt sie teils dezentral in Wohnungen, teils zentral in Gemeinschaftsunterkünften unter und verfolgt dabei eine gemischte Linie: Die Unterkünfte Im Hespe und an der Hauptstraße sind bereits aufgegeben.
Für die Sitzung des Rates am 22. Juni 2026 schlug die Verwaltung vor, die Unterkunft Otternhägener Straße zum 31. Dezember 2026 zu schließen (Beschlussvorlage 094/2026) und zugleich die Verträge für die Unterkünfte Carl-Zeiss-Straße und Flemmingstraße über 2026 hinaus zu verlängern (Beschlussvorlage 093/2026). Ein Beschlussauszug oder Protokoll dieser Sitzung ist bislang nicht veröffentlicht.
Dezentrale Wohnungen erleichtern Integration, binden aber Wohnraum. Gemeinschaftsunterkünfte bündeln Betreuung und Kosten, über ihre Standorte wird dafür regelmäßig gestritten.
Quellen (4)
- Stadt Garbsen, Schließung von zwei Unterkünften, 22.08.2025
- Amtsblatt Nr. 12/2026, Gebührenverzeichnis Gemeinschaftsunterkünfte (Rat 22.06.2026)
- Ratsinfosystem Garbsen, Beschlussvorlage 093/2026 (Verwaltungsvorschlag: Weiterer Betrieb von Unterkünften, Verlängerung Carl-Zeiss-/Flemmingstraße; Rat 22.06.2026)
- Ratsinfosystem Garbsen, Beschlussvorlage 094/2026 (Verwaltungsvorschlag: Schließung Otternhägener Straße zum 31.12.2026; Rat 22.06.2026)
Dafür spricht: Garbsen soll zugewiesene Geflüchtete vorrangig in Wohnungen im Stadtgebiet unterbringen.
Dagegen spricht: Garbsen soll bei Gemeinschaftsunterkünften bleiben: Betreuung und Kosten bleiben gebündelt, und jede belegte Wohnung fehlt auf einem angespannten Wohnungsmarkt.
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Methodik & Transparenz
Wie dieser Check funktioniert — offen erklärt
Ausführlich — acht Prüfkriterien im Einzelnen, Belegregeln, Selbstbindungen, Thesenreihenfolge und das Regelwerk im Wortlaut — steht in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks. Sie gilt für alle unsere Checks gleich; hier steht, was für Garbsen gilt.
Warum wir diesen Wahlcheck anbieten
Kommunalpolitik entscheidet über vieles, was unseren Alltag unmittelbar prägt. Trotzdem fehlt oft eine einfache Möglichkeit, die Positionen vor Ort nachvollziehbar zu vergleichen. Wir können digitale Werkzeuge entwickeln und möchten diese Fähigkeit hier sinnvoll einsetzen: für einen leichteren Zugang zu kommunalpolitischen Entscheidungen und mehr Transparenz. Dass ein regionales Unternehmen mit diesem Projekt auch zeigt, was es kann, gehört ehrlicherweise dazu — Werbung, eine Bezahlschranke oder Wahlempfehlungen finden Sie hier trotzdem nicht.
Gerade im Wahlkampf treffen viele Aussagen, Versprechen und Bewertungen aufeinander. Der Wahlcheck soll helfen, belegte Positionen zu finden, Unterschiede zu erkennen und eigene Fragen zu entwickeln. Er soll niemandem die Wahlentscheidung abnehmen.
Der Wahlcheck ist ein kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wurde weder von einer Stadt, Partei oder Kandidatur beauftragt noch von ihnen finanziert. Sie haben keinen Einfluss auf unsere Auswahl der Thesen, unsere Einordnung der recherchierten Quellen oder die Rechenregeln.
Wir treffen diese redaktionellen Entscheidungen nach offengelegten Regeln. Sie gelten für alle Kandidaturen gleichermaßen. So können Sie nachvollziehen, wie der Wahlcheck zu seinen Ergebnissen kommt.
Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Peter Neubert, Initiator des Projekts und Geschäftsführer der Einfach Digital GmbH. Er ist kein Mitglied einer politischen Partei.
Bei Recherche, Aufbereitung und Programmierung setzen wir KI-Werkzeuge ein. Jede These, jede verwendete Position und jede Begründung wird vor der Veröffentlichung von einem Menschen anhand der Originalquelle geprüft. Veröffentlicht wird nur, was diese Prüfung durchlaufen hat.
Worauf dieser Check beruht
Hinter den Angaben zu Garbsen stehen 73 einzeln nachlesbare Quelladressen aus 13 unabhängigen Veröffentlichungen. Daraus sind 93 Einträge dokumentiert: 31 persönliche Positionen, 19 vorläufige Parteipositionen, 0 politische Tendenzen und 43 Quellenhinweise. Jede Position verlinkt ihre eigene Quelle.
Gerechnet werden davon nur die persönlichen und die vorläufigen Parteipositionen. Tendenzen und Quellenhinweise sind sichtbar, damit nachvollziehbar bleibt, was gefunden, aber bewusst nicht gewertet wurde.
Wie diese Einordnung zustande kommt, welche Prüfungen eine These bestehen muss und was maschinell erzwungen wird, steht ausführlich in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks.
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Die Rechenregel
Für jede beantwortete These vergleichen wir Ihre Antwort mit der verwendeten Position einer Kandidatur. Stimmen beide überein, gibt es zwei Punkte. Bei teilweiser Übereinstimmung gibt es einen Punkt. Bei gegensätzlichen Positionen gibt es keinen Punkt. Die Übereinstimmung ist die erreichte Punktzahl geteilt durch die mögliche Punktzahl.
Thesen, die Ihnen besonders wichtig sind, können Sie doppelt zählen lassen. Das ist die einzige Gewichtung im Wahlcheck, und Sie bestimmen sie selbst.
Bis eine Kandidatur selbst antwortet, kann eine eindeutige Position ihrer nominierenden oder unterstützenden Partei vorläufig einfließen. Der transparente Teil des Ergebnisbalkens zeigt, welcher Anteil auf solchen Parteipositionen beruht. Persönliche Positionen haben Vorrang.
Eine klare politische Tendenz kann vorliegen, wenn eine Quelle das politische Ziel eindeutig trägt, aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These offenlässt. Sie wird mit Begründung und Quelle angezeigt, fließt jedoch nie in Prozentwert, Rangfolge oder Ergebnisbalken ein.
Was „Teils / teils“ heißt — und was nicht
Eine Mittelposition („teils / teils“) ist eine inhaltliche Haltung: ausdrückliche Gleichrangigkeit, bedingte Zustimmung, eine Enthaltung oder Zustimmung zum Ziel bei Ablehnung des Mittels. Sie zählt deshalb mit. Trägt eine Quelle eine klare politische Richtung, beantwortet aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These nicht, kann sie als „politische Tendenz“ erscheinen — sichtbar, aber nie gerechnet. Ist eine Quelle nicht als Tendenz eingeordnet, steht sie als „Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig“ da. Eine Mittelposition bringt gegen eine klare Antwort einen von zwei Punkten. Eine unvollständige oder unklare Quelle darf daraus keinen halben Treffer machen.
Welche Quellen wir ausgewertet haben
Für diese Ausgabe haben wir vor allem öffentliche Aussagen, Programme, Lokalberichterstattung, städtische Veröffentlichungen und eindeutig zurechenbares Handeln im Amt ausgewertet.
Ratsunterlagen dokumentieren Entscheidungen von Rat, Ausschüssen und Fraktionen. Sie belegen deshalb nicht automatisch die persönliche Haltung einer Kandidatur. Eine personengenaue Auswertung der Ratsinformationssysteme aller vier Städte ist zudem Handarbeit. Für diese Ausgabe haben wir sie nicht systematisch geleistet.
Das begrenzt die Aussagekraft: Der Katalog bildet vor allem ab, worüber im Wahlkampf öffentlich gesprochen wird. Streitfragen, zu denen alle schweigen, fehlen eher. Diese Grenze legen wir offen, damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann.
Warum manche Kandidaturen keinen Rangplatz bekommen
Ein Prozentwert ist nur so gut wie seine Grundlage. Wäre zu einer Kandidatur nur eine einzige Position belegt und Sie stimmten ihr zu, ergäbe die Rechnung 100 Prozent — das wäre keine Übereinstimmung, sondern schlicht Unwissen, und es würde ausgerechnet die am schlechtesten dokumentierten Kandidaturen nach oben spülen. Deshalb erscheint im Ranking nur, wer zu mindestens einem Drittel derjenigen Thesen eine belegte Position hat, zu denen überhaupt jemand belegt Position bezieht (mindestens drei). Alle übrigen werden separat und ohne Rangfolge ausgewiesen — mit dem Hinweis, wie dünn die Basis ist. Das ist kein Urteil über die Kandidatur, sondern über die verfügbare Vergleichsgrundlage. Ein vollständig beantworteter Fragebogen verbreitert diese Grundlage; Teilantworten und „keine Angabe“ bleiben ungewertet. Weil die Werte auf unterschiedlich vielen Positionen beruhen, weisen wir die Spannweite im Ergebnis aus, statt sie in einer glatten Rangliste zu verstecken.
Wie die Thesen ausgewählt wurden
Welche Thesen gestellt werden, beeinflusst das Ergebnis. Deshalb legen wir Auswahl, Formulierung und Prüfung offen, statt politische Wertfreiheit zu behaupten. Aufgenommen wird nur, was alle acht Prüfungen besteht: Rat oder Verwaltungsspitze können die Entscheidung rechtlich oder praktisch beeinflussen, und es geht um eine reale Entscheidung dieser Stadt statt um eine allgemeine Zielvorstellung; die Entscheidung steht in der kommenden Wahlperiode praktisch an und ist weder abschließend erledigt noch bis zur Wahl absehbar gegenstandslos; die These enthält genau eine unabhängig beantwortbare Entscheidung; Zustimmung und Ablehnung bedeuten etwas Konkretes; keine Antwortseite wird sprachlich bevorzugt und die These ist ohne Auslegung verstehbar — also ohne Wertwörter („modern“, „oberste Priorität“), ohne mitgelieferte Begründung und ohne Namen von Kandidaturen, Parteien oder Fraktionen; ein echter Ziel- oder Ressourcenkonflikt ist benannt, dessen Gegenpol eine reale Kandidatur hier öffentlich vertreten könnte; Zahlen und Beschlüsse im Hintergrundtext sind mit Quelle belegt; und die Konfliktachse ist nicht schon durch eine andere These abgedeckt.
Nicht jede These entstand aus einer bereits lauten örtlichen Debatte. Die Unterbringung Geflüchteter wurde in allen vier Städten aufgenommen, weil sie eine laufende kommunale Aufgabe ist, die Wohnraum und Haushaltsmittel bindet. In Hannover kamen außerdem die Betreuungsplätze und die persönliche Erreichbarkeit der Verwaltung hinzu. Diese Ergänzungen waren redaktionelle Entscheidungen.
Sie standen vor dem Versand des Fragebogens fest und gelten für alle Kandidaturen gleich. Auch hier wird nur gerechnet, wenn eine Position belegt ist.
Dazu kommt eine Selbstbindung gegen den eigenen blinden Fleck — allerdings nur dort, wo wir ein Eigeninteresse haben: Auf „Digitales & Verwaltung“ liegt ein fester Deckel, alle anderen Themen haben keine Obergrenze. Eine allgemeine Grenze für jeden Themenblock hatten wir zunächst, haben sie aber verworfen: Bei acht bis neun Themen und rund zwanzig Thesen erzwingt sie Gleichverteilung, und reale Wahlkämpfe sind nicht gleichverteilt — es gibt fast immer eine beherrschende Streitfrage, und die abzuschneiden wäre selbst eine Verzerrung. Stattdessen begründen wir hier, wenn ein Themenblock über 20 Prozent liegt. Digitales & Verwaltung ist unser eigenes Fachgebiet. Deshalb begrenzen wir diesen Bereich auf höchstens vier Thesen und 18 Prozent. Aktuell sind es 2 von 14 Thesen. Für andere Themen gibt es keine feste Obergrenze. Ab 20 Prozent erklären wir den Schwerpunkt an dieser Stelle.
Wenn Ihnen eine wichtige Streitfrage fehlt: Schreiben Sie uns. Die Kandidaturen fragen wir im Fragebogen ausdrücklich danach, und was sie nennen, veröffentlichen wir wörtlich — auch dann, wenn es für diese Wahl keine berechnete These mehr wird. Nicht veröffentlichen können wir personenbezogene Angaben Dritter, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte und offenkundig Themenfremdes; in diesen Fällen sagen wir es der Kandidatur und schreiben dazu, dass gekürzt wurde.
Welche dieser Prüfungen ein Test erzwingt und welche ein Mensch entscheidet, steht einzeln in der Methodik — zusammen mit dem Regelwerk im Wortlaut.
Redaktionsschluss und spätere Entwicklungen
Der berechnete Thesenkatalog (Fragebogen 1.0) wurde am abgeschlossen und vor dem Versand an die Kandidaturen eingefroren. Danach wird er weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert — sonst würde die Messlatte verschoben, während die Messwerte schon feststehen. Alle Kandidaturen erhalten dieselben Fragen, dieselbe Frist und dieselbe Korrekturmöglichkeit. Spätere Entwicklungen dokumentieren wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt.
Antworten, die bis zum 6. September 2026 eingehen, pflegen wir in jedem Fall vor der Wahl ein — auch Teilantworten. Später eingehende nehmen wir weiterhin auf, können die Aufnahme bis zum 13. September 2026 aber nicht mehr zusichern; bis zur Stichwahl am 27. September 2026 pflegen wir weiter ein. Sachliche Korrekturen nehmen wir jederzeit auf, auch nach der Veröffentlichung.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: Stellt sich heraus, dass eine These die veröffentlichten Kriterien verletzt — nicht kommunal entscheidbar, Prämisse falsch, Sache längst entschieden, in Wahrheit zwei Entscheidungen —, dann ist nicht das Streichen der Regelbruch, sondern das Stehenlassen. Eine solche Korrektur hängt immer an einem benannten Kriterium und steht mit Datum unten im Protokoll. Fehlt dagegen ein Thema, ist der Weg die nicht gerechnete Zusatzfrage — keine nachträglich ergänzte These, weil die ausgerechnet die früh Antwortenden treffen würde.
Änderungen seit Redaktionsschluss
durchgestrichen = entfernt, hervorgehoben = ergänzt.
- — Verwaltungsleistungen online – HintergrundtextDie laufende städtische Übersicht führt sie neben Terminvergabe, Meldebescheinigungen, Hundesteuer-An- und -Abmeldung, Bauportal und Kitaportal auf. Wie weit der digitale Weg heute trägt, zeigt „Ehe Online“ vom 12. Mai 2026: Die Anmeldung zur Trauung lässt sich online übermitteln, für den Abschluss müssen beide aus Rechtsgründen weiterhin persönlich im Standesamt erscheinen. Strittig ist, ob weitere Leistungen vom Antrag bis zum Bescheid ohne Papierwechsel laufen sollen.Ergänzt wurde ein Beispiel dafür, wo der vollständig digitale Weg heute endet — bei „Ehe Online“ am rechtlich vorgeschriebenen persönlichen Abschluss. Als Quelle kam der Bericht von Garbsen City News vom 12. Mai 2026 hinzu. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert.
- — Geförderter Wohnungsbau – HintergrundtextDie Quoten gelten für städtische wie private Vorhaben. Wie weit die Praxis darüber hinausgehen kann, zeigt das Quartier „Im Fuchsfeld“: Der städtebauliche Vertrag vom 7. Juli 2026 sieht auf rund fünf Hektar etwa 620 Wohnungen vor, davon 80 Prozent sozial gebunden — 50 Prozent für Auszubildende und Studierende, 30 Prozent bezahlbarer Wohnraum — dazu eine fünfzügige Kindertagesstätte; der Investor beziffert das Vorhaben auf 100 bis 120 Millionen Euro über fünf bis sieben Jahre. Solche Vorgaben sichern gemischte Quartiere, können Projekte für Investoren aber weniger attraktiv machen.Ergänzt wurde ein laufendes Vorhaben, das die geltenden Quoten deutlich übertrifft und damit zeigt, welche Spannweite die Frage hat. Als Quelle kam der Bericht von Garbsen City News zum städtebaulichen Vertrag vom 7. Juli 2026 hinzu. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert.
- — IGS-Neubau – HintergrundtextZur Einordnung: Der städtische Haushalt hat nach Angaben des Bürgermeisters ein Volumen von rund 145 Millionen Euro im Jahr.
StrittigDie Investitionskosten fallen über mehrere Jahre an und sind deshalb nicht direkt mit dem Volumen eines einzelnen Haushaltsjahres vergleichbar. Seit dem Grundsatzbeschluss des Rates im Februar 2026 ist nicht mehr das Ob, sondern der Umfang strittig.Ergänzt wurden die Einordnung, dass Investitionskosten über mehrere Jahre anfallen, sowie der Grundsatzbeschluss vom Februar 2026 als Beleg dafür, dass der Umfang und nicht mehr das Ob strittig ist. Als Quelle kam dafür der Bericht von Garbsen City News über den Grundsatzbeschluss vom 24. Februar 2026 hinzu. Zahlen, Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Weniger investieren als geplant – Hintergrundtext, Angabe zum Defizit 2026Er weist ein Defizit von rund 7,6 Millionen Euro ausDer Hintergrundtext nannte das Defizit des Haushalts 2026 mit rund 7 Millionen Euro und folgte damit der gerundeten Angabe eines Presseberichts. Die Stadt Garbsen nennt in ihrer Meldung vom 19. Dezember 2025 ein geplantes Jahresergebnis von 7,6 Millionen Euro, und der Haushaltsplan 2026 weist es im Gesamtergebnishaushalt mit 7.647.600 Euro aus. Die Angabe ist auf diesen Wert gebracht. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert.
- — Weniger investieren als geplant – Hintergrundtext, Angabe zur GesamtverschuldungDie CDU beantragte pauschale Kürzungen von 10 Prozent im Investitions- und 5 Prozent im Ergebnishaushalt und verweist
aufdarauf,einedass die Gesamtverschuldungvonnach den aktuellen Planungen bis Ende 2029 auf rund 320 Millionen Eurobis Endeanwachsen2029könnte.Der Hintergrundtext nannte die Gesamtverschuldung von rund 320 Millionen Euro bis Ende 2029 ohne den Vorbehalt, den die zugrunde liegende Quelle trägt. Der Bericht von Garbsen City News vom 17. Dezember 2025 formuliert, die Gesamtverschuldung könne nach aktuellen Planungen bis Ende 2029 auf diesen Wert anwachsen. Der Vorbehalt ist wiederhergestellt. Als zusätzliche Quelle kam der Haushaltsplan 2026 der Stadt Garbsen hinzu, der die geplanten Kreditaufnahmen und den Stand der Investitionskredite ausweist. Zahlen, Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. Randnotiz: Dieselbe Angabe stand auch in der Darstellung der vorläufigen CDU-Parteiposition bei Robert Engelmann; sie ist im selben Zug gleichlautend angepasst worden. - — Sparen statt höhere Abgaben – Hintergrundtext und QuelleBei anhaltendem Defizit
bleibenstehenzweimehrere Wege offen; der Haushaltsplan 2026 nennt unter anderem die Überprüfung freiwilliger Leistungen, effizientere Verwaltungsabläufe, eine stärkere Ertragsbasis, Fördermittel und zeitliche Streckungen. Politisch umstritten ist vor allem die Rangfolge zweier davon.Der Einleitungssatz bezeichnete Kürzungen bei freiwilligen Leistungen und höhere Steuern und Gebühren als die beiden verbleibenden Wege. Der Haushaltsplan 2026 der Stadt Garbsen führt in seinem Vorbericht daneben die Priorisierung von Investitionen, Effizienzsteigerungen in Verwaltung und Gebäudebewirtschaftung, die Weiterentwicklung der Ertragsbasis, Fördermittel und Partnerschaftsmodelle, zeitliche Streckungen sowie Kreditaufnahmen auf. Der Satz ist auf diesen Stand gebracht und der Haushaltsplan als Quelle ergänzt. Außerdem ausgetauscht wurde die Quelle für die Sportförderung: Zitiert war die Sportförderrichtlinie in der Fassung vom 1. Januar 2021, die durch die Neufassung mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben worden ist (Elektronisches Amtsblatt Nr. 3 vom 19. Januar 2024); der zitierte Satz steht dort wortgleich. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Weniger Nachweise für Vereine – Hintergrundtext und QuelleDie Sportförderrichtlinie der Stadt, in Kraft seit dem 1. Januar
20212024, macht Zuschüsse von Nachweisen abhängig:.VereineBei Investitionsmaßnahmen reichen Vereine zur Schlusszahlung einen Verwendungsnachweis ein, belegen Eigenleistungen mit Stundennachweisen und halten alle Unterlagen zehn Jahre für Prüfzwecke vor.Zwei Angaben sind berichtigt. Erstens die Fassung: Der Hintergrundtext nannte die Sportförderrichtlinie mit Stand 1. Januar 2021 und verwies auf deren Bekanntmachung. Diese Fassung ist durch die Neufassung mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben worden (Elektronisches Amtsblatt der Stadt Garbsen Nr. 3 vom 19. Januar 2024); die städtische Bekanntmachungsseite verlinkt weiterhin die ältere. Datum und Quelle sind auf die geltende Fassung gebracht; die genannten Nachweispflichten stehen dort wortgleich. Zweitens die Reichweite: Verwendungsnachweis, Stundennachweise, zehnjährige Aufbewahrung und Rückforderung stehen in Abschnitt 4 der Richtlinie, der die Förderung von Investitionsmaßnahmen regelt. Für die allgemeine Sportförderung — etwa Zuschüsse je jugendlichem Mitglied — gelten sie nicht. Der Text ordnete sie Zuschüssen allgemein zu; das ist jetzt benannt. Dass Zuschüsse an Nachweise gebunden sind, gilt unverändert und darüber hinaus: Die Richtlinie für Jugendvereine und Jugendgruppen verlangt binnen eines Monats einen Verwendungsnachweis mit sämtlichen Originalrechnungen. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Neue Gewerbeflächen ausweisen – Hintergrundtext, Ratsdatum und BeschlussinhaltDer Rat hat am
2827. April 2026 einstimmig beschlossen, ein Gewerbeflächenentwicklungskonzeptbeschlossenzur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, bis Ende 2026 konkrete Flächenentwicklungsprojekte und Prioritäten zur Beschlussfassung vorzulegen.EsDas Konzept prognostiziert selbst bei moderatem Wirtschaftswachstum einen zusätzlichen Bedarf von bis zu 70 Hektar bis 2040und;istdieausdrücklichEntscheidungalsüberSteuerungsgrundlageeinzelnefürFlächendiestehtkommendedamitWahlperiodenochangelegtaus.Zwei Angaben zum Ratsbeschluss sind berichtigt. Die Sitzung fand am 27. April 2026 statt, nicht am 28. April; die städtische Meldung, auf die sich der Text stützte, nennt kein Datum und spricht nur von der jüngsten Sitzung. Und der Rat hat das Konzept einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, bis Jahresende 2026 konkrete Flächenentwicklungsprojekte und Prioritäten zur Beschlussfassung vorzulegen; der Text sprach zuvor davon, der Rat habe das Konzept beschlossen. Damit steht die Entscheidung über einzelne Flächen ausdrücklich noch aus. Als Quelle kam der Vorgang zur Beschlussvorlage 016/2026 im Ratsinformationssystem samt Protokollauszug hinzu. Die Angabe zum Flächenbedarf gibt weiterhin die Formulierung der Stadt wörtlich wieder. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Schulneubau im geplanten Umfang – Hintergrundtext, Stand des FDP-AntragsAuf das Hausmeisterhaus will die Verwaltung verzichten, die Aula hält sie für ein Schulzentrum mit 1800 Schülerinnen und Schülern für notwendig
, und.dieEinenFDP-RatsfraktionAntraghatderbeantragtFDP-Ratsfraktion, das Musikhaus mitrund 3031,1 Millionen Euro vom Schulneubau zu entkoppeln, lehnte der Rat am 23. Februar 2026 mit 33 Nein- gegen 3 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab; im selben Beschluss beauftragte er die Verwaltung, weitere Einsparungen zu prüfen, darunter einen kleineren Veranstaltungsbereich im Musikhaus und den Entfall des Hausmeisterhauses.Der Hintergrundtext nannte den Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Entkopplung des Musikhauses, ohne sein Ergebnis zu nennen; er las sich damit wie eine noch offene Option. Der Rat hat ihn am 23. Februar 2026 mit 33 Nein- gegen 3 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt — in derselben Sitzung, in der er den Neubau einschließlich des Musikhauses beschlossen hat. Im selben Beschluss beauftragte er die Verwaltung, weitere Einsparungen zu prüfen, darunter einen kleineren Veranstaltungsbereich im Musikhaus und den Entfall des Hausmeisterhauses; das ergänzt den Satz zum Hausmeisterhaus. Die Kostenangabe zum Musikhaus ist auf den Wert der amtlichen Kostengliederung von 31,1 Millionen Euro gebracht. Als Quellen kamen der Vorgang zur Beschlussvorlage 275/2025 mit dem Ratsbeschluss und die Informationsvorlage 261/2025 mit der Kostengliederung hinzu. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Zurückgestellte Feuerwehrhäuser bauen – Hintergrundtext, Kosten und QuellenangabeIn der höchsten Stufe blieb der Neubau der Feuerwache Garbsen-Havelse, damals mit 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Es ist dasselbe Vorhaben wie der Neubau am Osterberge; der Haushaltsplan 2026 führt diese Position inzwischen mit rund 14,7 Millionen Euro. … Eine gutachtliche Untersuchung (
BeschlussvorlageInformationsvorlage 112/2026) bewertet alle neun untersuchten Ortsfeuerwehr-Standorte als langfristig nicht ausreichend ertüchtigbar undpriorisiertschlägt für Frielingen, Horst und HeitlingenandieerstererstenStelledrei Ränge einer möglichen Priorisierung vor; ihre eigene Priorisierung will die Verwaltung erst noch erstellen.Drei Angaben sind berichtigt. Erstens die Bezeichnung: Die Vorlage 112/2026 ist nach ihrer eigenen Kopfzeile eine Informationsvorlage und stand am 22. Juni 2026 unter den Mitteilungen des Bürgermeisters auf der Tagesordnung des Rates; Text und Quellenangabe nannten sie Beschlussvorlage. Zweitens die Reihung: Die gutachtliche Untersuchung führt eine Spalte „Mögliche Priorisierung“, und die Verwaltung kündigt in derselben Vorlage an, ihre eigene Priorisierung gemeinsam mit der Stadtfeuerwehrleitung erst noch zu erstellen. Drittens die Kosten: Der Neubau der Feuerwache Garbsen-Havelse und der Neubau des Feuerwehrhauses am Osterberge sind dasselbe Vorhaben. Die Beschlussvorlage 041a/2024 weist dafür die Investitionsnummer 12606.1.22 aus; unter dieser Nummer führt der Haushaltsplan 2026 die Position „Neubau Feuerwache Garbsen-Havelse“ mit zusammen 14.695.000 Euro für 2025 bis 2027. Die bisher genannten 7,3 Millionen Euro stammen aus der Darstellung des Investitionsprogramms vom März 2025 und sind als damaliger Stand gekennzeichnet. Als Quelle kam der Haushaltsplan 2026 hinzu. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Geförderter Wohnungsbau – Hintergrundtext, Angaben zum Quartier „Im Fuchsfeld“Der städtebauliche Vertrag vom
76. Juli 2026 sieht auf rund fünf Hektar etwa 620 Wohnungen vor,; nach Angaben der Stadt sind davon8030 ProzentsozialbezahlbarergebundenWohnraum—und weitere 50 Prozent für Auszubildende und Studierende,30 Prozent bezahlbarer Wohnraumvorgehalten.Zwei Angaben zum Quartier „Im Fuchsfeld“ sind berichtigt. Der städtebauliche Vertrag wurde am 6. Juli 2026 unterzeichnet; der 7. Juli war das Erscheinungsdatum des zugrunde liegenden Berichts. Und die Anteile sind auf die Darstellung der Stadt Garbsen gebracht: Sie weist 30 Prozent bezahlbaren Wohnraum und 50 Prozent für Auszubildende und Studierende vorgehaltene Wohnungen getrennt aus und verwendet dafür nicht den Begriff „sozial gebunden“. Für Auszubildende und Studierende vorgehaltene Wohnungen sind nicht ohne Weiteres öffentlich gefördert oder mietpreisgebunden. Als Quelle kam die städtische Meldung zum Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ hinzu. Diese Passage war am 8. August 2026 ergänzt worden, also nach dem Versand des Fragebogens; sie gehörte nicht zum vorgelegten Stand. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Stadtbahn nach Garbsen-Mitte – Hintergrundtext, Stand der FördermittelDie Verlängerung um rund 1.100 Meter mit zwei neuen Haltestellen steht mit 25,5 Millionen Euro in der höchsten Prioritätsstufe des städtischen Investitionsprogramms. Bundes- und
istLandesfördermitteldortwerdendurchnachbewilligteAngabenFördermitteldergedeckt.StadtDerderzeit über die Region Hannover beantragt; die Förderzusage und die Genehmigung der Planfeststellungsunterlagen sind Voraussetzung für den Baubeginn,istder frühestens ab 2029 vorgesehen ist.Der Hintergrundtext bezeichnete die 25,5 Millionen Euro als durch bewilligte Fördermittel gedeckt. Das trifft nicht zu. Die Stadt Garbsen führt auf ihrer Seite zum öffentlichen Personennahverkehr aus, dass Bundes- und Landesfördermittel über die Region Hannover beantragt werden und die Förderzusage neben der Genehmigung der Planfeststellungsunterlagen Voraussetzung für den Baubeginn ist. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete bereits am 13. März 2025, die Kostenteilungsvereinbarung ermögliche die Beantragung der Förderung; im GVFG-Bundesprogramm des Bundes mit Stand 18. Juli 2025 ist das Vorhaben nicht enthalten. Derselbe Hintergrundtext hielt zudem drei Sätze später fest, dass die Beschlussfassungen zur Finanzierung der Bauausführung noch ausstehen — die beiden Angaben widersprachen sich. Der Stand der Fördermittel ist berichtigt; als Quellen kamen die städtische Seite zum öffentlichen Personennahverkehr und der Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hinzu. Thesenwortlaut, Antwortmöglichkeiten und Berechnung sind unverändert. - — Alle Thesen – Beschriftung über den beiden Positionen
Dafür spricht … / Dagegen spricht …Zustimmung bedeutet … / Ablehnung bedeutet …Über den beiden Positionen jeder These stand bis zum 10. August 2026 „Dafür spricht“ und „Dagegen spricht“. Diese Beschriftung kündigt ein Argument oder eine Feststellung an, während dort die beiden zur Wahl stehenden Positionen stehen; eine externe Prüfung hatte eine solche Position deshalb als Tatsachenbehauptung gelesen. Sie wurde zunächst durch „Wer zustimmt, will“ und „Wer ablehnt, will“ ersetzt. Auch diese Fassung trägt nicht: Sie schreibt die jeweilige Position allen Antwortenden als Absicht zu, und bei Thesen, die zwei Wege gegeneinanderstellen, folgt das nicht — wer den einen Weg ablehnt, entscheidet sich damit nicht für den anderen. Die Beschriftung benennt jetzt die Bedeutung der Antwortmöglichkeit im Check, in derselben Wortwahl wie der versandte Fragebogen. Die Texte der beiden Positionen, der Thesenwortlaut, die Antwortmöglichkeiten und die Berechnung sind unverändert. Seit demselben Tag werden die beiden Positionen zusätzlich im Check selbst angezeigt; für die Kandidaturen waren sie schon zuvor über die im Fragebogen verlinkte Thesenseite erreichbar.
Quellen & Korrekturen
Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 10. August 2026). Dasselbe gilt für die Hintergrundtexte: Wo unter „Worum geht es?“ eine Zahl oder ein Beschluss genannt wird, steht die Quelle direkt darunter. Alle Kandidaturen sollen unseren identischen Thesen-Fragebogen erhalten. Eigene Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und werden gekennzeichnet. Der getrennt ausgewiesene Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten. Kandidaturen und Parteien können Korrekturen jederzeit an wahlcheck@einfach-digital.de senden — belegte Korrekturen übernehmen wir zügig.
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Die Einfach Digital GmbH betreibt den Wahlcheck ohne Auftrag, Zahlung oder sonstige Gegenleistung einer Stadt, Partei oder Kandidatur. Keine dieser Stellen kontrolliert die Redaktion. Das ist mit „redaktionell unabhängig“ gemeint.
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Auswahl, Formulierung und Quellenzuordnung sind redaktionelle Entscheidungen. Wir legen sie offen, prüfen sie nach einheitlichen Regeln und wenden diese Regeln auf alle Kandidaturen gleich an.
Häufige Fragen
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Nein. Dieser Kandidaten-Check ist ein redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung.
Woher stammen die Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten?
Aus überprüfbaren Quellen: persönliche Aussagen, eigene Programme, eindeutig zurechenbares Handeln im Amt und aktuelle örtliche Parteiprogramme. Parteipositionen werden vorläufig und getrennt gekennzeichnet, solange eine persönliche Bestätigung fehlt. Alle Kandidaturen sollen außerdem denselben Fragebogen erhalten. Eine klare politische Tendenz kann angezeigt werden, wenn die Richtung belegt ist, aber ein entscheidender Teil der exakten These offenbleibt; sie wird nie berechnet.
Wer hat die Thesen ausgewählt — und beeinflusst das nicht das Ergebnis?
Die Auswahl trifft die Redaktion der Einfach Digital GmbH, und ja: Jede Auswahl beeinflusst das Ergebnis. Das ist bei jeder Wahlhilfe so und lässt sich nicht wegdiskutieren, nur offenlegen. Deshalb steht auf dieser Seite, nach welchen acht Kriterien geprüft wurde, welche Themenobergrenze gilt und wann der Katalog geschlossen wurde. Wer eine wichtige Streitfrage vermisst, kann sie uns melden — sie kommt dann in die nächste Fassung, nicht mehr in die laufende.
Was ist der Unterschied zwischen „Teils / teils“ und einer nicht eindeutigen Quelle?
„Teils / teils“ ist eine belegte inhaltliche Mittelposition und fließt in die Berechnung ein. Eine „politische Tendenz“ weist eine klare Richtung aus, obwohl ein entscheidender Bestandteil der exakten These offenbleibt; sie wird angezeigt, aber nie berechnet. Ein als „nicht eindeutig“ gekennzeichneter Beleg heißt: Die gefundene Quelle behandelt das Thema, beantwortet aber die konkrete Entscheidung der These nicht vollständig und ist auch nicht als Tendenz eingeordnet. Am einzelnen Beleg steht dabei, um welche Art von Quelle es geht — Programm, öffentliche Aussage oder Amtshandlung. „Keine belegte Position“ heißt: Wir haben keine überprüfbare Aussage gefunden.
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