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Bürgermeisterwahl Wunstorf 2026:Kandidaten-Vergleich
Am 13. September 2026 entscheidet Wunstorf über das Bürgermeisteramt. 14 Thesen zu den Streitfragen der Stadt — beantworten, gewichten und sehen, welche Kandidatur Ihren Positionen am nächsten steht. Jede Kandidatenposition mit Quelle, keine Wahlempfehlung.
So funktioniert es
14 Thesen. Ihre Haltung. Der Vergleich.
- 1
Position beziehen
Zu jeder These: zustimmen, neutral, ablehnen — oder überspringen. Was Ihnen besonders wichtig ist, markieren Sie direkt an der These; es zählt dann doppelt.
- 2
Vergleichen
Sie sehen die Übereinstimmung mit allen Kandidaturen — These für These, mit Quellen.
Bleibt bei Ihnen: Ihre Antworten werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewertet — keine Übertragung, keine Speicherung auf unseren Servern, kein Konto. Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und keine Wahlempfehlung.
Wer tritt an?
Bürgermeisterkandidaten in Wunstorf 2026
Der Gemeindewahlausschuss hat am 27. Juli 2026 alle vier Bewerbungen einstimmig zugelassen: Carsten Piellusch, Martin Pavel, Kerstin Obladen und Mona M’Barkiou. Die AfD tritt nur zur Ratswahl an; Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen keine eigene Kandidatur, sondern unterstützen Martin Pavel auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung. Breite Themenaussagen ohne vollständige Antwort auf eine These werden nur als Quellenhinweis oder Recherche-Tendenz gezeigt und nicht berechnet; ein identischer Fragebogen für alle wird vorbereitet.
Reihenfolge dieser Liste: nach der Stärke der nominierenden Partei im Rat (Kommunalwahl 2021). Das ist eine Sortierregel und keine Wertung.
Carsten Piellusch
SPDZur Wahl zugelassen · Amtsinhaber · 24.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet
Jahrgang 1966, geboren in Wunstorf-Luthe, Verwaltungsjurist mit zwei Staatsexamen; zuvor Richter, Referent in der Niedersächsischen Staatskanzlei und Erster Stadtrat in Wunstorf. Seit dem 1. November 2021 Bürgermeister, 2021 mit 55,2 Prozent im ersten Wahlgang gewählt. Im März 2026 mit 59 von 61 Stimmen erneut nominiert. Motto: „Wir machen Wunstorf stark. mobil. sicher.“
Martin Pavel
CDUZur Wahl zugelassen · 30.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet
40, Betriebswirt, seit 2011 im Kommunalmanagement eines Energieversorgers. Seit 16 Jahren Vorsitzender des CDU-Stadtverbands, seit 14 Jahren Ratsmitglied, seit 2019 ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister; 2021 bereits Kandidat mit 31,3 Prozent. Im Februar 2026 einstimmig nominiert. Er wird von CDU, Grünen und FDP gemeinsam getragen. Motto: „WIR. FUER. WUNSTORF.“
Kerstin Obladen
FREIE WÄHLERZur Wahl zugelassen · 16.08.2026: Fragebogen teilweise beantwortet
Ratsfrau in Wunstorf und rechtliche Betreuerin. 2023 aus der FDP ausgetreten, seit Oktober 2023 bei den FREIEN WÄHLERN. Im Mai 2026 als Bürgermeisterkandidatin vorgestellt. Leitmotiv: „Soziale Balance braucht Klarheit – und Mut zur Verantwortung.“
Mona M'Barkiou
Die LinkeZur Wahl zugelassen
35, selbstständige IT-Unternehmensberaterin und von der Linken als Bürgermeisterkandidatin aufgestellt. Eine eigene Kampagnenseite war nicht auffindbar. Ihre bislang belegten persönlichen Aussagen nennen breite Schwerpunkte — bezahlbaren Wohnraum, moderne und digitale Verwaltung sowie die Entwicklung rund um das Steinhuder Meer —, beantworten aber keine These vollständig.
Was die Kandidaturen im Katalog vermissen
Am Ende des Fragebogens steht für alle Kandidaturen dieselbe offene Frage: welche kommunale Streitfrage sie im Katalog vermissen. Die Antworten stehen hier im Wortlaut, so wie sie uns in den Selbstauskünften erreicht haben. Sie werden nicht berechnet und verändern den vergleichenden Thesenkatalog nicht. Zu jeder Nennung steht eine Redaktionsnotiz mit unserem Recherchestand: Geprüft haben wir dabei das Thema, nicht die Einsendung — eine These daraus zu formulieren, wäre unsere Aufgabe gewesen. Am laufenden Katalog ändert das nichts: Er ist seit dem Versand für alle Kandidaturen gleich geschlossen.
Carsten Piellusch (SPD)3 freiwillige Antworten auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Zukunft des Steinhuder Meeres und Entschlammung:
Wie stellen wir die dauerhafte Entschlammung und ökologische Stabilisierung des Steinhuder Meeres sicher? Ich schlage dafür einen verbindlichen Entschlammungspakt von Land, Region und Stadt vor. Zuständigkeiten, Finanzierung und Maßnahmen müssen gemeinsam und langfristig organisiert werden.
Redaktionsnotiz
Ein Pakt, den Land, Region und Stadt gemeinsam schließen, ist keine Entscheidung, die Wunstorf allein trifft — der Vorschlag benennt die drei Beteiligten selbst. Und „wie stellen wir sicher“ fragt nach einem Weg, nicht nach einem Ja oder Nein, zu dem sich Zustimmung und Ablehnung unterscheiden ließen. Eine These wäre daraus geworden, wenn sie den städtischen Anteil benennt: etwa ob Wunstorf sich mit einem festen jährlichen Betrag an der Entschlammung beteiligen soll.
Kommunaler Ordnungsdienst:
Wie sorgen wir für mehr Sicherheit, Sauberkeit und die konsequente Durchsetzung bestehender Regeln im öffentlichen Raum? Ich möchte dafür einen kommunalen Ordnungsdienst einrichten, der regelmäßig und sichtbar im Stadtgebiet unterwegs und ansprechbar ist und das bestehende Ordnungsamt verstärkt.
Redaktionsnotiz
An den acht Kriterien ist dieser Vorschlag nicht gescheitert: Einen kommunalen Ordnungsdienst einzurichten, entscheidet die Stadt selbst, und die Frage lässt sich als ein Ja oder Nein stellen. Er steht hier, weil der Fragenkatalog mit dem Versand am 16. August 2026 geschlossen wurde — acht Tage bevor die Nennung eintraf. Vor einer Aufnahme hätten wir zusätzlich prüfen müssen, ob in Wunstorf eine belegte Gegenposition vorliegt; das ist offen.
Ehrenamtsbüro:
Wie unterstützen wir die vielen Menschen besser, die sich in Vereinen, Initiativen und Organisationen für Wunstorf engagieren? Ich möchte dafür ein Ehrenamtsbüro als zentrale Anlaufstelle schaffen, das berät, vernetzt, bei Fördermöglichkeiten unterstützt und Menschen zusammenbringt, die sich ehrenamtlich engagieren wollen.
Redaktionsnotiz
Auch dieser Vorschlag scheitert nicht an den Kriterien, sondern am Katalogschluss vom 16. August 2026: Ein Ehrenamtsbüro einzurichten ist eine kommunale Entscheidung mit benannter Kostenfolge, über die sich abstimmen ließe. Ob sich in Wunstorf jemand belegbar dagegen ausspricht, haben wir nicht recherchiert — ohne diesen Nachweis wäre sie auch bei offenem Katalog nicht ohne Weiteres aufgenommen worden.
Martin Pavel (CDU)3 freiwillige Antworten auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Bürgerbeteiligung:
Bürgerbeteiligung darf nicht erst beginnen, wenn eine Entscheidung praktisch schon gefallen ist. Die Menschen müssen frühzeitig erfahren, welche Möglichkeiten bestehen und welche Folgen sie haben. Ihre Hinweise und Erfahrungen sollten erkennbar in die Entscheidungen einfließen. So entstehen bessere Lösungen und neues Vertrauen in die Politik.
Redaktionsnotiz
Dieser Vorschlag hätte auch bei offenem Katalog keine These ergeben: „Beteiligung soll früher beginnen“ ist eine Haltung, kein Ja oder Nein, zu dem sich Zustimmung und Ablehnung unterscheiden ließen — und einen Gegenpol, den jemand belegbar vertritt, gäbe es dazu nicht. Der Gegenstand steckt allerdings in zwei Thesen des Katalogs, die Herr Pavel beide beantwortet hat: die Live-Übertragung von Ratssitzungen und der Bürgerentscheid über die Innenstadtplanung. Hinzu kommt der Katalogschluss vom 16. August 2026, zwei Wochen vor Eingang der Nennung.
Öffentliche Sicherheit:
Jeder soll sich in Wunstorf auch am Abend sicher bewegen können. Gute Beleuchtung, gepflegte öffentliche Räume und eine sinnvolle Videoüberwachung an bekannten Brennpunkten können dazu beitragen. Dabei müssen Datenschutz und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Sicherheit ist eine grundlegende Aufgabe der Stadt und kein Luxus.
Redaktionsnotiz
Der Vorschlag bündelt drei Entscheidungen in einem Satz — Beleuchtung, Pflege des öffentlichen Raums und Videoüberwachung. Wer Kameras ablehnt, aber bessere Beleuchtung will, könnte darauf nicht antworten. Eine These wäre daraus geworden, wenn sie eine Maßnahme allein benennt: etwa ob Wunstorf an bestimmten Plätzen Videoüberwachung einführen soll. Ob darüber in Wunstorf eine Entscheidung ansteht, haben wir nicht recherchiert. Und auch in dieser Fassung wäre sie nicht mehr aufgenommen worden — der Katalog war am 16. August 2026 geschlossen.
Klimaschutz: Öffentliche Gebäude als Vorreiter:
Beim Klimaschutz sollte die Stadt zuerst dort handeln, wo sie selbst verantwortlich ist. Schulen, Verwaltungsgebäude und Sporthallen müssen energetisch saniert und sinnvoll mit Photovoltaik ausgestattet werden. Das spart dauerhaft Energie und Steuergeld. Die Stadt sollte mit gutem Beispiel vorangehen, bevor sie den Bürgern neue Vorgaben macht.
Redaktionsnotiz
Als These gestellt, hätte der Vorschlag zwei Entscheidungen zugleich abgefragt — energetische Sanierung und Photovoltaik —, und für keine der beiden ließe sich in Wunstorf ein Gegenpol belegen, den jemand ernsthaft vertritt. Tragfähig wäre eine Fassung, die einen Umfang oder einen Zeitraum benennt: etwa ob Wunstorf alle städtischen Dächer bis zu einem festen Jahr mit Photovoltaik ausstatten soll. Auch sie käme für diesen Katalog zu spät, der am 16. August 2026 geschlossen wurde.
Kerstin Obladen (FREIE WÄHLER)3 freiwillige Antworten auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Haushaltsdisziplin und Prioritätensetzung
Wie stellt Wunstorf sicher, dass notwendige Investitionen finanzierbar bleiben und gleichzeitig neue freiwillige Projekte kritisch auf Kosten, Folgekosten und tatsächlichen Nutzen geprüft werden? Für mich gehört zu verantwortungsvoller Kommunalpolitik, Prioritäten zu setzen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern.
Redaktionsnotiz
Beschrieben ist eine Arbeitsweise, keine Entscheidung: Wer Folgekosten und Nutzen nicht prüfen wollte, vertritt in Wunstorf niemand, und ohne vertretbaren Gegenpol gibt es nichts, worüber sich abstimmen ließe. An einem benannten Vorhaben trüge die Frage sofort — sobald feststeht, welches freiwillige Projekt gemeint ist und was an seiner Stelle finanziert würde. Die Finanzachse selbst ist im Katalog abgebildet, dort mit einer konkreten Entscheidung: ob die Gewerbesteuer erhöht wird.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Wie können Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer, Gewerbetreibende und andere unmittelbar Betroffene bei wichtigen Vorhaben frühzeitig und tatsächlich ergebnisoffen beteiligt werden? Bürgerbeteiligung darf nicht erst beginnen, wenn wesentliche Entscheidungen bereits vorbereitet oder faktisch getroffen worden sind.
Redaktionsnotiz
Vier Betroffenengruppen und „wichtige Vorhaben“ sind kein einzelner Gegenstand, über den sich eine Entscheidung treffen ließe, und gegen frühzeitige, ergebnisoffene Beteiligung argumentiert niemand — Ablehnung hätte hier keine praktische Bedeutung. Hinzu kommt, dass genau diese Konfliktachse im Katalog bereits besetzt ist: Die These zum Bürgerentscheid über den Innenstadtumbau stellt dieselbe Grundfrage an einem Fall, bei dem sich Zustimmung und Ablehnung tatsächlich unterscheiden.
Effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung
Wie kann die Stadtverwaltung durch Digitalisierung, klare Zuständigkeiten und einfachere Abläufe schneller, transparenter und bürgerfreundlicher werden? Ziel muss sein, unnötige Bürokratie zu vermeiden, Verfahren zu beschleunigen und vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen möglichst effizient einzusetzen.
Redaktionsnotiz
Digitalisierung, Zuständigkeiten und Abläufe sind drei Felder, über die getrennt zu entscheiden wäre; als gemeinsames Ziel formuliert hat keine Seite einen Gegenpol. Als Entscheidung gestellt trüge das Thema durchaus — etwa ob eine Leistung künftig nur noch online angeboten wird oder ein Schalter mit Öffnungszeiten daneben bestehen bleibt. Das ist die Abwägung, an der sich Verwaltungspolitik praktisch scheidet, und sie ist beantwortbar.
Termine und Fristen
Bürgermeisterwahl in Wunstorf: Termin, Wahlrecht, Briefwahl
Die folgenden Angaben gelten landesweit für die niedersächsischen Kommunalwahlen. Was örtlich gilt — Wahlraum, Briefwahlstelle, amtliche Bekanntmachungen — steht auf der amtlichen Wahlseite der Kommune.
Wahltag
13. September 2026
Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Gewählt werden an diesem Tag die kommunalen Vertretungen; in Wunstorf zusätzlich eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister.
Stichwahl
27. September 2026
Erreicht niemand die absolute Mehrheit, folgt am 27. September 2026 eine Stichwahl.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht das niemand, findet am zweiten Sonntag danach — 27. September 2026 — eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaturen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer daran teilnimmt.
Wer wählen darf
mindestens 16 Jahre alt
Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (also spätestens am 13. September 2010 geboren), seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 28. August 2026 beantragt werden.
Briefwahl
11. September 2026 um 13 Uhr
Wer den Wahlraum nicht aufsuchen kann, beantragt einen Wahlschein — schriftlich oder mündlich, nicht telefonisch. Die reguläre Antragsfrist endet am 11. September 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein; er zählt nicht, wenn er erst danach ankommt.
Örtliche Angaben und amtliche Bekanntmachungen: Wahlen — Stadt Wunstorf. Quelle der Termine und Fristen: Nds. Landeswahlleiter, Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems (abgerufen am 2. August 2026). Dieser Check ist nichtamtlich; verbindlich sind die Angaben der Kommune.
Einordnung
Wahl-O-Mat und Wahlhilfen — und was dieser Check ist
Für die niedersächsischen Kommunalwahlen 2026 ist kein Wahl-O-Mat angekündigt. Die gemeinnützige Voto, die 2021 in mehr als 400 niedersächsischen Kommunen eine vergleichbare Wahlhilfe anbot, plant nach eigener Auskunft „aktuell“ kein flächendeckendes Angebot; bislang hätten sich nur einzelne Kommunen gemeldet. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung beruht auf Antworten der zugelassenen Parteien auf seine Thesen und berechnet die persönliche Übereinstimmung.
Für Wunstorf gibt es ein journalistisches Angebot: Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat den Parteien im Sommer 2026 Fragen zu einzelnen Streitthemen gestellt und die Antworten nebeneinandergestellt — etwa zum Freizeitbad und zu neuen Baugebieten. Das ist ein anderes Format als ein Thesenvergleich: Es referiert Haltungen, ohne eine Übereinstimmung zu berechnen, und richtet sich an Parteien statt an die einzelnen Kandidaturen.
Der Aufbau dieses Checks orientiert sich am Wahl-O-Mat. Wie dort bewerten Sie Thesen mit „Zustimmung“, „Teils / teils“ oder „Ablehnung“, können sich bei einzelnen bewusst nicht festlegen und wichtige Thesen doppelt zählen lassen. Beim Wahl-O-Mat beantworten die Parteien die Thesen selbst. Hier bilden persönliche Belege und vorläufig gekennzeichnete Parteiprogrammpositionen die Grundlage, solange keine Selbstauskunft vorliegt. Wo die Grundlage zu dünn ist, zeigen wir keine Rangfolge.
Dieser Check ist ein nichtamtliches, kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung. Wer ihn betreibt, wie die Thesen ausgewählt werden und wie gerechnet wird, steht offen auf dieser Seite. Belegte Korrekturen von Kandidaturen und Parteien übernehmen wir zügig.
KOMMUNAL, Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen · bpb, Wie funktioniert der Wahl-O-Mat · HAZ-Wahl-Check „Wo sollen neue Baugebiete entstehen?“, 07.08.2026 · HAZ-Wahl-Check „Kann sich Wunstorf ein neues Freizeitbad für 38 Millionen Euro leisten?“, 09.08.2026
Überblick
Die Parteien im heutigen Rat und ihre Programme
Dieser Überblick zeigt den derzeitigen Rat mit der Sitzverteilung seit 2021 — nicht den vollständigen Stimmzettel zur Ratswahl 2026.
Parallel zur Bürgermeisterwahl wird am 13. September 2026 auch der Rat der Stadt Wunstorf neu gewählt — dazu die Ortsräte, die Regionsversammlung und die Regionspräsidentschaft. Hier die belegte Haltung der Fraktionen, aufgeteilt nach denselben Themenblöcken, nach denen auch die Thesen geordnet sind.
Es erscheint nur, was örtlich belegt ist. Die Länge einer Karte zeigt deshalb, wie viel eine Partei vor Ort veröffentlicht hat — nicht ihr Gewicht im Rat und keine Bewertung durch uns. Aus Bundes- oder Landesparteiprogrammen wird nichts abgeleitet. Und die Karten beschreiben Politik für den Stadtrat: Entscheidungen der Regionsversammlung — etwa Nahverkehr, Kliniken oder Abfall — zählen bei den Thesen nicht. Wo eine Partei örtlich nichts und nur auf Regionsebene etwas veröffentlicht hat, steht das ausdrücklich an ihrer Karte.
SPD16 Sitze
Schwerpunkte
Stellt mit Carsten Piellusch den Amtsinhaber und trägt dessen Investitionskurs mit. Das Kommunalwahlprogramm 2026–2031 ist das einzige örtliche Vollprogramm neben dem der CDU.
Verkehr & Mobilität
Der gemeinsame Masterplan von Vorstand und Ratsfraktion setzt sich ausdrücklich für eine Fußgängerzone im Steinhuder Ortskern ein; die Radvorrangroute vom Bahnhof über Klein Heidorn und Großenheidorn bis nach Steinhude soll wie geplant realisiert und Lücken im Radwegenetz sollen geschlossen werden.
Wunstorfer Auepost, 27.07.2026 · SPD Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026–2031
Innenstadt & Wirtschaft
Die Fraktion trägt den Umbau der Fußgängerzone zusammen mit Kanal- und Wärmenetzbau mit und will die Entscheidung nicht bis nach der Wahl vertagen.
Wohnen & Bauen
Das Programm nennt 1.000 neue Wohnungen und will bei neuen Wohnprojekten mindestens 30 Prozent bezahlbare Wohnungen sichern — ausdrücklich als Sozialquote bezeichnet.
Schulen & Betreuung
Bildung ist im Investitionskurs des Bürgermeisters der erklärte Schwerpunkt; das Programm schreibt ihn fort.
Verwaltung & Beteiligung
Beim Livestream von Ratssitzungen ist die Fraktion skeptisch und verweist auf Kosten von rund 1.400 Euro je Sitzung. Sie trägt stattdessen den gemeinsamen Prüfauftrag für hybride Teilnahme der Ratsmitglieder mit.
Wunstorfer Auepost, 06.05.2026 · Wunstorfer Auepost, 26.05.2026
CDU13 Sitze
Schwerpunkte
Stellt mit Martin Pavel den Herausforderer, der von Grünen und FDP mitgetragen wird. Neben dem Kommunalwahlprogramm des Stadtverbands ist sein 10-Punkte-Plan eine zweite Quelle; dessen Aussagen sind seine und stehen bei seiner Kandidatur.
Innenstadt & Wirtschaft
In der Innenstadtfrage fordert die Fraktion Zurückhaltung: schrittweise Verbesserung statt Komplettumbau, Vergabe erst nach der Wahl. Gewerbeansiedlung nennt das Programm als eigenes Ziel.
Wunstorfer Auepost, 28.06.2026 · CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026
Wohnen & Bauen
Das Programm will die Möglichkeiten des bundesweiten Bau-Turbos so weit wie möglich nutzen. Die Ratsfraktion beantragte zugleich, die 30-Prozent-Klausel für sozialen Wohnungsbau aus den vorgeschlagenen BauTurbo-Leitlinien zu streichen.
CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · Stadt Wunstorf, Ratssitzung 01.07.2026, TOP 13 — Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 16.06.2026
Schulen & Betreuung
Das Programm nennt den Ganztag an allen Grundschulen als Ziel.
CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · 10-Punkte-Plan Martin Pavel
Sport, Bäder & Vereine
Gefordert wird ein neues Bäderkonzept bis 2028, das den veränderten personellen und finanziellen Umständen Rechnung trägt.
10-Punkte-Plan Martin Pavel · CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026
Verwaltung & Beteiligung
Das Programm nennt das Streaming öffentlicher Sitzungen als Ausbau digitaler Beteiligungsformate und fordert digitale Ratsarbeit mit Online-Teilnahme.
CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · Wunstorfer Auepost, 26.05.2026
Migration & Integration
Das Programm kündigt Konzepte für eine „konfliktarme und ressourcenschonende Unterbringung von Geflüchteten“ an, ohne sich auf Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte festzulegen.
Bündnis 90/Die Grünen7 Sitze
Schwerpunkte
Stellen keine eigene Bürgermeisterkandidatur, sondern unterstützen Martin Pavel auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung mit CDU und FDP. Ein eigenes Wunstorfer Vollprogramm ist nicht auffindbar.
Verkehr & Mobilität
Gefordert wird die Umverteilung von Straßenraum vom Auto zu Fuß- und Radverkehr.
Klima & Umwelt
Die Fraktion verlangt ein mit Haushaltsmitteln hinterlegtes Klimaschutzkonzept — ein Konzept ohne sichtbare Budgetansätze sei „nur ein Papier“ — sowie verbindliche Finanzierungs- und Zeitpläne für wichtige Projekte.
Verwaltung & Beteiligung
Die Digitalisierung der Ratsarbeit unterstützt die Fraktion; sie trägt die gemeinsame Linie mit SPD und CDU zum Prüfauftrag für hybride Teilnahme mit.
FDP2 Sitze
Schwerpunkte
Stellt keine eigene Bürgermeisterkandidatur und unterstützt Martin Pavel. Ein eigenes Wunstorfer Wahlprogramm ist nicht auffindbar; belegt ist das Abstimmungsverhalten im Rat.
Haushalt & Finanzen
In der Haushaltsdebatte fordert die Fraktion sofortige Ausgabendisziplin und stimmte als einzige gegen den Haushalt.
Innenstadt & Wirtschaft
Beim Innenstadtumbau trägt die Fraktion die Linie von CDU und FREIEN WÄHLERN mit: innehalten und die Vergabe erst nach der Wahl entscheiden.
Sport, Bäder & Vereine
Beim Bäderprojekt verwies die Fraktion auf die Haushaltslage und auf Verkehrsprobleme in der Barne.
AfD2 Sitze
Schwerpunkte
Tritt nur zur Ratswahl an, nicht zur Bürgermeisterwahl. Ein Wunstorfer Kommunalwahlprogramm war nicht auffindbar.
Haushalt & Finanzen
In der Haushaltsdebatte warnt die Fraktion vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Stadt.
Wunstorfer Auepost, AfD-Bewerber 2026 · Ergebnis Kommunalwahl 2021
Die Linke0 Sitze
Schwerpunkte
Ohne Ratsmandat seit 2021, tritt aber mit Mona M’Barkiou zur Bürgermeisterwahl an. Ein eigenes Wunstorfer Vollprogramm ist nicht belegt; Programmquelle ist das Kommunalwahlprogramm des Kreisverbands Region Hannover.
Haushalt & Finanzen
Das Kreisverbandsprogramm fordert ausdrücklich eine kommunale Koordination zur Erhöhung der Gewerbesteuer und lehnt Kürzungen bei freiwilligen sozialen Leistungen ab.
Innenstadt & Wirtschaft
Die Wunstorfer Linke fordert, alle Wunstorfer über die Zukunft der Fußgängerzone abstimmen zu lassen, und schlägt dafür ein Bürgerbegehren oder eine Online-Abstimmung vor.
Wohnen & Bauen
Zum Oststadtbogen (ehemaliges Vion-Gelände) fordert die Partei eine verbindliche Sozialquote von mindestens 35 Prozent gefördertem Wohnraum und fragt kritisch, ob CDU und SPD mit ihrer Betonung auf Wohnraumschaffung sozialen Wohnungsbau nicht an erster Stelle sähen: „Kompromisse waren nötig, aber Wirtschaftlichkeit darf nicht das alleinige Leitprinzip sein.“ Das Kreisverbandsprogramm verlangt darüber hinaus eine verbindlich im Bebauungsplan festgesetzte Sozialquote von mindestens 70 Prozent im Geschosswohnungsbau.
Wunstorfer Auepost, Reaktionen der Politik zur Viongelände-Einigung · Kommunalwahlprogramm Die Linke Region Hannover 2026
Schulen & Betreuung
Das Kreisverbandsprogramm fordert, jede Schule Schritt für Schritt zu einer echten Ganztagsschule mit kostenlosen Förder- und Forderangeboten auszubauen.
Klima & Umwelt
Die Wunstorfer Linke begrüßt klimafreundliche Wärmenetze auch in der Barne und will kommunale Gebäude früh anschließen.
FREIE WÄHLER0 Sitze
Schwerpunkte
Ohne eigenes Mandat aus der Wahl 2021; Ratsfrau Kerstin Obladen wechselte 2023 von der FDP zu den FREIEN WÄHLERN und tritt nun als Bürgermeisterkandidatin an. Ein eigenes Wunstorfer Programm ist nicht auffindbar; belegt sind ihre Kampagnenseite und die Antworten auf die örtlichen Wahlprüfsteine.
Innenstadt & Wirtschaft
Beim Innenstadtumbau trägt die Ratsfrau die Linie von CDU und FDP mit: innehalten und nachdenken, Vergabe erst nach der Wahl.
Wohnen & Bauen
Die FREIEN WÄHLER wollen die Möglichkeiten des Bauturbos nutzen und dabei „keine zusätzlichen kommunalen Hürden“ schaffen.
Verwaltung & Beteiligung
Schwerpunkte sind Bürgerbeteiligung vor Entscheidungen, Transparenz und eine als Dienstleister verstandene Verwaltung — mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Digitalisierung persönliche Ansprechpartner nicht ersetzen darf.
Worüber verglichen wird
Die 14 Thesen zur Bürgermeisterwahl in Wunstorf
Alle Thesen dieses Checks mit Hintergrund und Quellen — auch ohne den Fragebogen durchzuklicken. Jede Frage hat eine eigene Seite mit allen dokumentierten Positionen, Begründungen und Belegen; wie viele Kandidaturen dort belegt sind, steht jeweils dabei.
Haushalt & Finanzen1 These
Gewerbesteuer nicht erhöhen
Die Gewerbesteuer in Wunstorf soll nicht erhöht werden.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll den Gewerbesteuerhebesatz bei den heutigen 460 Prozent belassen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll den Gewerbesteuerhebesatz über die heutigen 460 Prozent hinaus anheben.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Der Hebesatz liegt bei 460 Prozent; die Haushaltssatzung, die der Rat am 17. Dezember 2025 beschlossen hat, weist ihn für 2026 und 2027 in dieser Höhe aus. Der Doppelhaushalt weist für beide Jahre ein Defizit aus, ab 2028 steht ein Haushaltssicherungskonzept im Raum. Über eine Erhöhung entscheidet der neue Rat deshalb im Wesentlichen für die Haushalte ab 2028.
Ein höherer Hebesatz könnte das Defizit verringern, würde aber die örtlichen Betriebe zusätzlich belasten.
Belegte Positionen von 4 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Verkehr & Mobilität2 Thesen
Fußgängerzone in Steinhude
Im Ortskern von Steinhude soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll den Steinhuder Ortskern für den Autoverkehr sperren und dort eine Fußgängerzone einrichten.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll den Steinhuder Ortskern für den Autoverkehr befahrbar halten und auf eine Fußgängerzone verzichten.
Hintergrund & Quellen1 Quelle
Steinhude ist an schönen Tagen vom Ausflugsverkehr überlastet. Ein Verkehrskonzept als strategische Handlungsgrundlage hat der Ortsrat Steinhude am 3. Juni 2026 vorberaten, der Bauausschuss am 18. Juni; beschließend zuständig war der Verwaltungsausschuss am 29. Juni 2026, der nichtöffentlich tagt. Die einzelnen Maßnahmen werden „vor der Umsetzung durch die Politik beschlossen“. Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist eine dieser Maßnahmen und steht noch aus.
Eine Fußgängerzone nimmt Durchgangs- und Parksuchverkehr aus dem Ortskern, ändert aber die Erreichbarkeit für Anlieferung, Anwohner und Tagesgäste.
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Parken in der Barnestraße
In der Barnestraße nördlich des Barneplatzes soll das Parken am Fahrbahnrand entfallen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll das Parken am Fahrbahnrand der Barnestraße aufgeben und die Umsetzungspläne des Radverkehrskonzepts entsprechend beschließen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll die Parkplätze am Fahrbahnrand der Barnestraße erhalten und die Umsetzungspläne entsprechend ändern.
Hintergrund & Quellen1 Quelle
Der Rat hat das Radverkehrskonzept am 19. Juni 2024 als Handlungsgrundlage beschlossen. Für die Barnestraße nördlich des Barneplatzes bis zur Amtsstraße sieht es den Wegfall der Schutzstreifen und die Herausnahme des ruhenden Verkehrs (also des Parkens am Fahrbahnrand) vor. Die Umsetzungspläne werden laut Beschluss gesondert beschlossen und stehen noch aus.
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Innenstadt & Wirtschaft3 Thesen
Bürgerentscheid zur Innenstadt der Kernstadt
Bevor die Fußgängerzone in der Kernstadt umgebaut wird, sollen die Bürger in einem vom Rat angesetzten Bürgerentscheid über die fertige Planung abstimmen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll nach der Genehmigungsplanung einen Ratsbürgerentscheid über die fertige Planung ansetzen, bevor gebaut wird.
Ablehnung bedeutet: Der gewählte Rat soll die Planung selbst entscheiden und auf einen Ratsbürgerentscheid verzichten.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Der Rat hat am 4. März 2026 die Vergabe der Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung gebilligt — in der Fachsprache der Honorarordnung die Leistungsphase 4 — und erklärt, er beabsichtige danach einen Ratsbürgerentscheid über die dann vorliegende Feinplanung.
Erteilt wurde der Auftrag nicht. Ein unterlegenes Planungsbüro rief die Vergabekammer und danach das Oberlandesgericht Celle an; die Stadt versetzte das Vergabeverfahren daraufhin in den Stand vor der Angebotsabgabe zurück. Das Gericht legte ihr am 20. Juli 2026 die Verfahrenskosten auf, weil die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf Fehlern des Vergabeverfahrens beruht habe. Es gibt derzeit weder ein beauftragtes Büro noch eine Planung, über die abgestimmt werden könnte; der Baubeginn in der Fußgängerzone ist bislang für 2028 vorgesehen, zusammen mit der Erneuerung der Kanäle.
Zwei Entwürfe eines Bürgerbegehrens zur Fußgängerzone, eingereicht von derselben Bürgerinitiative, hat die Verwaltung als unzulässig verworfen.
Quellen (4)
- Stadt Wunstorf, Innenstadtsanierung — mit dem Wortlaut des Ratsbeschlusses vom 04.03.2026 (abgerufen 11.08.2026)
- Oberlandesgericht Celle, Presseinformation vom 20.07.2026 (13 Verg 3/26)
- Wunstorfer Auepost, „‚Widersprüchlich‘ und ‚gesetzeswidrig‘: Rathaus verwirft Bürgerbegehren erneut“, 22.02.2026
- Wunstorfer Auepost, „Wunstorfer Innenstadt: Rathaus hält Bürgerbegehren für unzulässig“, 13.02.2026
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Umbau der Fußgängerzone in der Kernstadt
Die Fußgängerzone in der Kernstadt soll im Rahmen der geförderten Innenstadtsanierung vollständig neu gestaltet werden, statt nach den Leitungsarbeiten nur ihre Oberfläche wiederherzustellen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll die Fußgängerzone im Zuge der Kanalerneuerung vollständig neu gestalten und dafür die Förderung der Innenstadtsanierung nutzen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll nach den Leitungsarbeiten nur die Oberfläche wiederherstellen und auf eine vollständige Neugestaltung verzichten.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Die Kanäle unter der Fußgängerzone sind schadhaft. Eine Sanierung ist nach der städtischen Untersuchung unumgänglich und wäre auch ohne eine Umgestaltung nötig; beseitigen lassen sich die Schäden nicht, ohne die Oberfläche zu öffnen. Mit dem Bau der Kanäle soll 2027 begonnen werden, abgestimmt mit den übrigen Leitungsträgern.
Danach stellt sich die Frage, was mit der Oberfläche geschieht. Sie kann nach den Leitungsarbeiten wiederhergestellt werden — die Verwaltung hält selbst fest, dass das zunächst auch provisorisch geschehen könnte —, oder die Fläche wird im selben Zug im Rahmen der Innenstadtsanierung neu gestaltet. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen der Innenstadtsanierung beziffert die Stadt auf rund 14 Millionen Euro, wovon sie selbst rund 3,9 Millionen Euro tragen muss.
Eine Bauausführung in Abschnitten ist eine von mehreren Maßnahmen, über die der Arbeitskreis Fußgängerzone und der Sanierungsbeirat noch beraten, um Geschäfte während der Bauphase zu entlasten — beschlossen ist sie nicht. Offen ist auch der Zeitpunkt: Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen ist nach einem Nachprüfungsverfahren in den Stand vor der Angebotsabgabe zurückversetzt.
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Neue Gewerbeflächen
Wunstorf soll in der kommenden Wahlperiode neue Gewerbeflächen ausweisen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll in der kommenden Wahlperiode weitere Gewerbeflächen ausweisen und dafür eigene Bauleitplanverfahren einleiten.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll es bei den bereits rechtskräftigen Gewerbeflächen belassen und keine weiteren ausweisen.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Für die Erweiterung des Gewerbeparks Wunstorf-Süd wurde der Bebauungsplan 7-17 „Niedere Wanne Süd B“ am 12. November 2025 als Satzung beschlossen, seit 9. Mai 2026 ist er rechtskräftig.
Im Mai 2026 beschloss der Rat, die Planung eines Trimodalstandorts mit alternativer Gleisführung weiterzuverfolgen. Den Verwaltungsvorschlag, den nächsten Bauabschnitt bauleitplanerisch vorzubereiten, strich der Rat dabei. Weitere Gewerbeflächen erfordern deshalb eigene politische und planungsrechtliche Entscheidungen.
Gewerbeansiedlungen verbreitern die Steuerbasis und schaffen Arbeitsplätze. Sie verbrauchen aber Flächen, erzeugen zusätzlichen Verkehr und stehen in Konkurrenz zu Wohnbauland und Landwirtschaft.
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Wohnen & Bauen3 Thesen
Sozialwohnungsquote
Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen verlangen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen verlangen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden keine feste Sozialwohnungsquote verlangen.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Der Bürgermeister schlug am 27. Mai 2026 BauTurbo-Leitlinien vor. Die Anlage nennt als mögliche Bedingung: Bei neuen Wohngebäuden mit sechs Wohneinheiten und mehr sollen mindestens 30 Prozent sozialer Wohnungsbau entstehen.
Die CDU-Fraktion beantragte am 16. Juni, genau diesen letzten Unterpunkt zu streichen. Der Rat vertagte die Beratung am 1. Juli 2026. Die Quote gilt deshalb nicht, die Entscheidung darüber ist offen.
Quellen (2)
- Stadt Wunstorf, Vorgang zur Vorlage 61.2026/0090 „Leitlinien BauTurbo“ — mit der Anlage „Runder Tisch Wohnen – Leitlinien BauTurbo“ und dem Beratungsverlauf (Stadtrat 01.07.2026: zurückgestellt)
- Stadt Wunstorf, Ratssitzung 01.07.2026, TOP 13 — dort in der TOP-Mappe der Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 16.06.2026 auf Streichung des letzten Unterpunktes
Belegte Positionen von 4 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Wohnungsbau ohne Bebauungsplan
Wunstorf soll den Bau-Turbo nutzen und Wohnungsbau auch ohne Bebauungsplanverfahren ermöglichen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll den Bau-Turbo nutzen und Wohnungsbau im Einzelfall auch ohne Bebauungsplanverfahren zulassen — befristet bis Ende 2030.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll den Bau-Turbo nicht nutzen und Wohnungsbau weiter über reguläre Bebauungsplanverfahren steuern.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Ein Bundesgesetz von Oktober 2025 hat drei Instrumente eingeführt, um Wohnungsbau zu erleichtern — im politischen Sprachgebrauch gemeinsam „Bau-Turbo“: Abweichungen von Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB), die Abweichung vom Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 3b BauGB) und, befristet bis Ende 2030, die Abweichung von allen Vorschriften des Baugesetzbuchs (§ 246e BauGB). Mit Zustimmung der Gemeinde wird die Abweichung jeweils für das einzelne Vorhaben beantragt und genehmigt. Ohne diese Ausnahmen sind Wohnungen im bebauten Innenbereich nur genehmigungsfähig, wenn sie sich nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB); strittig ist allein die Anwendung des Bau-Turbos.
Der Bürgermeister schlug am 27. Mai 2026 Leitlinien vor, nach denen Wunstorf diese Möglichkeiten im Einzelfall anwenden könnte. Die Vorlage nennt ausdrücklich auch den Verzicht auf einen bisher erforderlichen Bebauungsplan. Die CDU-Fraktion beantragte am 16. Juni Änderungen, der Rat vertagte die Beratung am 1. Juli 2026.
Die Leitlinien sind daher nicht beschlossen, die Entscheidung ist offen.
Quellen (5)
- Stadt Wunstorf, Vorgang zur Vorlage 61.2026/0090 „Leitlinien BauTurbo“ vom 27.05.2026 — mit Anlage und Beratungsverlauf (Stadtrat 01.07.2026: zurückgestellt)
- Stadt Wunstorf, Ratssitzung 01.07.2026, TOP 13 — dort in der TOP-Mappe der Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 16.06.2026
- Baugesetzbuch, § 31 „Ausnahmen und Befreiungen“ (Abs. 3: Abweichung von Bebauungsplänen)
- Baugesetzbuch, § 246e „Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“
- Baugesetzbuch, § 34 „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ (Abs. 1: Einfügungsgebot; Abs. 3b: Abweichung davon)
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Neue Wohnbauflächen
Wunstorf soll in der kommenden Wahlperiode neue Wohnbauflächen in seinen Ortsteilen ausweisen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll an den Ortsrändern seiner Ortsteile neue Wohnbauflächen ausweisen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll den Wohnraumbedarf über Baulücken und Nachverdichtung im vorhandenen Siedlungsbereich decken.
Hintergrund & Quellen3 Quellen
Wunstorf gilt seit dem 1. Januar 2025 per Landesverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; die Bestimmung läuft bis Ende 2029. Neue Flächen am Ortsrand schaffen zusätzliches Angebot, nehmen aber unbebaute Flächen in Anspruch.
Wohnbauland entsteht bereits: Die Bebauungspläne „Im Kellerbusch Süd“ (rechtskräftig seit Dezember 2022) und „Viertel vorm Meer“ (seit März 2023) liegen beide in Steinhude; Letzterer überplant überwiegend eine Gewerbebrache.
Zwei weitere Wohnbau-Verfahren in Ortsteilen ruhen: Für den Bebauungsplan „Bergstraße“ in Großenheidorn endete die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2021, für die 1. Änderung „Blumenauer Schloß“ in Blumenau erging der Aufstellungsbeschluss im Mai 2022. Ein weiterer Verfahrensschritt ist seither nicht veröffentlicht.
Innenentwicklung nutzt vorhandene Siedlungsflächen: Für das ehemalige Vion-Gelände in der Kernstadt — seit April 2026 „Quartier Oststadtbogen“ — hat die Politik im selben Monat einen städtebaulichen Strukturplan als Grundlage der Weiterarbeit beraten — die eigentliche Bauleitplanung steht dort noch aus.
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Schulen & Betreuung1 These
Ganztagsschulen
Alle Wunstorfer Grundschulen sollen zu Ganztagsschulen werden.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll alle neun Grundschulen in Ganztagsschulen umwandeln, auch wo damit das Hortangebot im jeweiligen Schulbezirk entfällt.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll den Ganztag weiter bedarfsorientiert ausbauen — bisher an zwei von neun Grundschulen — und das Hortangebot erhalten.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe; ab 2029/2030 gilt er für alle Grundschulkinder. Die bisherigen Umwandlungen zeigen, dass dafür auch bauliche Erweiterungen nötig sein können.
Wunstorf hat neun Grundschulen. Ganztagsgrundschulen sind bisher zwei: Klein Heidorn seit 2018 und die Stadtschule seit dem Schuljahr 2023/2024. Ab 2026/2027 kommen an der Oststadtschule und in Kolenfeld der erste Jahrgang und in Bokeloh die Jahrgänge 1 und 2 als Ganztagszüge hinzu.
Der Anspruch lässt sich auch über Hortplätze erfüllen — aber nicht nebeneinander: Wohnt ein Kind im Schulbezirk einer Ganztagsgrundschule, kann es nicht im Hort betreut werden, und wer das Ganztagsangebot nicht annimmt, verwirkt den Anspruch. Die Umwandlung einer Schule ersetzt das bisherige Betreuungsangebot also, statt es zu ergänzen. Strittig ist deshalb, ob alle Grundschulen umgewandelt werden oder ob Wunstorf den Ganztag bedarfsorientiert ausbaut und das Hortangebot erhält.
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Sport, Bäder & Vereine1 These
50-Meter-Becken im Hallenbad Elements
Wenn die Feinplanung den Kostenrahmen von 38 Millionen Euro netto überschreitet, soll Wunstorf trotzdem am geplanten 50-Meter-Becken festhalten.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll am 50-Meter-Becken festhalten und dafür über einen neuen Finanzierungsbeschluss zusätzliches Geld bereitstellen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll das Vorhaben auf den beschlossenen Kostenrahmen von 38 Millionen Euro netto zurückschneiden, notfalls ohne 50-Meter-Becken.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Der Stadtrat hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, die Planung für Sanierung und Umbau des Wunstorf Elements auf Grundlage einer Konzeptstudie fortzuführen. Bereitgestellt sind 38 Millionen Euro netto, die Studie sieht unter anderem ein neues 50-Meter-Becken vor.
Der Beschluss bestimmt zugleich, dass der Stadtrat über einen neuen Finanzierungsbeschluss einzubeziehen ist, sofern die Kostenplanung nach der Feinplanung diesen Rahmen „nicht nur unwesentlich überschreiten“ sollte.
Ein zunächst eingeplanter Bundeszuschuss von acht Millionen Euro wurde in der ersten Förderrunde nicht bewilligt; das Programm war vielfach überzeichnet. Die Stadt will sich in der nächsten Runde erneut um die maximal zulässige Förderung in dieser Höhe bewerben. Ob die Feinplanung den Rahmen von 38 Millionen Euro überschreitet, ist damit nicht entschieden.
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Klima & Umwelt1 These
Schutz ortsbildprägender Bäume
Wunstorf soll ortsbildprägende Bäume unter städtischen Schutz stellen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll die vertagte Schutzregelung beschließen und ortsbildprägende Bäume samt ihrem Kronenbereich in ein Verzeichnis aufnehmen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll auf eine eigene Schutzregelung verzichten und Erhalt oder Fällung dieser Bäume weiter den Eigentümerinnen und Eigentümern überlassen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 28. April 2026 beantragt, die Verwaltung solle eine Regelung zum Schutz der ortsprägenden Bäume im Stadtgebiet erstellen — im Antrag „Ordnungsbehördliche Verordnung“ genannt. Vorgesehen sind ein Verzeichnis mit Baumart, Stammumfang und Flurstück, ein Schutzbereich, der auch den Bereich unter der Baumkrone einschließt, eine regelmäßige Überprüfung des Baumbestands, die Kontrolle vereinbarter Ersatzpflanzungen und ein Beratungsangebot für betroffene Eigentümer. Ausnahmen wären in begründeten Fällen möglich.
Der Rat hat den Antrag am 1. Juli 2026 vertagt, weil im Verwaltungsausschuss weiterer Beratungsbedarf bestand. Die nächste Ratssitzung ist für den 23. September 2026 angesetzt — zehn Tage nach der Kommunalwahl, aber noch innerhalb der laufenden Wahlperiode: Die beginnt nach § 47 Absatz 2 NKomVG erst am 1. November, der neu gewählte Rat konstituiert sich nach Angaben der Stadt am 11. November 2026. Über eine Sitzung im September würde deshalb noch der amtierende Rat entscheiden; bei weiterer Vertagung läge die Entscheidung beim neuen Rat.
Die Stadt kann das selbst entscheiden: Nach § 22 Absatz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz setzt die Gemeinde Teile von Natur und Landschaft innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im eigenen Wirkungskreis als geschützten Landschaftsbestandteil fest.
Eine solche Regelung erfasst Bäume unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Alte, großkronige Bäume spenden Schatten, prägen das Ortsbild und bieten Lebensraum; ihr Schutz schränkt zugleich die Verfügung über das eigene Grundstück ein.
Quellen (5)
- Stadt Wunstorf, Informationsvorlage 2026/0048 „Fragen und Antworten zur Innenstadtsanierung“, 04.03.2026 (Antwort zu Frage 3: konstituierende Sitzung des neuen Rates am 11.11.2026)
- Stadt Wunstorf, Ratssitzung 01.07.2026, TOP 16 „Ortsbildprägende Bäume unter Schutz stellen“ — Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2026 und Vertagung im öffentlichen Protokoll
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, § 22 „Geschützte Landschaftsbestandteile (zu § 29 BNatSchG)“
- Bundesnaturschutzgesetz, § 29 „Geschützte Landschaftsbestandteile“
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), § 47 „Wahl und Wahlperiode der Abgeordneten“
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Verwaltung & Beteiligung1 These
Ratssitzungen im Internet
Öffentliche Sitzungen des Wunstorfer Rates sollen live im Internet übertragen werden.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll alle öffentlichen Ratssitzungen live im Internet übertragen — von der Verwaltung mit 1.000 bis 3.500 Euro je Sitzung veranschlagt.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll auf öffentliche Livestreams verzichten und die Mittel stattdessen für die hybride Teilnahme der Ratsmitglieder einsetzen.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Ein Antrag der Grünen sah 2022 vor, alle öffentlichen Sitzungen als Livestream und später abrufbares Video anzubieten. Die Verwaltung veranschlagte dafür je Sitzung 1.000 bis 3.500 Euro, eine politische Mehrheit gab es zunächst nicht.
Am 20. Mai 2026 beschloss der Rat mit 35 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einen Prüfauftrag an die Verwaltung, der beides getrennt behandelt: die Live-Übertragung öffentlicher Sitzungen samt Nutzungsprognose, Investitions-, Betriebs- und Folgekosten und Kosten je Nutzerin und Nutzer — und die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern. Geprüft wird damit beides, entschieden ist keines von beidem: Die geänderte Hauptsatzung und eine Kosten- und Umsetzungsübersicht sollen dem Rat erst zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Ratsmitglieder ist die Zuschaltung rechtlich längst möglich: Die Hauptsatzung lässt Videokonferenztechnik seit dem 1. Januar 2023 zu. Die nötige Technik hat nach der damaligen Vorlage nur der Sitzungssaal des Rathauses.
Quellen (4)
- Stadt Wunstorf, Ratssitzung 20.05.2026, TOP 19 — Beschluss über den Prüfauftrag zu hybriden Sitzungen und zur Live-Übertragung öffentlicher Sitzungen (öffentliches Protokoll)
- Stadt Wunstorf, Vorgang zur Vorlage 13.2022/0141 „2. Änderung der Hauptsatzung … sowie Änderung der Geschäftsordnung des Rates“, Rat 14.12.2022
- Wunstorfer Auepost, 26.05.2026
- Wunstorfer Auepost, 02.05.2026
Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Migration & Integration1 These
Unterbringung Geflüchteter
Neu zugewiesene Geflüchtete soll Wunstorf vorrangig in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
Zustimmung bedeutet: Wunstorf soll neu zugewiesene Geflüchtete vorrangig in angemieteten Wohnungen und nur ergänzend in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
Ablehnung bedeutet: Wunstorf soll neu zugewiesene Geflüchtete vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen und Wohnungen nur ergänzend anmieten.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Wie viele Geflüchtete eine Kommune aufnimmt, entscheidet sie nicht selbst — wie sie sie unterbringt, schon.
Wunstorf nutzt beide Formen: Der Rat hat die Erweiterung des bestehenden Wohnheims Luther Weg um rund 70 Plätze beschlossen, die Gebührensatzung weist es seit 2026 mit 125 Plätzen aus; die Notunterkunft in Steinhude ist ein Provisorium mit bis zu 200 Plätzen, das ein beschlossener Neubau in Modulbauweise in Großenheidorn mit rund 125 Plätzen langfristig ablösen soll. Daneben hat die Stadt nach eigenen Angaben rund 180 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet. Die Frage ist deshalb keine Grundsatzentscheidung, sondern eine nach dem künftigen Schwerpunkt.
Die Unterbringung in Wohnungen erleichtert Integration, setzt aber verfügbaren Mietwohnraum voraus und verteilt die Betreuung über viele Standorte.
Quellen (4)
- Stadt Wunstorf, Informationen zur Hilfe von Geflüchteten (abgerufen 09.08.2026)
- Stadt Wunstorf, Vorlage 50.2025/0181 „9. Änderungssatzung … Gebühren für die Benutzung von Unterkünften“, Rat 17.12.2025 — mit der Gebührenkalkulation (Luther Weg 125, Steinhude 200 Plätze)
- Stadt Wunstorf, Vorlage 50.2024/0140 „Erweiterung des Flüchtlingswohnheims im Luther Weg“, Rat 18.12.2024 (einstimmig, rund 70 Plätze)
- Stadt Wunstorf, Vorlage 50.2024/0019 „Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Modulbauweise ‚An der Mehrzweckhalle‘ in Großenheidorn“, Rat 21.02.2024 (rund 125 Personen)
Belegte Positionen von 2 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Geprüft und nicht aufgenommen
Weitere Streitfragen in Wunstorf — und warum sie keine These wurden
Diese Themen haben wir geprüft und nicht in den Vergleich aufgenommen — sie fließen in kein Ergebnis ein. Der Grund steht als Stichwort über jeder Karte und ausführlich in ihrem ersten Satz; die Quellen dahinter können Sie einzeln nachlesen. Es ist eine Auswahl der Fälle, bei denen die Begründung selbst eine Auskunft ist — keine vollständige Liste aller geprüften Themen.
geprüft am Entscheidung steht nicht an
Badeinsel Steinhude: keine anstehende Entscheidung — und die Geldfrage stellt bereits eine andere These
Über die Modernisierung der Badeinsel steht bis zur Wahl keine Entscheidung an — und die Frage, wofür Wunstorf sein Geld ausgibt, stellt bereits die These zum Ausbau des Wunstorf Elements. Deshalb ist daraus keine eigene These geworden.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Die Badeinsel im Steinhuder Meer ist seit 1975 in Betrieb; Teile der Einrichtungen sind in die Jahre gekommen. Der Ortsrat Steinhude berät seit Jahren über eine Neugestaltung, und eine Bestandsaufnahme ist bereits in Ratsgremien vorgestellt worden — abschließend entscheidet darüber der Stadtrat. Im städtischen Haushalt ist bislang kein Geld für die Umgestaltung eingeplant, und im Ratsinformationssystem der Stadt liegt dazu keine Vorlage vor (abgerufen am 14. August 2026). Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat am 13. August 2026 alle zur Kommunalwahl antretenden Parteien und Wählergemeinschaften nach Umfang und Zeitpunkt einer Modernisierung befragt; die Antworten gehen auseinander.
HAZ-Wahl-Check „Wann wird die Badeinsel im Steinhuder Meer modernisiert?“, 13.08.2026
Methodik & Transparenz
Wie dieser Check funktioniert — offen erklärt
Ausführlich — acht Prüfkriterien im Einzelnen, Belegregeln, Selbstbindungen, Thesenreihenfolge und das Regelwerk im Wortlaut — steht in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks. Sie gilt für alle unsere Checks gleich; hier steht, was für Wunstorf gilt.
Kurzfassung
- Der Wahlcheck ist ein kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wurde weder von einer Stadt, Partei oder Kandidatur beauftragt noch von ihnen finanziert.
- Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 30. August 2026).
- Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung.
- Wir gewichten keine These stärker als eine andere. Was das Ergebnis verschiebt, bestimmen allein Sie: durch die Auswahl „doppelt zählen“ und dadurch, welche Thesen Sie überspringen.
- Der Wahlcheck ist kein amtliches Angebot und ersetzt keines. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er gibt keine Wahlempfehlung.
Warum wir diesen Wahlcheck anbieten
Kommunalpolitik entscheidet über vieles, was unseren Alltag unmittelbar prägt. Trotzdem fehlt oft eine einfache Möglichkeit, die Positionen vor Ort nachvollziehbar zu vergleichen. Wir können digitale Werkzeuge entwickeln und möchten diese Fähigkeit hier sinnvoll einsetzen: für einen leichteren Zugang zu kommunalpolitischen Entscheidungen und mehr Transparenz. Dass ein regionales Unternehmen mit diesem Projekt auch zeigt, was es kann, gehört ehrlicherweise dazu — Werbung, eine Bezahlschranke oder Wahlempfehlungen finden Sie hier trotzdem nicht.
Gerade im Wahlkampf treffen viele Aussagen, Versprechen und Bewertungen aufeinander. Der Wahlcheck soll helfen, belegte Positionen zu finden, Unterschiede zu erkennen und eigene Fragen zu entwickeln. Er soll niemandem die Wahlentscheidung abnehmen.
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Wir treffen diese redaktionellen Entscheidungen nach offengelegten Regeln. Sie gelten für alle Kandidaturen gleichermaßen. So können Sie nachvollziehen, wie der Wahlcheck zu seinen Ergebnissen kommt.
Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Peter Neubert, Initiator des Projekts und Geschäftsführer der Einfach Digital GmbH. Er ist kein Mitglied einer politischen Partei.
Bei Recherche, Aufbereitung und Programmierung setzen wir KI-Werkzeuge ein. Jede These, jede verwendete Position und jede Begründung wird vor der Veröffentlichung von einem Menschen anhand der Originalquelle geprüft. Veröffentlicht wird nur, was diese Prüfung durchlaufen hat.
Worauf dieser Check beruht
Hinter den Angaben zu Wunstorf stehen 59 einzeln nachlesbare Quelladressen aus 16 unabhängigen Veröffentlichungen. Daraus sind 82 Einträge dokumentiert: 39 persönliche Positionen, 10 vorläufige Parteipositionen, 1 politische Tendenz und 32 Quellenhinweise. Jede Position verlinkt ihre eigene Quelle.
Gerechnet werden davon nur die persönlichen und die vorläufigen Parteipositionen. Tendenzen und Quellenhinweise sind sichtbar, damit nachvollziehbar bleibt, was gefunden, aber bewusst nicht gewertet wurde.
Wie diese Einordnung zustande kommt, welche Prüfungen eine These bestehen muss und was maschinell erzwungen wird, steht ausführlich in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks.
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Die Rechenregel
Für jede beantwortete These vergleichen wir Ihre Antwort mit der verwendeten Position einer Kandidatur. Stimmen beide überein, gibt es zwei Punkte. Bei teilweiser Übereinstimmung gibt es einen Punkt. Bei gegensätzlichen Positionen gibt es keinen Punkt. Die Übereinstimmung ist die erreichte Punktzahl geteilt durch die mögliche Punktzahl.
Wir gewichten keine These stärker als eine andere. Was das Ergebnis verschiebt, bestimmen allein Sie: durch die Auswahl „doppelt zählen“ (zählt zweifach) und dadurch, welche Thesen Sie überspringen (die fallen ganz aus der Rechnung).
Bis eine Kandidatur selbst antwortet, kann eine eindeutige Position ihrer nominierenden oder unterstützenden Partei vorläufig einfließen. Der transparente Teil des Ergebnisbalkens zeigt, welcher Anteil auf solchen Parteipositionen beruht. Persönliche Positionen haben Vorrang.
Eine klare politische Tendenz kann vorliegen, wenn eine Quelle das politische Ziel eindeutig trägt, aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These offenlässt. Sie wird mit Begründung und Quelle angezeigt, fließt jedoch nie in Prozentwert, Rangfolge oder Ergebnisbalken ein.
Was „Teils / teils“ heißt — und was nicht
Eine Mittelposition („teils / teils“) ist eine inhaltliche Haltung: ausdrückliche Gleichrangigkeit, bedingte Zustimmung, eine Enthaltung oder Zustimmung zum Ziel bei Ablehnung des Mittels. Sie zählt deshalb mit. Trägt eine Quelle eine klare politische Richtung, beantwortet aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These nicht, kann sie als „politische Tendenz“ erscheinen — sichtbar, aber nie gerechnet. Ist eine Quelle nicht als Tendenz eingeordnet, steht sie als „Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig“ da. Eine Mittelposition bringt gegen eine klare Antwort einen von zwei Punkten. Eine unvollständige oder unklare Quelle darf daraus keinen halben Treffer machen.
Welche Quellen wir ausgewertet haben
Für diese Ausgabe haben wir vor allem öffentliche Aussagen, Programme, Lokalberichterstattung, städtische Veröffentlichungen und eindeutig zurechenbares Handeln im Amt ausgewertet.
Ratsunterlagen dokumentieren Entscheidungen von Rat, Ausschüssen und Fraktionen. Sie belegen deshalb nicht automatisch die persönliche Haltung einer Kandidatur. Eine personengenaue Auswertung der Ratsinformationssysteme aller vier Städte ist zudem Handarbeit. Für diese Ausgabe haben wir sie nicht systematisch geleistet.
Das begrenzt die Aussagekraft: Der Katalog bildet vor allem ab, worüber im Wahlkampf öffentlich gesprochen wird. Streitfragen, zu denen alle schweigen, fehlen eher. Diese Grenze legen wir offen, damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann.
Warum manche Kandidaturen keinen Rangplatz bekommen
Ein Prozentwert ist nur so gut wie seine Grundlage. Wäre zu einer Kandidatur nur eine einzige Position belegt und Sie stimmten ihr zu, ergäbe die Rechnung 100 Prozent — das wäre keine Übereinstimmung, sondern schlicht Unwissen, und es würde ausgerechnet die am schlechtesten dokumentierten Kandidaturen nach oben spülen. Deshalb erscheint im Ranking nur, wer zu mindestens einem Drittel derjenigen Thesen eine belegte Position hat, zu denen überhaupt jemand belegt Position bezieht (mindestens drei). Alle übrigen werden separat und ohne Rangfolge ausgewiesen — mit dem Hinweis, wie dünn die Basis ist. Das ist kein Urteil über die Kandidatur, sondern über die verfügbare Vergleichsgrundlage. Ein vollständig beantworteter Fragebogen verbreitert diese Grundlage; Teilantworten und „keine Angabe“ bleiben ungewertet. Weil die Werte auf unterschiedlich vielen Positionen beruhen, weisen wir die Spannweite im Ergebnis aus, statt sie in einer glatten Rangliste zu verstecken.
Wie die Thesen ausgewählt wurden
Welche Thesen gestellt werden, beeinflusst das Ergebnis. Deshalb legen wir Auswahl, Formulierung und Prüfung offen, statt politische Wertfreiheit zu behaupten. Aufgenommen wird nur, was alle acht Prüfungen besteht: Rat oder Verwaltungsspitze können die Entscheidung rechtlich oder praktisch beeinflussen, und es geht um eine reale Entscheidung dieser Stadt statt um eine allgemeine Zielvorstellung; die Entscheidung steht in der kommenden Wahlperiode praktisch an und ist weder abschließend erledigt noch bis zur Wahl absehbar gegenstandslos; die These enthält genau eine unabhängig beantwortbare Entscheidung; Zustimmung und Ablehnung bedeuten etwas Konkretes; keine Antwortseite wird sprachlich bevorzugt und die These ist ohne Auslegung verstehbar — also ohne Wertwörter („modern“, „oberste Priorität“), ohne mitgelieferte Begründung und ohne Namen von Kandidaturen, Parteien oder Fraktionen; ein echter Ziel- oder Ressourcenkonflikt ist benannt, dessen Gegenpol eine reale Kandidatur hier öffentlich vertreten könnte; Zahlen und Beschlüsse im Hintergrundtext sind mit Quelle belegt; und die Konfliktachse ist nicht schon durch eine andere These abgedeckt.
Nicht jede These entstand aus einer bereits lauten örtlichen Debatte. Die Unterbringung Geflüchteter wurde in allen vier Städten aufgenommen, weil sie eine laufende kommunale Aufgabe ist, die Wohnraum und Haushaltsmittel bindet. In Hannover kamen außerdem die Betreuungsplätze und die persönliche Erreichbarkeit der Verwaltung hinzu. Diese Ergänzungen waren redaktionelle Entscheidungen.
Sie standen vor dem Versand des Fragebogens fest und gelten für alle Kandidaturen gleich. Auch hier wird nur gerechnet, wenn eine Position belegt ist.
Dazu kommt eine Selbstbindung gegen den eigenen blinden Fleck — allerdings nur dort, wo wir ein Eigeninteresse haben: Auf „Digitales & Verwaltung“ liegt ein fester Deckel, alle anderen Themen haben keine Obergrenze. Eine allgemeine Grenze für jeden Themenblock hatten wir zunächst, haben sie aber verworfen: Bei acht bis neun Themen und rund zwanzig Thesen erzwingt sie Gleichverteilung, und reale Wahlkämpfe sind nicht gleichverteilt — es gibt fast immer eine beherrschende Streitfrage, und die abzuschneiden wäre selbst eine Verzerrung. Stattdessen begründen wir hier, wenn ein Themenblock über 20 Prozent liegt. Verwaltung & Beteiligung ist unser eigenes Fachgebiet. Deshalb begrenzen wir diesen Bereich auf höchstens vier Thesen und 18 Prozent. Aktuell ist es 1 von 14 Thesen. Für andere Themen gibt es keine feste Obergrenze. Ab 20 Prozent erklären wir den Schwerpunkt an dieser Stelle.
Wenn Ihnen eine wichtige Streitfrage fehlt: Schreiben Sie uns. Die Kandidaturen fragen wir im Fragebogen ausdrücklich danach, und was sie nennen, veröffentlichen wir wörtlich — auch dann, wenn es für diese Wahl keine berechnete These mehr wird. Nicht veröffentlichen können wir personenbezogene Angaben Dritter, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte und offenkundig Themenfremdes; in diesen Fällen sagen wir es der Kandidatur und schreiben dazu, dass gekürzt wurde.
Welche dieser Prüfungen ein Test erzwingt und welche ein Mensch entscheidet, steht einzeln in der Methodik — zusammen mit dem Regelwerk im Wortlaut.
Stand des Fragenkatalogs und spätere Entwicklungen
Der berechnete Thesenkatalog (Fragebogen 1.0) wurde am abgeschlossen und vor dem Versand an die Kandidaturen eingefroren. Danach wird er weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert — sonst würde die Messlatte verschoben, während die Messwerte schon feststehen. Alle Kandidaturen erhalten dieselben Fragen, dieselbe Frist und dieselbe Korrekturmöglichkeit. Spätere Entwicklungen dokumentieren wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt.
Geschlossen ist damit der Fragenkatalog, nicht die Recherche: Belege, Quellenangaben und Angaben zu den Kandidaturen ergänzen wir weiter, und neu eingehende Antworten kommen hinzu. Was sich ändert, steht mit Datum unten im Protokoll.
Antworten, die bis zum 6. September 2026 eingehen, pflegen wir in jedem Fall vor der Wahl ein — auch Teilantworten. Später eingehende nehmen wir weiterhin auf, können die Aufnahme bis zum 13. September 2026 aber nicht mehr zusichern; bis zur Stichwahl am 27. September 2026 pflegen wir weiter ein. Sachliche Korrekturen nehmen wir jederzeit auf, auch nach der Veröffentlichung.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: Stellt sich heraus, dass eine These die veröffentlichten Kriterien verletzt — nicht kommunal entscheidbar, Prämisse falsch, Sache längst entschieden, in Wahrheit zwei Entscheidungen —, dann ist nicht das Streichen der Regelbruch, sondern das Stehenlassen. Eine solche Korrektur hängt immer an einem benannten Kriterium und steht mit Datum unten im Protokoll. Fehlt dagegen ein Thema, ist der Weg die nicht gerechnete Zusatzfrage — keine nachträglich ergänzte These, weil die ausgerechnet die früh Antwortenden treffen würde.
Änderungen seit diesem Stand0 Einträge
Keine. Am Wortlaut der Thesen wurde seit diesem Stand nichts geändert.
Verbesserungen an der Bedienung
Am Inhalt ändert das nichts — Thesen, Positionen und Berechnung bleiben, wie sie sind.
- „Keine Angabe“ ist jetzt eine eigene Antwortmöglichkeit. Damit lässt sich eine Antwort auch wieder zurücknehmen — vorher ging das nur, indem man den ganzen Check neu startete.
- Aus „Neutral“ wurde „Teils / teils“. Die mittlere Antwort ist eine inhaltliche Haltung und wird mitgerechnet; „Neutral“ klang nach „ist mir egal“, und das ist jetzt die Nichtfestlegung.
- Vom Ergebnis zurück zu jeder These — die Übersicht steht dort ebenfalls, und Antworten und Gewichtung lassen sich direkt im Ergebnis ändern.
- Im Detailvergleich einstellbar, welche Belegarten angezeigt werden, und ob Thesen ohne eigene Antwort mit erscheinen.
- „Neu starten“ fragt nach, bevor es alle Antworten löscht.
Quellen & Korrekturen
Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 30. August 2026). Dasselbe gilt für die Hintergrundtexte: Wo unter „Worum geht es?“ eine Zahl oder ein Beschluss genannt wird, steht die Quelle direkt darunter. Alle Kandidaturen sollen unseren identischen Thesen-Fragebogen erhalten. Eigene Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und werden gekennzeichnet. Der getrennt ausgewiesene Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten. Kandidaturen und Parteien können Korrekturen jederzeit an wahlcheck@einfach-digital.de senden — belegte Korrekturen übernehmen wir zügig.
Wer dahintersteckt — und warum
Die Einfach Digital GmbH betreibt den Wahlcheck ohne Auftrag, Zahlung oder sonstige Gegenleistung einer Stadt, Partei oder Kandidatur. Keine dieser Stellen kontrolliert die Redaktion. Das ist mit „redaktionell unabhängig“ gemeint.
Der Wahlcheck ist kein amtliches Angebot und ersetzt keines. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er gibt keine Wahlempfehlung.
Auswahl, Formulierung und Quellenzuordnung sind redaktionelle Entscheidungen. Wir legen sie offen, prüfen sie nach einheitlichen Regeln und wenden diese Regeln auf alle Kandidaturen gleich an.
Häufige Fragen
Ist dieser Kandidaten-Check ein offizielles Wahlangebot?
Nein. Dieser Kandidaten-Check ist ein redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung.
Woher stammen die Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten?
Aus überprüfbaren Quellen: persönliche Aussagen, eigene Programme, eindeutig zurechenbares Handeln im Amt und aktuelle örtliche Parteiprogramme. Parteipositionen werden vorläufig und getrennt gekennzeichnet, solange eine persönliche Bestätigung fehlt. Alle Kandidaturen sollen außerdem denselben Fragebogen erhalten. Eine klare politische Tendenz kann angezeigt werden, wenn die Richtung belegt ist, aber ein entscheidender Teil der exakten These offenbleibt; sie wird nie berechnet.
Wer hat die Thesen ausgewählt — und beeinflusst das nicht das Ergebnis?
Die Auswahl trifft die Redaktion der Einfach Digital GmbH, und ja: Jede Auswahl beeinflusst das Ergebnis. Das ist bei jeder Wahlhilfe so und lässt sich nicht wegdiskutieren, nur offenlegen. Deshalb steht auf dieser Seite, nach welchen acht Kriterien geprüft wurde, welche Themenobergrenze gilt und wann der Katalog geschlossen wurde. Wer eine wichtige Streitfrage vermisst, kann sie uns melden — sie kommt dann in die nächste Fassung, nicht mehr in die laufende.
Was ist der Unterschied zwischen „Teils / teils“ und einer nicht eindeutigen Quelle?
„Teils / teils“ ist eine belegte inhaltliche Mittelposition und fließt in die Berechnung ein. Eine „politische Tendenz“ weist eine klare Richtung aus, obwohl ein entscheidender Bestandteil der exakten These offenbleibt; sie wird angezeigt, aber nie berechnet. Ein als „nicht eindeutig“ gekennzeichneter Beleg heißt: Die gefundene Quelle behandelt das Thema, beantwortet aber die konkrete Entscheidung der These nicht vollständig und ist auch nicht als Tendenz eingeordnet. Am einzelnen Beleg steht dabei, um welche Art von Quelle es geht — Programm, öffentliche Aussage oder Amtshandlung. „Keine belegte Position“ heißt: Wir haben keine überprüfbare Aussage gefunden.
Werden die Thesen noch geändert, wenn im Wahlkampf etwas passiert?
Nein. Der berechnete Thesenkatalog wurde vor dem Versand an die Kandidaturen abgeschlossen und wird danach weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert. Spätere Entwicklungen halten wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt fest. Nur sachliche Fehler werden korrigiert — und jede Korrektur steht mit Datum im Änderungsprotokoll auf dieser Seite.
Was passiert mit meinen Antworten?
Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung. Die datensparsame Reichweitenmessung auf dem Server verwendet weder Ihre Antworten noch eine dauerhafte Nutzerkennung.
Ist das Ergebnis eine Wahlempfehlung?
Nein. Das Ergebnis zeigt rechnerische Übereinstimmung mit belegten Positionen zu den gestellten Thesen — nicht mehr. Wen Sie wählen, entscheiden Sie.
Für Kandidaturen: Sie treten zur Bürgermeisterwahl an und möchten die Thesen selbst beantworten oder eine Position korrigieren? Schreiben Sie an wahlcheck@einfach-digital.de — alle Kandidaturen sollen denselben Fragebogen und dieselben Konditionen erhalten.
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