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Kandidaten-Check zur Bürgermeisterwahl Wunstorf 2026

Am 13. September 2026 wählt Wunstorf eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister. 15 Thesen zu den Streitfragen der Stadt — beantworten, gewichten und sehen, welche Kandidatur Ihren Positionen am nächsten steht. Jede Kandidatenposition mit Quelle.

Erreicht niemand die absolute Mehrheit, folgt am 27. September 2026 eine Stichwahl.

Recherchestand: Keine WahlempfehlungAlle Positionen mit QuelleWerbefreiOhne Anmeldung

So funktioniert es

15 Thesen. Ihre Haltung. Der Vergleich.

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ca. 35 Minuten · kostenlos

Wer tritt an?

Das Kandidatenfeld

Der Gemeindewahlausschuss hat am 27. Juli 2026 alle vier Bewerbungen einstimmig zugelassen: Carsten Piellusch, Martin Pavel, Kerstin Obladen und Mona M’Barkiou. Die AfD tritt nur zur Ratswahl an; Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen keine eigene Kandidatur, sondern unterstützen Martin Pavel auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung. Breite Themenaussagen ohne vollständige Antwort auf eine These werden nur als Quellenhinweis oder Recherche-Tendenz gezeigt und nicht berechnet; ein identischer Fragebogen für alle wird vorbereitet.

Reihenfolge dieser Liste: nach der Stärke der nominierenden Partei im Rat (Kommunalwahl 2021). Das ist eine Sortierregel und keine Wertung.

Carsten Piellusch

SPD

Zur Wahl zugelassen · Amtsinhaber

Jahrgang 1966, geboren in Wunstorf-Luthe, Verwaltungsjurist mit zwei Staatsexamen; zuvor Richter, Referent in der Niedersächsischen Staatskanzlei und Erster Stadtrat in Wunstorf. Seit dem 1. November 2021 Bürgermeister, 2021 mit 55,2 Prozent im ersten Wahlgang gewählt. Im März 2026 mit 59 von 61 Stimmen erneut nominiert. Motto: „Wir machen Wunstorf stark. mobil. sicher.“

Website der Kandidatur

Martin Pavel

CDU

Zur Wahl zugelassen

40, Betriebswirt, seit 2011 im Kommunalmanagement eines Energieversorgers. Seit 16 Jahren Vorsitzender des CDU-Stadtverbands, seit 14 Jahren Ratsmitglied, seit 2019 ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister; 2021 bereits Kandidat mit 31,3 Prozent. Im Februar 2026 einstimmig nominiert. Er wird von CDU, Grünen und FDP gemeinsam getragen. Motto: „WIR. FUER. WUNSTORF.“

Website der Kandidatur

Kerstin Obladen

FREIE WÄHLER

Zur Wahl zugelassen

Ratsfrau in Wunstorf und rechtliche Betreuerin. 2023 aus der FDP ausgetreten, seit Oktober 2023 bei den FREIEN WÄHLERN. Im Mai 2026 als Bürgermeisterkandidatin vorgestellt. Leitmotiv: „Soziale Balance braucht Klarheit – und Mut zur Verantwortung.“

Website der Kandidatur

Mona M'Barkiou

Die Linke

Zur Wahl zugelassen

35, selbstständige IT-Unternehmensberaterin und von der Linken als Bürgermeisterkandidatin aufgestellt. Eine eigene Kampagnenseite war nicht auffindbar. Ihre bislang belegten persönlichen Aussagen nennen breite Schwerpunkte — bezahlbaren Wohnraum, moderne und digitale Verwaltung sowie die Entwicklung rund um das Steinhuder Meer —, beantworten aber keine These vollständig.

Termine und Fristen

Bürgermeisterwahl in Wunstorf: Termin, Wahlrecht, Briefwahl

Die folgenden Angaben gelten landesweit für die niedersächsischen Kommunalwahlen. Was örtlich gilt — Wahlraum, Briefwahlstelle, amtliche Bekanntmachungen — steht auf der amtlichen Wahlseite der Kommune.

Wahltag

Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Gewählt werden an diesem Tag die kommunalen Vertretungen; in Wunstorf zusätzlich eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister.

Stichwahl

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht das niemand, findet am zweiten Sonntag danach — 27. September 2026 — eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaturen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer daran teilnimmt.

Wer wählen darf

Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (also spätestens am 13. September 2010 geboren), seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 28. August 2026 beantragt werden.

Briefwahl

Wer den Wahlraum nicht aufsuchen kann, beantragt einen Wahlschein — schriftlich oder mündlich, nicht telefonisch. Die reguläre Antragsfrist endet am 11. September 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein; er zählt nicht, wenn er erst danach ankommt.

Örtliche Angaben und amtliche Bekanntmachungen: Wahlen — Stadt Wunstorf. Quelle der Termine und Fristen: Nds. Landeswahlleiter, Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems (abgerufen am 2. August 2026). Dieser Check ist nichtamtlich; verbindlich sind die Angaben der Kommune.

Überblick

Die Parteien im heutigen Rat und ihre Programme

Dieser Überblick zeigt den derzeitigen Rat mit der Sitzverteilung seit 2021 — nicht den vollständigen Stimmzettel zur Ratswahl 2026.

Parallel zur Bürgermeisterwahl wird am 13. September 2026 auch der Rat der Stadt Wunstorf neu gewählt — dazu die Ortsräte, die Regionsversammlung und die Regionspräsidentschaft. Hier die belegte Haltung der Fraktionen, aufgeteilt nach denselben Themenblöcken, nach denen auch die Thesen geordnet sind.

Es erscheint nur, was örtlich belegt ist. Die Länge einer Karte zeigt deshalb, wie viel eine Partei vor Ort veröffentlicht hat — nicht ihr Gewicht im Rat und keine Bewertung durch uns. Aus Bundes- oder Landesparteiprogrammen wird nichts abgeleitet. Und die Karten beschreiben Politik für den Stadtrat: Entscheidungen der Regionsversammlung — etwa Nahverkehr, Kliniken oder Abfall — zählen bei den Thesen nicht. Wo eine Partei örtlich nichts und nur auf Regionsebene etwas veröffentlicht hat, steht das ausdrücklich an ihrer Karte.

SPD

16 Sitze

Schwerpunkte

Stellt mit Carsten Piellusch den Amtsinhaber und trägt dessen Investitionskurs mit. Das Kommunalwahlprogramm 2026–2031 ist das einzige örtliche Vollprogramm neben dem der CDU.

Verkehr & Mobilität

Der gemeinsame Masterplan von Vorstand und Ratsfraktion setzt sich ausdrücklich für eine Fußgängerzone im Steinhuder Ortskern ein; die Radvorrangroute vom Bahnhof über Klein Heidorn und Großenheidorn bis nach Steinhude soll wie geplant realisiert und Lücken im Radwegenetz sollen geschlossen werden.

Wunstorfer Auepost, 27.07.2026 · SPD Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026–2031

Innenstadt & Wirtschaft

Die Fraktion trägt den Umbau der Fußgängerzone zusammen mit Kanal- und Wärmenetzbau mit und will die Entscheidung nicht bis nach der Wahl vertagen.

Wunstorfer Auepost, 28.06.2026

Wohnen & Bauen

Das Programm nennt 1.000 neue Wohnungen und will bei neuen Wohnprojekten mindestens 30 Prozent bezahlbare Wohnungen sichern — ausdrücklich als Sozialquote bezeichnet.

SPD Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026–2031

Schulen & Betreuung

Bildung ist im Investitionskurs des Bürgermeisters der erklärte Schwerpunkt; das Programm schreibt ihn fort.

SPD Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026–2031

Verwaltung & Beteiligung

Beim Livestream von Ratssitzungen ist die Fraktion skeptisch und verweist auf Kosten von rund 1.400 Euro je Sitzung. Sie trägt stattdessen den gemeinsamen Prüfauftrag für hybride Teilnahme der Ratsmitglieder mit.

Wunstorfer Auepost, 06.05.2026 · Wunstorfer Auepost, 26.05.2026

Ergebnis Kommunalwahl 2021

CDU

13 Sitze

Schwerpunkte

Stellt mit Martin Pavel den Herausforderer, der von Grünen und FDP mitgetragen wird. Neben dem Kommunalwahlprogramm des Stadtverbands ist sein 10-Punkte-Plan eine zweite Quelle; dessen Aussagen sind seine und stehen bei seiner Kandidatur.

Innenstadt & Wirtschaft

In der Innenstadtfrage fordert die Fraktion Zurückhaltung: schrittweise Verbesserung statt Komplettumbau, Vergabe erst nach der Wahl. Gewerbeansiedlung nennt das Programm als eigenes Ziel.

Wunstorfer Auepost, 28.06.2026 · CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026

Wohnen & Bauen

Das Programm will die Möglichkeiten des bundesweiten Bau-Turbos so weit wie möglich nutzen. Die Ratsfraktion beantragte zugleich, die 30-Prozent-Klausel für sozialen Wohnungsbau aus den vorgeschlagenen BauTurbo-Leitlinien zu streichen.

CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · Stadt Wunstorf, Ratssitzung 01.07.2026, TOP 13 — Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 16.06.2026

Schulen & Betreuung

Das Programm nennt den Ganztag an allen Grundschulen als Ziel.

CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · 10-Punkte-Plan Martin Pavel

Sport, Bäder & Vereine

Gefordert wird ein neues Bäderkonzept bis 2028, das den veränderten personellen und finanziellen Umständen Rechnung trägt.

10-Punkte-Plan Martin Pavel · CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026

Verwaltung & Beteiligung

Das Programm nennt das Streaming öffentlicher Sitzungen als Ausbau digitaler Beteiligungsformate und fordert digitale Ratsarbeit mit Online-Teilnahme.

CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026 · Wunstorfer Auepost, 26.05.2026

Migration & Integration

Das Programm kündigt Konzepte für eine „konfliktarme und ressourcenschonende Unterbringung von Geflüchteten“ an, ohne sich auf Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte festzulegen.

CDU Wunstorf, Kommunalwahlprogramm 2026

Ergebnis Kommunalwahl 2021

Bündnis 90/Die Grünen

7 Sitze

Schwerpunkte

Stellen keine eigene Bürgermeisterkandidatur, sondern unterstützen Martin Pavel auf Grundlage einer gemeinsamen Erklärung mit CDU und FDP. Ein eigenes Wunstorfer Vollprogramm ist nicht auffindbar.

Verkehr & Mobilität

Gefordert wird die Umverteilung von Straßenraum vom Auto zu Fuß- und Radverkehr.

Wunstorfer Auepost, Wahlkampf 2026

Klima & Umwelt

Die Fraktion verlangt ein mit Haushaltsmitteln hinterlegtes Klimaschutzkonzept — ein Konzept ohne sichtbare Budgetansätze sei „nur ein Papier“ — sowie verbindliche Finanzierungs- und Zeitpläne für wichtige Projekte.

Wunstorfer Auepost, Wahlkampf 2026

Verwaltung & Beteiligung

Die Digitalisierung der Ratsarbeit unterstützt die Fraktion; sie trägt die gemeinsame Linie mit SPD und CDU zum Prüfauftrag für hybride Teilnahme mit.

Wunstorfer Auepost, 26.05.2026

Ergebnis Kommunalwahl 2021

FDP

2 Sitze

Schwerpunkte

Stellt keine eigene Bürgermeisterkandidatur und unterstützt Martin Pavel. Ein eigenes Wunstorfer Wahlprogramm ist nicht auffindbar; belegt ist das Abstimmungsverhalten im Rat.

Haushalt & Finanzen

In der Haushaltsdebatte fordert die Fraktion sofortige Ausgabendisziplin und stimmte als einzige gegen den Haushalt.

Wunstorfer Auepost, Haushalts- und Baddebatte, 01.01.2026

Innenstadt & Wirtschaft

Beim Innenstadtumbau trägt die Fraktion die Linie von CDU und FREIEN WÄHLERN mit: innehalten und die Vergabe erst nach der Wahl entscheiden.

Wunstorfer Auepost, 28.06.2026

Sport, Bäder & Vereine

Beim Bäderprojekt verwies die Fraktion auf die Haushaltslage und auf Verkehrsprobleme in der Barne.

Wunstorfer Auepost, Haushalts- und Baddebatte, 01.01.2026

Ergebnis Kommunalwahl 2021

AfD

2 Sitze

Schwerpunkte

Tritt nur zur Ratswahl an, nicht zur Bürgermeisterwahl. Ein Wunstorfer Kommunalwahlprogramm war nicht auffindbar.

Haushalt & Finanzen

In der Haushaltsdebatte warnt die Fraktion vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Stadt.

Wunstorfer Auepost, Haushalts- und Baddebatte, 01.01.2026

Wunstorfer Auepost, AfD-Bewerber 2026 · Ergebnis Kommunalwahl 2021

Die Linke

0 Sitze

Schwerpunkte

Ohne Ratsmandat seit 2021, tritt aber mit Mona M’Barkiou zur Bürgermeisterwahl an. Ein eigenes Wunstorfer Vollprogramm ist nicht belegt; Programmquelle ist das Kommunalwahlprogramm des Kreisverbands Region Hannover.

Haushalt & Finanzen

Das Kreisverbandsprogramm fordert ausdrücklich eine kommunale Koordination zur Erhöhung der Gewerbesteuer und lehnt Kürzungen bei freiwilligen sozialen Leistungen ab.

Kommunalwahlprogramm Die Linke Region Hannover 2026

Innenstadt & Wirtschaft

Die Wunstorfer Linke fordert, alle Wunstorfer über die Zukunft der Fußgängerzone abstimmen zu lassen, und schlägt dafür ein Bürgerbegehren oder eine Online-Abstimmung vor.

Wunstorfer Auepost, 20.02.2026

Wohnen & Bauen

Zum Oststadtbogen (ehemaliges Vion-Gelände) fordert die Partei eine verbindliche Sozialquote von mindestens 35 Prozent gefördertem Wohnraum und fragt kritisch, ob CDU und SPD mit ihrer Betonung auf Wohnraumschaffung sozialen Wohnungsbau nicht an erster Stelle sähen: „Kompromisse waren nötig, aber Wirtschaftlichkeit darf nicht das alleinige Leitprinzip sein.“ Das Kreisverbandsprogramm verlangt darüber hinaus eine verbindlich im Bebauungsplan festgesetzte Sozialquote von mindestens 70 Prozent im Geschosswohnungsbau.

Wunstorfer Auepost, Reaktionen der Politik zur Viongelände-Einigung · Kommunalwahlprogramm Die Linke Region Hannover 2026

Schulen & Betreuung

Das Kreisverbandsprogramm fordert, jede Schule Schritt für Schritt zu einer echten Ganztagsschule mit kostenlosen Förder- und Forderangeboten auszubauen.

Kommunalwahlprogramm Die Linke Region Hannover 2026

Klima & Umwelt

Die Wunstorfer Linke begrüßt klimafreundliche Wärmenetze auch in der Barne und will kommunale Gebäude früh anschließen.

Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 1

Ergebnis Kommunalwahl 2021

FREIE WÄHLER

0 Sitze

Schwerpunkte

Ohne eigenes Mandat aus der Wahl 2021; Ratsfrau Kerstin Obladen wechselte 2023 von der FDP zu den FREIEN WÄHLERN und tritt nun als Bürgermeisterkandidatin an. Ein eigenes Wunstorfer Programm ist nicht auffindbar; belegt sind ihre Kampagnenseite und die Antworten auf die örtlichen Wahlprüfsteine.

Innenstadt & Wirtschaft

Beim Innenstadtumbau trägt die Ratsfrau die Linie von CDU und FDP mit: innehalten und nachdenken, Vergabe erst nach der Wahl.

Wunstorfer Auepost, 28.06.2026

Wohnen & Bauen

Die FREIEN WÄHLER wollen die Möglichkeiten des Bauturbos nutzen und dabei „keine zusätzlichen kommunalen Hürden“ schaffen.

Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 8

Verwaltung & Beteiligung

Schwerpunkte sind Bürgerbeteiligung vor Entscheidungen, Transparenz und eine als Dienstleister verstandene Verwaltung — mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Digitalisierung persönliche Ansprechpartner nicht ersetzen darf.

Kampagnenseite Kerstin Obladen

Ergebnis Kommunalwahl 2021

Worüber verglichen wird

Die 15 Thesen zur Bürgermeisterwahl in Wunstorf

Alle Thesen dieses Checks mit Hintergrund und Quellen — auch ohne den Fragebogen durchzuklicken. Jede Frage hat eine eigene Seite mit allen dokumentierten Positionen, Begründungen und Belegen; wie viele Kandidaturen dort belegt sind, steht jeweils dabei.

Haushalt & Finanzen

Gewerbesteuer nicht erhöhen

Die Gewerbesteuer in Wunstorf soll nicht erhöht werden.

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Der Hebesatz liegt bei 460 Prozent; die Haushaltssatzung, die der Rat am 17. Dezember 2025 beschlossen hat, weist ihn für 2026 und 2027 in dieser Höhe aus. Der Doppelhaushalt weist für beide Jahre ein Defizit aus, ab 2028 steht ein Haushaltssicherungskonzept im Raum. Über eine Erhöhung entscheidet der neue Rat deshalb im Wesentlichen für die Haushalte ab 2028.

Ein höherer Hebesatz könnte das Defizit verringern, würde aber die örtlichen Betriebe zusätzlich belasten.

Dafür spricht: Der Gewerbesteuerhebesatz soll unverändert bleiben, damit die örtlichen Betriebe nicht zusätzlich belastet werden.

Dagegen spricht: Wunstorf soll den Gewerbesteuerhebesatz anheben, wenn sich das Defizit anders nicht verringern lässt.

Belegte Positionen von 2 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Verkehr & Mobilität

Fußgängerzone in Steinhude

Im Ortskern von Steinhude soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden.

Steinhude ist an schönen Tagen vom Ausflugsverkehr überlastet. Ein Verkehrskonzept als strategische Handlungsgrundlage hat der Ortsrat Steinhude am 3. Juni 2026 vorberaten, der Bauausschuss am 18. Juni; beschließend zuständig war der Verwaltungsausschuss am 29. Juni 2026, der nichtöffentlich tagt. Die einzelnen Maßnahmen werden „vor der Umsetzung durch die Politik beschlossen“. Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist eine dieser Maßnahmen und steht noch aus.

Eine Fußgängerzone nimmt Durchgangs- und Parksuchverkehr aus dem Ortskern, ändert aber die Erreichbarkeit für Anlieferung, Anwohner und Tagesgäste.

Dafür spricht: Der Steinhuder Ortskern soll für den Autoverkehr gesperrt und als Fußgängerzone gestaltet werden.

Dagegen spricht: Der Ortskern soll befahrbar bleiben; Gastronomie, Handel und Anwohner in Steinhude sind auf die Zufahrt angewiesen.

Belegte Positionen von 1 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Parken in der Barnestraße

In der Barnestraße nördlich des Barneplatzes soll das Parken am Fahrbahnrand entfallen.

Der Rat hat das Radverkehrskonzept am 19. Juni 2024 als Handlungsgrundlage beschlossen. Für die Barnestraße nördlich des Barneplatzes bis zur Amtsstraße sieht es den Wegfall der Schutzstreifen und die Herausnahme des ruhenden Verkehrs (also des Parkens am Fahrbahnrand) vor. Die Umsetzungspläne werden laut Beschluss gesondert beschlossen und stehen noch aus.

Die Straße ist zugleich Schulweg und Zufahrt zu Hallenbad und Sportzentrum.

Dafür spricht: In der Barnestraße soll der Platz am Fahrbahnrand dem Radverkehr zugutekommen, auch wenn dort dann niemand mehr parken kann.

Dagegen spricht: Die Parkplätze am Fahrbahnrand sollen erhalten bleiben; Anwohner und Betriebe in der Barnestraße sind auf sie angewiesen.

Zu dieser These liegt bislang keine belegte Position vor. Positionen und Quellen ansehen

Die Umsetzungspläne zur Barnestraße stehen noch aus. Beide örtlichen Programme und beide Kampagnenseiten wurden gegen diese Frage gelesen; zum Wegfall der Parkplätze äußert sich keine Kandidatur.

Innenstadt & Wirtschaft

Bürgerentscheid zur Innenstadtplanung

Bevor die Wunstorfer Fußgängerzone umgebaut wird, sollen die Bürger in einem vom Rat angesetzten Bürgerentscheid über die fertige Planung abstimmen.

Der Rat hat am 4. März 2026 die Vergabe der Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung gebilligt — in der Fachsprache der Honorarordnung die Leistungsphase 4 — und erklärt, er beabsichtige danach einen Ratsbürgerentscheid über die dann vorliegende Feinplanung.

Erteilt wurde der Auftrag nicht. Ein unterlegenes Planungsbüro rief die Vergabekammer und danach das Oberlandesgericht Celle an; die Stadt versetzte das Vergabeverfahren daraufhin in den Stand vor der Angebotsabgabe zurück. Das Gericht legte ihr am 20. Juli 2026 die Verfahrenskosten auf, weil die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf Fehlern des Vergabeverfahrens beruht habe. Es gibt derzeit weder ein beauftragtes Büro noch eine Planung, über die abgestimmt werden könnte; der Baubeginn in der Fußgängerzone ist bislang für 2028 vorgesehen, zusammen mit der Erneuerung der Kanäle.

Zwei Bürgerbegehren zur Innenstadtgestaltung hat die Verwaltung als unzulässig verworfen.

Dafür spricht: Über die fertige Planung sollen die Bürger selbst abstimmen, bevor gebaut wird.

Dagegen spricht: Der gewählte Rat soll die Planung selbst entscheiden und auf einen Bürgerentscheid verzichten.

Belegte Positionen von 1 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Umbau der Wunstorfer Fußgängerzone

Die Wunstorfer Fußgängerzone soll vollständig neu gestaltet werden, statt sie nur abschnittsweise zu reparieren.

Die Stadt plant den Umbau der Fußgängerzone zusammen mit der Erneuerung der Kanalisation und dem Bau eines Wärmenetzes.

Ein Komplettumbau nutzt diese Bündelung, bedeutet aber eine längere Bauphase mitten im Geschäftsbereich.

Dafür spricht: Die Fußgängerzone soll in einem Zug vollständig neu gestaltet werden, solange Kanal und Wärmenetz ohnehin erneuert werden.

Dagegen spricht: Die Fußgängerzone soll abschnittsweise repariert werden; ein Komplettumbau bedeutet eine lange Bauphase mitten im Geschäftsbereich.

Zu dieser These liegt bislang keine belegte Position vor. Positionen und Quellen ansehen

Zur Alternative vollständiger Umbau gegen abschnittsweise Reparatur liegen nur Absichtserklärungen vor, die die Frage ausdrücklich offenlassen.

Neue Gewerbeflächen

Wunstorf soll in der kommenden Wahlperiode neue Gewerbeflächen ausweisen.

Für die Erweiterung des Gewerbeparks Wunstorf-Süd wurde der Bebauungsplan 7-17 „Niedere Wanne Süd B“ am 12. November 2025 als Satzung beschlossen, seit 9. Mai 2026 ist er rechtskräftig.

Im Mai 2026 beschloss der Rat, die Planung eines Trimodalstandorts mit alternativer Gleisführung weiterzuverfolgen. Den Verwaltungsvorschlag, den nächsten Bauabschnitt bauleitplanerisch vorzubereiten, strich der Rat dabei. Weitere Gewerbeflächen erfordern deshalb eigene politische und planungsrechtliche Entscheidungen.

Gewerbeansiedlungen verbreitern die Steuerbasis und schaffen Arbeitsplätze. Sie verbrauchen aber Flächen, erzeugen zusätzlichen Verkehr und stehen in Konkurrenz zu Wohnbauland und Landwirtschaft.

Dafür spricht: Wunstorf soll neue Gewerbeflächen ausweisen, um Betriebe anzusiedeln und die Steuerbasis zu verbreitern.

Dagegen spricht: Wunstorf soll keine neuen Gewerbeflächen ausweisen; die Flächen werden für Landwirtschaft und Naturhaushalt gebraucht, und der Verkehr nimmt zu.

Belegte Positionen von 1 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Wohnen & Bauen

Sozialwohnungsquote

Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen verlangen.

Der Bürgermeister schlug am 27. Mai 2026 BauTurbo-Leitlinien vor. Die Anlage nennt als mögliche Bedingung: Bei neuen Wohngebäuden mit sechs Wohneinheiten und mehr sollen mindestens 30 Prozent sozialer Wohnungsbau entstehen.

Die CDU-Fraktion beantragte am 16. Juni, genau diesen letzten Unterpunkt zu streichen. Der Rat vertagte die Beratung am 1. Juli 2026. Die Quote gilt deshalb nicht, die Entscheidung darüber ist offen.

Dafür spricht: Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen verlangen, damit ein fester Anteil entsteht.

Dagegen spricht: Wunstorf soll bei neuen Wohngebäuden keine feste Sozialwohnungsquote verlangen, damit die Stadt keine zusätzliche Vorgabe für private Vorhaben setzt.

Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Wohnungsbau ohne Bebauungsplan

Wunstorf soll Wohnungsbau auch ohne Bebauungsplanverfahren ermöglichen.

§ 246e Baugesetzbuch erlaubt es bis Ende 2030, mit Zustimmung der Gemeinde vom Baurecht abzuweichen, um Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Abweichung wird für das einzelne Vorhaben beantragt und genehmigt.

Der Bürgermeister schlug am 27. Mai 2026 Leitlinien vor, nach denen Wunstorf diese Möglichkeiten im Einzelfall anwenden könnte. Die Vorlage nennt ausdrücklich auch den Verzicht auf einen bisher erforderlichen Bebauungsplan. Die CDU-Fraktion beantragte am 16. Juni Änderungen, der Rat vertagte die Beratung am 1. Juli 2026.

Die Leitlinien sind daher nicht beschlossen, die Entscheidung ist offen.

Dafür spricht: Wunstorf soll die BauTurbo-Ausnahmen für Wohnungsbau ohne Bebauungsplanverfahren nutzen, damit Baurecht schneller entstehen kann.

Dagegen spricht: Wunstorf soll die BauTurbo-Ausnahmen für Wohnungsbau ohne Bebauungsplanverfahren nicht nutzen und die städtebauliche Steuerung über reguläre Planungsverfahren sichern.

Belegte Positionen von 2 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Neue Wohnbauflächen

Wunstorf soll in der kommenden Wahlperiode neue Wohnbauflächen in seinen Ortsteilen ausweisen.

Wohnraum ist knapp und teuer, besonders in Steinhude. Neue Flächen am Ortsrand schaffen zusätzliches Angebot, nehmen aber unbebaute Flächen in Anspruch.

Wohnbauland entsteht bereits: Die Bebauungspläne „Im Kellerbusch Süd“ (rechtskräftig seit Dezember 2022) und „Viertel vorm Meer“ (seit März 2023) liegen beide in Steinhude; Letzterer überplant überwiegend eine Gewerbebrache.

Innenentwicklung nutzt vorhandene Siedlungsflächen: Für das ehemalige Vion-Gelände in der Kernstadt hat die Politik im April 2026 einen städtebaulichen Strukturplan als Grundlage der Weiterarbeit beraten — die eigentliche Bauleitplanung steht dort noch aus.

Dafür spricht: Wunstorf soll am Ortsrand der Ortsteile neue Wohnbauflächen ausweisen und damit zusätzliches Angebot schaffen.

Dagegen spricht: Wunstorf soll den Wohnraumbedarf über Baulücken und Nachverdichtung im Bestand decken, statt weitere Ortsränder zu bebauen.

Belegte Positionen von 2 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Schulen & Betreuung

Ganztagsschulen

Alle Wunstorfer Grundschulen sollen zu Ganztagsschulen werden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe; ab 2029/2030 gilt er für alle Grundschulkinder. Die Umwandlung erfordert Umbauten und Personal.

Wunstorf hat neun Grundschulen. Ganztagsgrundschulen sind bisher zwei: Klein Heidorn seit 2018 und die Stadtschule seit dem Schuljahr 2023/2024. Ab 2026/2027 kommen an der Oststadtschule und in Kolenfeld der erste Jahrgang und in Bokeloh die Jahrgänge 1 und 2 als Ganztagszüge hinzu.

Der Anspruch lässt sich auch über Hortplätze erfüllen — aber nicht nebeneinander: Wohnt ein Kind im Schulbezirk einer Ganztagsgrundschule, kann es nicht im Hort betreut werden, und wer das Ganztagsangebot nicht annimmt, verwirkt den Anspruch. Die Umwandlung einer Schule ersetzt das bisherige Betreuungsangebot also, statt es zu ergänzen. Strittig ist deshalb, ob alle Grundschulen umgewandelt werden oder ob Wunstorf den Ganztag bedarfsorientiert ausbaut und das Hortangebot erhält.

Dafür spricht: Alle Wunstorfer Grundschulen sollen in Ganztagsschulen umgewandelt werden.

Dagegen spricht: Wunstorf soll nicht alle Grundschulen umwandeln, sondern den Ganztag bedarfsorientiert ausbauen und das Hortangebot erhalten.

Belegte Positionen von 3 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Sport, Bäder & Vereine

Ausbau des Wunstorf Elements

Wenn die Feinplanung den Kostenrahmen von 38 Millionen Euro netto überschreitet, soll Wunstorf trotzdem am geplanten 50-Meter-Becken festhalten.

Der Stadtrat hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, die Planung für Sanierung und Umbau des Wunstorf Elements auf Grundlage einer Konzeptstudie fortzuführen. Bereitgestellt sind 38 Millionen Euro netto, die Studie sieht unter anderem ein neues 50-Meter-Becken vor.

Der Beschluss bestimmt zugleich, dass der Stadtrat über einen neuen Finanzierungsbeschluss einzubeziehen ist, sofern die Kostenplanung nach der Feinplanung diesen Rahmen „nicht nur unwesentlich überschreiten“ sollte.

Ein zunächst eingeplanter Bundeszuschuss von acht Millionen Euro wurde in der ersten Förderrunde nicht bewilligt; das Programm war vielfach überzeichnet. Die Stadt will sich in der nächsten Runde erneut um die maximal zulässige Förderung in dieser Höhe bewerben. Ob die Feinplanung den Rahmen von 38 Millionen Euro überschreitet, ist damit nicht entschieden.

Dafür spricht: Wunstorf soll am Konzept mit 50-Meter-Becken festhalten und dafür mehr Geld bereitstellen.

Dagegen spricht: Wunstorf soll das Vorhaben auf den Kostenrahmen zurückschneiden, notfalls ohne 50-Meter-Becken.

Zu dieser These liegt bislang keine belegte Position vor. Positionen und Quellen ansehen

Der Fall, den die These abfragt, tritt erst mit der Feinplanung ein. Zu Kostenrahmen und 50-Meter-Becken äußert sich öffentlich keine Kandidatur.

Klima & Umwelt

Wärmenetz in der Barne

Wunstorf soll weitere Untersuchungen zu einem möglichen Wärmenetz in der Barne beauftragen.

Der Rat hat die kommunale Wärmeplanung am 24. September 2025 als Leitlinie beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden „vor Umsetzung jeweils als separate Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht“.

Die Barne ist darin ein Prüfgebiet: Die Wärmeverbrauchsdichte deutet auf eine mögliche Eignung für ein Wärmenetz hin, eine belastbare Aussage ist mangels Potenzialen aber noch nicht möglich. Untersuchungen kosten Geld und binden Personal, ohne dass ein Netz sicher kommt.

Dafür spricht: Wunstorf soll das Prüfgebiet Barne weiter untersuchen lassen, damit die Anwohner Klarheit über ihre künftige Wärmeversorgung bekommen.

Dagegen spricht: Wunstorf soll auf weitere Untersuchungen verzichten; sie kosten Geld und binden Personal, ohne dass ein Netz sicher kommt.

Belegte Positionen von 1 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Verwaltung & Beteiligung

Ratssitzungen im Internet

Öffentliche Sitzungen des Wunstorfer Rates sollen live im Internet übertragen werden.

Ein Antrag der Grünen sah 2022 vor, alle öffentlichen Sitzungen als Livestream und später abrufbares Video anzubieten. Die Verwaltung veranschlagte dafür je Sitzung 1.000 bis 3.500 Euro, eine politische Mehrheit gab es zunächst nicht.

Im Mai 2026 verständigten sich SPD, CDU und Grüne stattdessen auf einen Prüfauftrag für hybride Teilnahme von Ratsmitgliedern samt Personal-, Technik- und Kostenbedarf. Das ist eine andere Entscheidung als ein öffentlicher Livestream — und rechtlich ist sie längst möglich: Die Hauptsatzung lässt das Zuschalten per Videokonferenztechnik seit Dezember 2022 zu. Die nötige Technik hat nach der damaligen Vorlage nur der Sitzungssaal des Rathauses.

Dafür spricht: Alle öffentlichen Ratssitzungen sollen live im Internet übertragen werden.

Dagegen spricht: Wunstorf soll auf öffentliche Livestreams verzichten und die Mittel stattdessen für hybride Teilnahme der Ratsmitglieder oder andere Beteiligungswege einsetzen.

Belegte Positionen von 1 der 4 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen

Persönliche Beratung oder Online-Dienste

Wunstorf soll Personal eher für persönliche Ansprechpartner einsetzen als für den weiteren Ausbau von Online-Diensten.

Das BürgerBüro bietet Termine und offene Sprechzeiten ohne Termin an. Parallel können Bürger über das Servicekonto Anträge online einreichen, Bearbeitungsstände verfolgen und mit der Verwaltung kommunizieren. Die meisten Online-Dienste sind auch ohne Konto nutzbar.

Die These stellt keines der Angebote infrage, sondern fragt nach dem Vorrang beim Einsatz zusätzlichen Personals.

Dafür spricht: Verfügbare Personalmittel sollen zuerst in persönliche Ansprechpartner fließen.

Dagegen spricht: Verfügbare Personalmittel sollen zuerst in den Ausbau der Online-Dienste fließen.

Zu dieser These liegt bislang keine belegte Position vor. Positionen und Quellen ansehen

Beide Programme nennen persönliche Erreichbarkeit und Online-Ausbau nebeneinander, ohne einen Vorrang zu benennen. Genau diesen Vorrang fragt der Fragebogen ab.

Migration & Integration

Unterbringung Geflüchteter

Neu zugewiesene Geflüchtete soll Wunstorf vorrangig in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.

Wie viele Geflüchtete eine Kommune aufnimmt, entscheidet sie nicht selbst — wie sie sie unterbringt, schon.

Wunstorf nutzt beide Formen: Der Rat hat die Erweiterung des bestehenden Wohnheims Luther Weg um rund 70 Plätze beschlossen, die Gebührensatzung weist es seit 2026 mit 125 Plätzen aus; die Notunterkunft in Steinhude ist ein Provisorium mit bis zu 200 Plätzen, das ein beschlossener Neubau in Modulbauweise in Großenheidorn mit rund 125 Plätzen langfristig ablösen soll. Daneben hat die Stadt nach eigenen Angaben rund 180 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet. Die Frage ist deshalb keine Grundsatzentscheidung, sondern eine nach dem künftigen Schwerpunkt.

Die Unterbringung in Wohnungen erleichtert Integration, setzt aber verfügbaren Mietwohnraum voraus und verteilt die Betreuung über viele Standorte.

Dafür spricht: Wunstorf soll neu zugewiesene Geflüchtete vorrangig in angemieteten Wohnungen und nur ergänzend in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.

Dagegen spricht: Wunstorf soll neu zugewiesene Geflüchtete vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen und Wohnungen nur ergänzend anmieten.

Zu dieser These liegt bislang keine belegte Position vor. Positionen und Quellen ansehen

Seit der Aufnahme am 27.07.2026 eine bewusste Fragebogen-These: kommunal entscheidbar, in Wunstorf öffentlich aber nicht ausgetragen.

Methodik & Transparenz

Wie dieser Check funktioniert — offen erklärt

Ausführlich — acht Prüfkriterien im Einzelnen, Belegregeln, Selbstbindungen, Thesenreihenfolge und das Regelwerk im Wortlaut — steht in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks. Sie gilt für alle unsere Checks gleich; hier steht, was für Wunstorf gilt.

Warum wir diesen Wahlcheck anbieten

Kommunalpolitik entscheidet über vieles, was unseren Alltag unmittelbar prägt. Trotzdem fehlt oft eine einfache Möglichkeit, die Positionen vor Ort nachvollziehbar zu vergleichen. Wir können digitale Werkzeuge entwickeln und möchten diese Fähigkeit hier sinnvoll einsetzen: für einen leichteren Zugang zu kommunalpolitischen Entscheidungen und mehr Transparenz. Dass ein regionales Unternehmen mit diesem Projekt auch zeigt, was es kann, gehört ehrlicherweise dazu — Werbung, eine Bezahlschranke oder Wahlempfehlungen finden Sie hier trotzdem nicht.

Gerade im Wahlkampf treffen viele Aussagen, Versprechen und Bewertungen aufeinander. Der Wahlcheck soll helfen, belegte Positionen zu finden, Unterschiede zu erkennen und eigene Fragen zu entwickeln. Er soll niemandem die Wahlentscheidung abnehmen.

Der Wahlcheck ist ein kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wurde weder von einer Stadt, Partei oder Kandidatur beauftragt noch von ihnen finanziert. Sie haben keinen Einfluss auf unsere Auswahl der Thesen, unsere Einordnung der recherchierten Quellen oder die Rechenregeln.

Wir treffen diese redaktionellen Entscheidungen nach offengelegten Regeln. Sie gelten für alle Kandidaturen gleichermaßen. So können Sie nachvollziehen, wie der Wahlcheck zu seinen Ergebnissen kommt.

Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Peter Neubert, Initiator des Projekts und Geschäftsführer der Einfach Digital GmbH. Er ist kein Mitglied einer politischen Partei.

Bei Recherche, Aufbereitung und Programmierung setzen wir KI-Werkzeuge ein. Jede These, jede verwendete Position und jede Begründung wird vor der Veröffentlichung von einem Menschen anhand der Originalquelle geprüft. Veröffentlicht wird nur, was diese Prüfung durchlaufen hat.

Worauf dieser Check beruht

Hinter den Angaben zu Wunstorf stehen 51 einzeln nachlesbare Quelladressen aus 13 unabhängigen Veröffentlichungen. Daraus sind 54 Einträge dokumentiert: 8 persönliche Positionen, 9 vorläufige Parteipositionen, 2 politische Tendenzen und 35 Quellenhinweise. Jede Position verlinkt ihre eigene Quelle.

Gerechnet werden davon nur die persönlichen und die vorläufigen Parteipositionen. Tendenzen und Quellenhinweise sind sichtbar, damit nachvollziehbar bleibt, was gefunden, aber bewusst nicht gewertet wurde.

Wie diese Einordnung zustande kommt, welche Prüfungen eine These bestehen muss und was maschinell erzwungen wird, steht ausführlich in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks.

Ihre Antworten bleiben bei Ihnen

Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung.

Der Wahlcheck ist werbefrei: Er enthält keine Anzeigen, gesponserten Inhalte oder bezahlten Platzierungen.

Wir setzen im Wahlcheck keine Cookies, kein Analyse-JavaScript und keine externen Tracker ein. Die Website läuft auf einem von uns betriebenen Server in Deutschland. Eine datensparsame Reichweitenmessung erfolgt serverseitig anhand der Zugriffsprotokolle. Sie verwendet weder Ihre Antworten noch eine dauerhafte Nutzerkennung. Do Not Track und Global Privacy Control werden bereits beim Protokollieren berücksichtigt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ihre Daten gehören Ihnen. Ihre Antworten aus dem Wahlcheck bleiben deshalb bei Ihnen.

Dieses Werkzeug rechnet vollständig in Ihrem Browser — Ihre Antworten verlassen Ihr Gerät nicht. So bauen wir auch die Software, die wir für Kommunen und Betriebe einrichten.

Die Rechenregel

Für jede beantwortete These vergleichen wir Ihre Antwort mit der verwendeten Position einer Kandidatur. Stimmen beide überein, gibt es zwei Punkte. Bei teilweiser Übereinstimmung gibt es einen Punkt. Bei gegensätzlichen Positionen gibt es keinen Punkt. Die Übereinstimmung ist die erreichte Punktzahl geteilt durch die mögliche Punktzahl.

Thesen, die Ihnen besonders wichtig sind, können Sie doppelt zählen lassen. Das ist die einzige Gewichtung im Wahlcheck, und Sie bestimmen sie selbst.

Bis eine Kandidatur selbst antwortet, kann eine eindeutige Position ihrer nominierenden oder unterstützenden Partei vorläufig einfließen. Der transparente Teil des Ergebnisbalkens zeigt, welcher Anteil auf solchen Parteipositionen beruht. Persönliche Positionen haben Vorrang.

Eine klare politische Tendenz kann vorliegen, wenn eine Quelle das politische Ziel eindeutig trägt, aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These offenlässt. Sie wird mit Begründung und Quelle angezeigt, fließt jedoch nie in Prozentwert, Rangfolge oder Ergebnisbalken ein.

Was „Teils / teils“ heißt — und was nicht

Eine Mittelposition („teils / teils“) ist eine inhaltliche Haltung: ausdrückliche Gleichrangigkeit, bedingte Zustimmung, eine Enthaltung oder Zustimmung zum Ziel bei Ablehnung des Mittels. Sie zählt deshalb mit. Trägt eine Quelle eine klare politische Richtung, beantwortet aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These nicht, kann sie als „politische Tendenz“ erscheinen — sichtbar, aber nie gerechnet. Ist eine Quelle nicht als Tendenz eingeordnet, steht sie als „Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig“ da. Eine Mittelposition bringt gegen eine klare Antwort einen von zwei Punkten. Eine unvollständige oder unklare Quelle darf daraus keinen halben Treffer machen.

Welche Quellen wir ausgewertet haben

Für diese Ausgabe haben wir vor allem öffentliche Aussagen, Programme, Lokalberichterstattung, städtische Veröffentlichungen und eindeutig zurechenbares Handeln im Amt ausgewertet.

Ratsunterlagen dokumentieren Entscheidungen von Rat, Ausschüssen und Fraktionen. Sie belegen deshalb nicht automatisch die persönliche Haltung einer Kandidatur. Eine personengenaue Auswertung der Ratsinformationssysteme aller vier Städte ist zudem Handarbeit. Für diese Ausgabe haben wir sie nicht systematisch geleistet.

Das begrenzt die Aussagekraft: Der Katalog bildet vor allem ab, worüber im Wahlkampf öffentlich gesprochen wird. Streitfragen, zu denen alle schweigen, fehlen eher. Diese Grenze legen wir offen, damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann.

Warum manche Kandidaturen keinen Rangplatz bekommen

Ein Prozentwert ist nur so gut wie seine Grundlage. Wäre zu einer Kandidatur nur eine einzige Position belegt und Sie stimmten ihr zu, ergäbe die Rechnung 100 Prozent — das wäre keine Übereinstimmung, sondern schlicht Unwissen, und es würde ausgerechnet die am schlechtesten dokumentierten Kandidaturen nach oben spülen. Deshalb erscheint im Ranking nur, wer zu mindestens einem Drittel derjenigen Thesen eine belegte Position hat, zu denen überhaupt jemand belegt Position bezieht (mindestens drei). Alle übrigen werden separat und ohne Rangfolge ausgewiesen — mit dem Hinweis, wie dünn die Basis ist. Das ist kein Urteil über die Kandidatur, sondern über die verfügbare Vergleichsgrundlage. Ein vollständig beantworteter Fragebogen verbreitert diese Grundlage; Teilantworten und „keine Angabe“ bleiben ungewertet. Weil die Werte auf unterschiedlich vielen Positionen beruhen, weisen wir die Spannweite im Ergebnis aus, statt sie in einer glatten Rangliste zu verstecken.

Wie die Thesen ausgewählt wurden

Welche Thesen gestellt werden, beeinflusst das Ergebnis. Deshalb legen wir Auswahl, Formulierung und Prüfung offen, statt politische Wertfreiheit zu behaupten. Aufgenommen wird nur, was alle acht Prüfungen besteht: Rat oder Verwaltungsspitze können die Entscheidung rechtlich oder praktisch beeinflussen, und es geht um eine reale Entscheidung dieser Stadt statt um eine allgemeine Zielvorstellung; die Entscheidung steht in der kommenden Wahlperiode praktisch an und ist weder abschließend erledigt noch bis zur Wahl absehbar gegenstandslos; die These enthält genau eine unabhängig beantwortbare Entscheidung; Zustimmung und Ablehnung bedeuten etwas Konkretes; keine Antwortseite wird sprachlich bevorzugt und die These ist ohne Auslegung verstehbar — also ohne Wertwörter („modern“, „oberste Priorität“), ohne mitgelieferte Begründung und ohne Namen von Kandidaturen, Parteien oder Fraktionen; ein echter Ziel- oder Ressourcenkonflikt ist benannt, dessen Gegenpol eine reale Kandidatur hier öffentlich vertreten könnte; Zahlen und Beschlüsse im Hintergrundtext sind mit Quelle belegt; und die Konfliktachse ist nicht schon durch eine andere These abgedeckt.

Nicht jede These entstand aus einer bereits lauten örtlichen Debatte. Die Unterbringung Geflüchteter wurde in allen vier Städten aufgenommen, weil sie eine laufende kommunale Aufgabe ist, die Wohnraum und Haushaltsmittel bindet. In Hannover kamen außerdem die Betreuungsplätze und die persönliche Erreichbarkeit der Verwaltung hinzu. Diese Ergänzungen waren redaktionelle Entscheidungen.

Sie standen vor dem Versand des Fragebogens fest und gelten für alle Kandidaturen gleich. Auch hier wird nur gerechnet, wenn eine Position belegt ist.

Dazu kommt eine Selbstbindung gegen den eigenen blinden Fleck — allerdings nur dort, wo wir ein Eigeninteresse haben: Auf „Digitales & Verwaltung“ liegt ein fester Deckel, alle anderen Themen haben keine Obergrenze. Eine allgemeine Grenze für jeden Themenblock hatten wir zunächst, haben sie aber verworfen: Bei acht bis neun Themen und rund zwanzig Thesen erzwingt sie Gleichverteilung, und reale Wahlkämpfe sind nicht gleichverteilt — es gibt fast immer eine beherrschende Streitfrage, und die abzuschneiden wäre selbst eine Verzerrung. Stattdessen begründen wir hier, wenn ein Themenblock über 20 Prozent liegt. Digitales & Verwaltung ist unser eigenes Fachgebiet. Deshalb begrenzen wir diesen Bereich auf höchstens vier Thesen und 18 Prozent. Aktuell sind es 2 von 15 Thesen. Für andere Themen gibt es keine feste Obergrenze. Ab 20 Prozent erklären wir den Schwerpunkt an dieser Stelle.

Wenn Ihnen eine wichtige Streitfrage fehlt: Schreiben Sie uns. Die Kandidaturen fragen wir im Fragebogen ausdrücklich danach, und was sie nennen, veröffentlichen wir wörtlich — auch dann, wenn es für diese Wahl keine berechnete These mehr wird. Nicht veröffentlichen können wir personenbezogene Angaben Dritter, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte und offenkundig Themenfremdes; in diesen Fällen sagen wir es der Kandidatur und schreiben dazu, dass gekürzt wurde.

Welche dieser Prüfungen ein Test erzwingt und welche ein Mensch entscheidet, steht einzeln in der Methodik — zusammen mit dem Regelwerk im Wortlaut.

Redaktionsschluss und spätere Entwicklungen

Der berechnete Thesenkatalog (Fragebogen 1.0) wurde am abgeschlossen und vor dem Versand an die Kandidaturen eingefroren. Danach wird er weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert — sonst würde die Messlatte verschoben, während die Messwerte schon feststehen. Alle Kandidaturen erhalten dieselben Fragen, dieselbe Frist und dieselbe Korrekturmöglichkeit. Spätere Entwicklungen dokumentieren wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt.

Antworten, die bis zum 6. September 2026 eingehen, pflegen wir in jedem Fall vor der Wahl ein — auch Teilantworten. Später eingehende nehmen wir weiterhin auf, können die Aufnahme bis zum 13. September 2026 aber nicht mehr zusichern; bis zur Stichwahl am 27. September 2026 pflegen wir weiter ein. Sachliche Korrekturen nehmen wir jederzeit auf, auch nach der Veröffentlichung.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: Stellt sich heraus, dass eine These die veröffentlichten Kriterien verletzt — nicht kommunal entscheidbar, Prämisse falsch, Sache längst entschieden, in Wahrheit zwei Entscheidungen —, dann ist nicht das Streichen der Regelbruch, sondern das Stehenlassen. Eine solche Korrektur hängt immer an einem benannten Kriterium und steht mit Datum unten im Protokoll. Fehlt dagegen ein Thema, ist der Weg die nicht gerechnete Zusatzfrage — keine nachträglich ergänzte These, weil die ausgerechnet die früh Antwortenden treffen würde.

Änderungen seit Redaktionsschluss

Keine. Am Wortlaut der Thesen wurde seit dem Redaktionsschluss nichts geändert.

Quellen & Korrekturen

Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 9. August 2026). Dasselbe gilt für die Hintergrundtexte: Wo unter „Worum geht es?“ eine Zahl oder ein Beschluss genannt wird, steht die Quelle direkt darunter. Alle Kandidaturen sollen unseren identischen Thesen-Fragebogen erhalten. Eigene Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und werden gekennzeichnet. Der getrennt ausgewiesene Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten. Kandidaturen und Parteien können Korrekturen jederzeit an wahlcheck@einfach-digital.de senden — belegte Korrekturen übernehmen wir zügig.

Wer dahintersteckt — und warum

Die Einfach Digital GmbH betreibt den Wahlcheck ohne Auftrag, Zahlung oder sonstige Gegenleistung einer Stadt, Partei oder Kandidatur. Keine dieser Stellen kontrolliert die Redaktion. Das ist mit „redaktionell unabhängig“ gemeint.

Der Wahlcheck ist kein amtliches Angebot und ersetzt keines. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er gibt keine Wahlempfehlung.

Auswahl, Formulierung und Quellenzuordnung sind redaktionelle Entscheidungen. Wir legen sie offen, prüfen sie nach einheitlichen Regeln und wenden diese Regeln auf alle Kandidaturen gleich an.

Häufige Fragen

Ist dieser Kandidaten-Check ein offizielles Wahlangebot?

Nein. Dieser Kandidaten-Check ist ein redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung.

Woher stammen die Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten?

Aus überprüfbaren Quellen: persönliche Aussagen, eigene Programme, eindeutig zurechenbares Handeln im Amt und aktuelle örtliche Parteiprogramme. Parteipositionen werden vorläufig und getrennt gekennzeichnet, solange eine persönliche Bestätigung fehlt. Alle Kandidaturen sollen außerdem denselben Fragebogen erhalten. Eine klare politische Tendenz kann angezeigt werden, wenn die Richtung belegt ist, aber ein entscheidender Teil der exakten These offenbleibt; sie wird nie berechnet.

Wer hat die Thesen ausgewählt — und beeinflusst das nicht das Ergebnis?

Die Auswahl trifft die Redaktion der Einfach Digital GmbH, und ja: Jede Auswahl beeinflusst das Ergebnis. Das ist bei jeder Wahlhilfe so und lässt sich nicht wegdiskutieren, nur offenlegen. Deshalb steht auf dieser Seite, nach welchen acht Kriterien geprüft wurde, welche Themenobergrenze gilt und wann der Katalog geschlossen wurde. Wer eine wichtige Streitfrage vermisst, kann sie uns melden — sie kommt dann in die nächste Fassung, nicht mehr in die laufende.

Was ist der Unterschied zwischen „Teils / teils“ und einer nicht eindeutigen Quelle?

„Teils / teils“ ist eine belegte inhaltliche Mittelposition und fließt in die Berechnung ein. Eine „politische Tendenz“ weist eine klare Richtung aus, obwohl ein entscheidender Bestandteil der exakten These offenbleibt; sie wird angezeigt, aber nie berechnet. Ein als „nicht eindeutig“ gekennzeichneter Beleg heißt: Die gefundene Quelle behandelt das Thema, beantwortet aber die konkrete Entscheidung der These nicht vollständig und ist auch nicht als Tendenz eingeordnet. Am einzelnen Beleg steht dabei, um welche Art von Quelle es geht — Programm, öffentliche Aussage oder Amtshandlung. „Keine belegte Position“ heißt: Wir haben keine überprüfbare Aussage gefunden.

Werden die Thesen noch geändert, wenn im Wahlkampf etwas passiert?

Nein. Der berechnete Thesenkatalog wurde vor dem Versand an die Kandidaturen abgeschlossen und wird danach weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert. Spätere Entwicklungen halten wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt fest. Nur sachliche Fehler werden korrigiert — und jede Korrektur steht mit Datum im Änderungsprotokoll auf dieser Seite.

Was passiert mit meinen Antworten?

Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung. Die datensparsame Reichweitenmessung auf dem Server verwendet weder Ihre Antworten noch eine dauerhafte Nutzerkennung.

Ist das Ergebnis eine Wahlempfehlung?

Nein. Das Ergebnis zeigt rechnerische Übereinstimmung mit belegten Positionen zu den gestellten Thesen — nicht mehr. Wen Sie wählen, entscheiden Sie.

Für Kandidaturen: Sie treten zur Bürgermeisterwahl an und möchten die Thesen selbst beantworten oder eine Position korrigieren? Schreiben Sie an wahlcheck@einfach-digital.de. Alle Kandidaturen sollen denselben Fragebogen und dieselben Konditionen erhalten.