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OB-Wahl Hannover 2026:Kandidaten-Vergleich
Am 13. September 2026 entscheidet Hannover über das Oberbürgermeisteramt. 20 Thesen zu den Streitfragen der Stadt — beantworten, gewichten und sehen, welche Kandidatur Ihren Positionen am nächsten steht. Jede Kandidatenposition mit Quelle, keine Wahlempfehlung.
So funktioniert es
20 Thesen. Ihre Haltung. Der Vergleich.
- 1
Position beziehen
Zu jeder These: zustimmen, neutral, ablehnen — oder überspringen. Was Ihnen besonders wichtig ist, markieren Sie direkt an der These; es zählt dann doppelt.
- 2
Vergleichen
Sie sehen die Übereinstimmung mit allen Kandidaturen — These für These, mit Quellen.
Bleibt bei Ihnen: Ihre Antworten werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewertet — keine Übertragung, keine Speicherung auf unseren Servern, kein Konto. Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und keine Wahlempfehlung.
Wer tritt an?
OB-Kandidaten in Hannover 2026
Die Frist für Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl endete am 6. Juli 2026. Der Gemeindewahlausschuss hat am 23. Juli neun Bewerbungen für das Oberbürgermeisteramt zugelassen; einzelne Bewerbungen konnten laut Stadt aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Musterstimmzettel veröffentlicht die Stadt voraussichtlich ab Mitte August. Die hier dokumentierten Positionen stammen aus öffentlich überprüfbaren Quellen — dadurch bleibt die Abdeckung ungleich. Breite Themenaussagen ohne vollständige Antwort auf eine These werden nur als Quellenhinweis gezeigt und nicht berechnet. Ein identischer Fragebogen für alle Kandidaturen wird vorbereitet; eingehende Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und werden als solche gekennzeichnet. Getrennter Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten.
Reihenfolge dieser Liste: Amtsinhaber zuerst, danach nach der Stärke der nominierenden Partei im Rat (Kommunalwahl 2021); bei gleicher Stärke wie in der amtlichen Bekanntmachung der Stadt, nicht im Rat vertretene Wahlvorschläge zuletzt. Das ist eine Sortierregel und keine Wertung.
Belit Onay
Bündnis 90/Die GrünenZur Wahl zugelassen · Amtsinhaber
45, Jurist, seit November 2019 Oberbürgermeister von Hannover. Von seinem Stadtverband im April 2026 mit 98,6 Prozent für eine zweite Amtszeit nominiert. Schwerpunkte nach eigener Ankündigung: Wohnungsbau, Energiewende und Digitalisierung.
Axel von der Ohe
SPDZur Wahl zugelassen
48, promovierter Verwaltungswissenschaftler, seit 2017 Stadtkämmerer und seit 2021 Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr — damit bislang Stellvertreter des Amtsinhabers. Im September 2025 mit 97 Prozent nominiert. Lebt in Linden, verheiratet, zwei Kinder.
Peter Karst
CDUZur Wahl zugelassen
55, Volljurist, seit 2018 Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover; zuvor unter anderem Geschäftsführer im Strukturwandel des Ruhrgebiets. War bis zu seiner Kandidatur parteilos und trat 2025 in die CDU ein; im August 2025 nominiert, im Oktober 2025 von der Mitgliederversammlung bestätigt.
Maren Kaminski
Die LinkeZur Wahl zugelassen · 28.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet
47, Diplom-Sozialwissenschaftlerin und seit 2025 Mitglied des Bundestages; zuvor Gewerkschaftssekretärin der GEW. Im Januar 2026 nominiert, kandidierte sie bereits 2013 für das Amt. Ihr erklärtes Kernthema ist Armut in der Stadt.
Jessica Schülke
AfDZur Wahl zugelassen · 2026-09-06: Fragebogen vollständig beantwortet
41, gelernte Buchbinderin mit Studium der Sozialpädagogik, seit November 2022 Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Im März 2026 nominiert. Nach einer Prüfung ihrer Verfassungstreue ließ der Gemeindewahlausschuss ihre Kandidatur am 23. Juli 2026 zu.
Larissa Boch
Die PARTEIZur Wahl zugelassen
Wissenschaftliche Geschäftsführerin im Vorstand des Kreisverbands Region Hannover von Die PARTEI. Der Gemeindewahlausschuss ließ ihre Kandidatur am 23. Juli 2026 zu. Öffentliche Sachpositionen zur Oberbürgermeisterwahl waren zum Rechercheschluss nicht auffindbar; das Kommunalwahlprogramm ihrer Partei ist satirisch angelegt und nennt sie nicht.
Bruno Adam Wolf
PiratenparteiZur Wahl zugelassen
61, Journalist, Kapitän und Open-Source-Experte, Vater von vier Kindern. Seit rund zehn Jahren Ratsherr in Hannover und Mitglied der Regionsversammlung. Er tritt für die Piratenpartei an, gehört im Rat seit Dezember 2023 aber der gemeinsamen Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volt und Piratenpartei an und ist dort Sprecher für Digitales. Im April 2026 nominiert; seine Schwerpunkte sind digitale Souveränität und Soziales.
Thorsten Meyer
DIE HANNOVERANERZur Wahl zugelassen · 28.08.2026: Fragebogen vollständig beantwortet · ohne Begründungen
53, stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER, die seit 2011 im Rat und in der Regionsversammlung vertreten ist. Ende 2025 als Kandidat nominiert.
Muammer Duran
DAVAZur Wahl zugelassen
Kandidat der DAVA-Niedersachsen, zugelassen vom Gemeindewahlausschuss am 23. Juli 2026. Die DAVA tritt in Hannover nur in einzelnen Wahlbereichen zur Ratswahl an. In einer öffentlichen Wahlkampfrede nennt er bezahlbares Wohnen, Bildung, ältere Menschen, Chancengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt; eine ausformulierte persönliche Kommunalagenda liegt bisher nicht vor.
Was die Kandidaturen im Katalog vermissen
Am Ende des Fragebogens steht für alle Kandidaturen dieselbe offene Frage: welche kommunale Streitfrage sie im Katalog vermissen. Die Antworten stehen hier im Wortlaut, so wie sie uns in den Selbstauskünften erreicht haben. Sie werden nicht berechnet und verändern den vergleichenden Thesenkatalog nicht. Zu jeder Nennung steht eine Redaktionsnotiz mit unserem Recherchestand: Geprüft haben wir dabei das Thema, nicht die Einsendung — eine These daraus zu formulieren, wäre unsere Aufgabe gewesen. Am laufenden Katalog ändert das nichts: Er ist seit dem Versand für alle Kandidaturen gleich geschlossen.
Maren Kaminski (Die Linke)Freiwillige Antwort auf die Abschlussfrage · nicht berechnet
Kostenfreies Schulmittagessen:
Eine wichtige Forderung der Linken Hannover ist die für ein kostenfreies Schulmittagessen für alle Schülerinnen und Schüler.
Redaktionsnotiz
Das Thema ist geprüft, und der Befund steht als eigener Eintrag unter „Geprüft und nicht aufgenommen“: Für die Grundschulen hat der Rat am 28. Mai 2026 mit 37 zu 13 Stimmen ein kostenfreies Mittagessen beschlossen (Drucksache 0481/2026); eingeführt wird es stufenweise ab dem Schuljahr 2027/28. An Kriterium 2 — die Entscheidung muss in der kommenden Wahlperiode noch anstehen — scheitert dieser Teil deshalb. Die hier genannte Forderung reicht allerdings weiter: Sie gilt allen Schülerinnen und Schülern, nicht nur den Grundschulen, und für die weiterführenden Schulen ist nichts entschieden. Dieser Teil wäre offen. Aufgenommen wurde er trotzdem nicht, weil der Fragenkatalog mit dem Versand am 25. August 2026 geschlossen war — drei Tage bevor die Nennung eintraf. Ob sich in Hannover jemand belegbar gegen eine Ausweitung über die Grundschulen hinaus ausspricht, ist zudem nicht recherchiert.
Termine und Fristen
Oberbürgermeisterwahl in Hannover: Termin, Wahlrecht, Briefwahl
Die folgenden Angaben gelten landesweit für die niedersächsischen Kommunalwahlen. Was örtlich gilt — Wahlraum, Briefwahlstelle, amtliche Bekanntmachungen — steht auf der amtlichen Wahlseite der Kommune.
Wahltag
13. September 2026
Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Gewählt werden an diesem Tag die kommunalen Vertretungen; in Hannover zusätzlich eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister.
Stichwahl
27. September 2026
Erreicht niemand die absolute Mehrheit, folgt am 27. September 2026 eine Stichwahl.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht das niemand, findet am zweiten Sonntag danach — 27. September 2026 — eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaturen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer daran teilnimmt.
Wer wählen darf
mindestens 16 Jahre alt
Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (also spätestens am 13. September 2010 geboren), seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum 28. August 2026 beantragt werden.
Briefwahl
11. September 2026 um 13 Uhr
Wer den Wahlraum nicht aufsuchen kann, beantragt einen Wahlschein — schriftlich oder mündlich, nicht telefonisch. Die reguläre Antragsfrist endet am 11. September 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein; er zählt nicht, wenn er erst danach ankommt.
Örtliche Angaben und amtliche Bekanntmachungen: Wahlen — Landeshauptstadt Hannover. Quelle der Termine und Fristen: Nds. Landeswahlleiter, Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems (abgerufen am 2. August 2026). Dieser Check ist nichtamtlich; verbindlich sind die Angaben der Kommune.
Einordnung
Wahl-O-Mat und Wahlhilfen — und was dieser Check ist
Für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover und die übrigen niedersächsischen Kommunalwahlen 2026 ist kein Wahl-O-Mat angekündigt. Die gemeinnützige Voto, die 2021 in mehr als 400 niedersächsischen Kommunen eine vergleichbare Wahlhilfe anbot, plant nach eigener Auskunft „aktuell“ kein flächendeckendes Angebot; bislang hätten sich nur einzelne Kommunen gemeldet. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung beruht auf Antworten der zugelassenen Parteien auf seine Thesen und berechnet die persönliche Übereinstimmung.
Ein städtisches Angebot war beantragt und wurde abgelehnt. Ratsherr Jens Böning (Einzelvertreter DIE HANNOVERANER) beantragte am 26. Februar 2026, die Verwaltung solle sich für einen „Hann-o-mat“ zur Kommunalwahl einsetzen — nach dem Vorbild des „München-o-mat“ und des Wahlnavigators Nürnberg, mit der Stadt als Kostenträgerin für Entwicklung und Durchführung (Drucksache 0353/2026). Der Rat überwies den Antrag in die Ausschüsse. Am 25. März 2026 lehnte ihn der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung mit 0 Ja- zu 9 Nein-Stimmen ab, am 9. April 2026 der Verwaltungsausschuss einstimmig. Gründe nennt die Drucksache nicht, und wir bewerten die Entscheidung nicht. Zur Offenlegung gehört: Der Antragsteller sitzt für DIE HANNOVERANER im Rat — dieselbe Gruppierung, deren Kandidat in diesem Check antritt. Einen laufenden „Hann-o-Mat“ hat es nie gegeben; beantragt und abgelehnt ist der gesamte Vorgang. Zuvor hatte der Stadtjugendring Hannover zur Kommunalwahl 2021 den „HannoWahlCheck“ betrieben; die Adresse hannowahlcheck.de leitet heute auf die Seite des Stadtjugendrings weiter.
Der Aufbau orientiert sich am Wahl-O-Mat. Wie dort bewerten Sie Thesen mit „Zustimmung“, „Teils / teils“ oder „Ablehnung“, können sich bei einzelnen bewusst nicht festlegen und wichtige Thesen doppelt zählen lassen. Beim Wahl-O-Mat beantworten die Parteien die Thesen selbst. Hier bilden persönliche Belege und vorläufig gekennzeichnete Parteiprogrammpositionen die Grundlage, solange keine Selbstauskunft vorliegt. Wo die Grundlage zu dünn ist, zeigen wir keine Rangfolge.
Dieser Check ist ein nichtamtliches, kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung. Wer ihn betreibt, wie die Thesen ausgewählt werden und wie gerechnet wird, steht offen auf dieser Seite. Belegte Korrekturen von Kandidaturen und Parteien übernehmen wir zügig.
Drucksache 0353/2026 samt Beratungsverlauf · KOMMUNAL, Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen · bpb, Wie funktioniert der Wahl-O-Mat · HannoWahlCheck des Stadtjugendrings, 2021
Prognosen
Prognosen zur OB-Wahl Hannover: die vier Umfragen im Vergleich
Wer vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover nach einer Prognose sucht, findet vier Erhebungen — und keine davon ist eine Prognose. Zwei sind repräsentativ angelegt, zwei sind Leserumfragen. Sie widersprechen sich deutlich: Belit Onay liegt zwischen 28 und 40 Prozent, Jessica Schülke zwischen 10 und 19, und die beiden repräsentativen Erhebungen sagen nicht einmal dieselbe Stichwahl-Paarung voraus.
Zu jeder Zahl steht hier, wer sie erhoben und wer sie beauftragt hat. Einen zusammengefassten Wert gibt es bewusst nicht: Ein Durchschnitt über repräsentative Befragungen und Leserumfragen stünde in keiner der Quellen.
Der Vorbehalt der Deutschen Presse-Agentur gilt für alle vier: Umfragen spiegeln nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang.
Repräsentativ angelegte Erhebungen
Befragung einer gezogenen Stichprobe mit Gewichtung. Die Werte in den beiden Spalten stammen aus Erhebungen, deren Zeiträume sich zur Hälfte überschneiden.
| Kandidatur | forsa12. bis 25. August 2026 | Turnout Analyticserste Augusthälfte 2026 |
|---|---|---|
| Belit OnayBündnis 90/Die Grünen | 40 % | 28 % |
| Axel von der OheSPD | 20 % | 21 % |
| Peter KarstCDU | 21 % | 17 % |
| Maren KaminskiDie Linke | 5 % | 12 % |
| Jessica SchülkeAfD | 10 % | 19 % |
Leserumfragen — nicht repräsentativ
Frei zugängliche Abstimmungen ohne gezogene Stichprobe. Wer teilnimmt, entscheidet sich selbst dafür; beide Redaktionen weisen das aus. Diese Werte sind nicht mit denen oben vergleichbar.
| Kandidatur | t-onlineStand 17. August 2026 | Hannoversche Allgemeine ZeitungJuni 2026 |
|---|---|---|
| Belit OnayBündnis 90/Die Grünen | 27,5 % | 31,4 % |
| Axel von der OheSPD | 32,4 % | 16,7 % |
| Peter KarstCDU | 10,9 % | 20,2 % |
| Maren KaminskiDie Linke | unter 1,5 % | — |
| Jessica SchülkeAfD | 25,5 % | — |
forsa
repräsentativ angelegt- Auftraggeber
- Hannoversche Allgemeine Zeitung und Neue Presse
- Erhebung
- 12. bis 25. August 2026
- Befragte
- 1.000 · Fehlertoleranz ± 3 Prozentpunkte
Telefonische Befragung nach einem systematischen Zufallsverfahren. Befragt wurden 1.507 Bewohnerinnen und Bewohner der Region Hannover, darunter 1.000 in der Stadt Hannover; die hier genannten Werte beziehen sich auf die Stadt.
Stichwahl: Die Deutsche Presse-Agentur leitet aus diesen Werten eine Stichwahl zwischen Belit Onay und Peter Karst ab. Der Bericht der HAZ selbst nennt nur die Rangfolge und trifft keine Aussage über eine Stichwahl.
Rat und Region: Dieselbe Erhebung fragte auch die Parteipräferenzen ab. Ratswahl: Grüne 29, SPD 20, CDU 19, AfD 10, Die Linke 10, FDP 4 Prozent. Regionsversammlung: CDU 24, SPD 23, Grüne 20, AfD 15, Die Linke 8, FDP 3 Prozent. Bei der Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten lagen Eva Bender (SPD) und Oliver Junk (CDU) mit je 29 Prozent gleichauf, dahinter Sinja Münzberg (Grüne) mit 15 und Nicolas Lehrke (AfD) mit 13 Prozent. Abgefragt wurde auch die Bekanntheit: 68 Prozent wussten, dass Belit Onay für die Grünen antritt, 44 Prozent konnten Axel von der Ohe der SPD zuordnen und 29 Prozent Peter Karst der CDU — unter CDU-Anhängerinnen und -Anhängern nur rund ein Drittel. Maren Kaminski kannten 9, Jessica Schülke 8 Prozent. Das Institut weist darauf hin, dass viele Kandidaturen zum Zeitpunkt der Befragung noch wenig bekannt waren.
Turnout Analytics
repräsentativ angelegt- Auftraggeber
- SPD-Stadtverband Hannover
- Erhebung
- erste Augusthälfte 2026
- Befragte
- 799
Online-Befragung von Wahlberechtigten in Hannover, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildungsstand und früherem Wahlverhalten; in die Auswertung gingen 799 Antworten nach einer Qualitätsprüfung ein. Ein Bericht ordnet dieses Verfahren als anfälliger für Fehler ein als eine reine Zufallsstichprobe. Zum Erhebungszeitraum weichen die Angaben voneinander ab: Die HAZ nennt die erste Augusthälfte, t-online den 30. Juli bis 17. August 2026.
Stichwahl: Für eine Stichwahl zwischen Belit Onay und Axel von der Ohe weist die Erhebung 51 Prozent für von der Ohe und 49 Prozent für Onay aus.
Rat und Region: Zur Ratswahl weist dieselbe Erhebung aus: SPD 23, Grüne 21, AfD 18, CDU 18, Die Linke 13 Prozent.
t-online
Leserumfrage- Auftraggeber
- t-online (eigene Leserumfrage)
- Erhebung
- Stand 17. August 2026
- Befragte
- 7.217
Frei zugängliche Leserumfrage ohne repräsentative Auswahl und ohne erkennbare Gewichtung der Teilnehmenden. Die Redaktion hält sie selbst nur sehr eingeschränkt für geeignet, den Wahlausgang abzubilden.
Hannoversche Allgemeine Zeitung
Leserumfrage- Auftraggeber
- HAZ (eigene Leserumfrage)
- Erhebung
- Juni 2026
- Befragte
- 7.758
Leserumfrage der HAZ ohne repräsentative Auswahl. Der Bericht nennt Werte für drei Bewerbungen; die übrigen weist er nicht aus.
Zum Vergleich: das amtliche Ergebnis von 2019
Im ersten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl 2019 erreichte Belit Onay (Grüne) 32,4 Prozent, knapp vor Eckhard Scholz (CDU) mit 32,1 Prozent. Marc Hansmann (SPD) kam auf 23,5 Prozent und verpasste die Stichwahl, Joachim Wundrak (AfD) auf 4,6 Prozent und Jessica Kaußen (Die Linke) auf 1,9 Prozent. Die Stichwahl gewann Onay mit 52,9 zu 47,1 Prozent. Bis 2019 hatte die SPD das Amt über siebzig Jahre lang gestellt.
Landeshauptstadt Hannover, Wahlbericht OB-Wahl 2019 (endgültiges amtliches Ergebnis, PDF)
Wir erheben keine eigene Umfrage und geben keine Prognose ab. Hier stehen ausschließlich fremde Erhebungen, jede mit Quelle, Auftraggeber und Erhebungszeitraum. Auf den Vergleich der Kandidatenpositionen hat dieser Abschnitt keinen Einfluss: Umfragewerte fließen weder in die Thesen noch in die Übereinstimmungsrechnung ein, und der Fragenkatalog bleibt unverändert.
Überblick
Die Parteien im heutigen Rat und ihre Programme
Dieser Überblick zeigt den derzeitigen Rat mit der Sitzverteilung seit 2021 — nicht den vollständigen Stimmzettel zur Ratswahl 2026.
Parallel zur Oberbürgermeisterwahl wird am 13. September 2026 auch der Rat der Landeshauptstadt neu gewählt. Hier die belegten Schwerpunkte der aktuell im Rat vertretenen Parteien, aufgeteilt nach denselben Themenblöcken, nach denen auch die Thesen geordnet sind.
Es erscheint nur, was örtlich belegt ist. Die Länge einer Karte zeigt deshalb, wie viel eine Partei vor Ort veröffentlicht hat — nicht ihr Gewicht im Rat und keine Bewertung durch uns. Aus Bundes- oder Landesparteiprogrammen wird nichts abgeleitet. Und die Karten beschreiben Politik für den Stadtrat: Entscheidungen der Regionsversammlung — etwa Nahverkehr, Kliniken oder Abfall — zählen bei den Thesen nicht. Wo eine Partei örtlich nichts und nur auf Regionsebene etwas veröffentlicht hat, steht das ausdrücklich an ihrer Karte.
Bündnis 90/Die Grünen18 Sitze
Schwerpunkte
Stellt mit Belit Onay den Amtsinhaber. Das Kommunalwahlprogramm 2026 priorisiert die Mobilitätswende und den Ausbau des kommunalen Wohnungsbestands über die städtische hanova.
Verkehr & Innenstadt
Vorrang für Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr, dazu die Stadtbahnanbindung des MHH-Neubaus.
Wohnen & Bauen
Der kommunale Wohnungsbestand soll wachsen und die städtische hanova dafür gestärkt werden. Auf städtischen Flächen sollen mindestens 35 Prozent geförderte Wohnungen entstehen, die Sozialbindung soll auf mindestens 25 Jahre verlängert werden; gegen Mietwucher und Zweckentfremdung soll strenger vollzogen werden.
Digitales & Verwaltung
Digitale Verwaltungsverfahren sollen beschleunigt werden, mit virtuellen Bürgerbüros und digitaler Statusverfolgung für Anträge. Das Programm fordert digitale Souveränität, den Vorrang quelloffener Lösungen und europäische Anbieter sowie einen kontrollierten KI-Einsatz.
Klima & Energie
Hannover soll bis 2035 klimaneutral werden; das Programm nennt zusätzlich den Kohleausstieg 2027 und eine Vorreiterrolle bei der Wärmewende.
Kommunalwahlprogramm Grüne Hannover 2026 (PDF) · Wärmewende Hannover, Ziel 2035
Sicherheit & Ordnung
Die Präsenz des Ordnungsdienstes vor Ort soll erhöht und die Wirkung der bisherigen Aufstockung bewertet werden.
Haushalt & Finanzen
Jede größere Investition soll einer Klima- und Folgekostenbewertung unterzogen werden; Sanierung und Erhalt gehen dabei dem Neubau vor — ausdrücklich auch bei Schulen, Kitas und öffentlichen Gebäuden.
SPD18 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Axel von der Ohe an. Das Zukunftsprogramm gliedert sich in vier Kapitel: „die familienfreundlichste Stadt Deutschlands“ (Bildung, Betreuung, Wohnen), Sicherheit, Arbeit und Wirtschaft sowie eine „funktionierende Stadt“.
Verkehr & Innenstadt
Eine autofreie Innenstadt lehnt das Programm ausdrücklich ab. Einzelne Bereiche sollen autoärmer werden, die Leistungsfähigkeit des Cityrings aber erhalten bleiben.
Wohnen & Bauen
Gefordert werden eine geförderte Miete von 9 Euro je Quadratmeter, 50 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital für die städtische hanova, die konsequente Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung und die konsequente Nutzung des Bau-Turbos: Die Verwaltung soll begründen müssen, wenn sie ihn nicht anwendet.
SPD-Zukunftsprogramm Hannover 2026, S. 9–11 · SPD-Zukunftsprogramm Hannover 2026, Abschnitt „Bauen muss einfacher werden“
Digitales & Verwaltung
Für die Service-Plattform Region Hannover setzt das Programm bis 2031 das Ziel, 80 Prozent der regionalen Dienstleistungen vollständig digital anzubieten. Für die Stadt fordert es Once-Only, KI zur Entlastung der Beschäftigten, offene Schnittstellen, Open Source, regionale Rechenzentren und mehr digitale Souveränität.
Klima & Energie
Das Programm bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, Hannover bis 2035 klimaneutral zu machen.
Sicherheit & Ordnung
Die Präsenz des Ordnungsdienstes soll in den Abendstunden verbessert und der Dienst an Wochenenden bis 3 Uhr verstetigt werden.
Bildung & Schule
Haupt- und Realschulen sollen schrittweise in Gesamtschulen umgewandelt werden; langfristig soll ein Zwei-Säulen-System aus Gesamtschulen und Gymnasien entstehen.
CDU13 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Peter Karst an. Neben dem Kurzwahlprogramm des Stadtverbands ist seine Kampagnenseite die zweite belegte Quelle; ihre Aussagen sind seine und stehen bei seiner Kandidatur.
Wohnen & Bauen
Das Kurzwahlprogramm setzt auf zusätzliches Angebot statt strengerer Regulierung des Bestands.
Digitales & Verwaltung
Standardverfahren sollen konsequent digitalisiert und digitale wie persönliche Beratung gleichermaßen verbessert werden. Zu Open Source, digitaler Souveränität und KI in der Verwaltung liegen keine belegten Positionen vor.
Soziales & Teilhabe
Attraktive Plätze und eine lebendige Innenstadt stehen im Programm neben der Lebensqualität in allen Stadtteilen; eine Rangfolge zwischen beidem nennt es nicht.
Bildung & Schule
Gefordert werden der weitere Ausbau der Sprachförderung, zusätzliche Kita- und Krippenplätze sowie die Wahlfreiheit zwischen Hort und Ganztagsbetreuung.
FDP4 Sitze
Schwerpunkte
Ein eigenes Kommunalwahlprogramm für die Stadt Hannover war nicht auffindbar. Das vorliegende Programm der FDP Region Hannover gilt der Regionsversammlung und beschreibt die Regionsverwaltung, nicht die Stadtverwaltung — die folgenden Angaben sind deshalb ausdrücklich Regionsebene.
Digitales & Verwaltung
Für die Regionsverwaltung fordert das Programm bis 2030 vollständig digitale Verwaltungsleistungen, eine zentrale Bürger-App, ein One-Stop-Shop-Prinzip, Echtzeit-Statusanzeigen und KI-gestützte Genehmigungsverfahren. Ein ebenso konkretes Programm für die Stadtverwaltung war nicht auffindbar.
Die Linke4 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Maren Kaminski an. Programmquelle ist das Kommunalwahlprogramm des Kreisverbands Region Hannover, das durchgehend von den Kommunen der Region spricht.
Wohnen & Bauen
Für dauerhaft günstige Wohnungen setzt das Programm vorrangig auf kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften. Es fordert verbindliche Zweckentfremdungssatzungen für alle Kommunen der Region, kommunale Leerstandsregister und Bußgelder bei Verstößen.
Digitales & Verwaltung
Öffentliche Aufträge für IT-Dienstleistungen sollen nur an Unternehmen gehen, die Open-Source-Lösungen anbieten; der Zugang zu Sozialleistungen soll auch digital möglich sein.
Haushalt & Finanzen
Das Programm lehnt eine auf Kürzungen ausgerichtete Haushaltspolitik ab, will freiwillige soziale Leistungen sichern und fordert ausdrücklich eine kommunale Koordination zur Erhöhung der Gewerbesteuer.
Bildung & Schule
Gefordert werden die Gemeinschaftsschule für alle bis zur zehnten Klasse und ein bedarfsdeckender Ausbau der Betreuungsplätze mit einem Recht jeder Familie auf einen wohnortnahen Platz.
Bewerbung Maren Kaminski, Januar 2026 · Ergebnis Kommunalwahl 2021
AfD3 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Jessica Schülke an; nach einer Prüfung der Verfassungstreue ließ der Gemeindewahlausschuss die Kandidatur am 23. Juli 2026 zu. Das Kommunalwahlprogramm datiert vom 17. Juli 2026.
Verkehr & Innenstadt
Autofreie Zonen lehnt das Programm ab. Es fordert ein Ende des Parkplatzrückbaus und mehr Parkmöglichkeiten; Radwege sollen andere Verkehrsarten nicht behindern.
Wohnen & Bauen
Das Programm setzt auf neue Bauflächen und will Zweckentfremdungssatzung, Stellplatzsatzung und Sozialwohnungsquote als aus seiner Sicht übermäßige Regulierungen abbauen.
Digitales & Verwaltung
Gefordert werden eine komplette Digitalisierung der Verwaltungsdienste bis 2028, verbindliche Fristen und KI-gestützte Genehmigungsverfahren.
Sicherheit & Ordnung
Das Programm fordert einen deutlich präsenteren, besser ausgestatteten Ordnungsdienst und gezielte Videoüberwachung unter anderem am Kröpcke, Steintor, Raschplatz und Ernst-August-Platz.
Haushalt & Finanzen
Die Gewerbesteuer soll nicht angehoben und nach einer Sanierung des Haushalts gesenkt werden. Ausgaben sollen zurückgefahren, nicht zwingende Großprojekte gestrichen und frei werdende Verwaltungsstellen grundsätzlich nicht nachbesetzt werden. Die Spitzenkandidatin kündigt Kürzungen unter anderem bei Kultur- und Wohnungsförderung sowie bei Integrationsprojekten an.
AfD-Kommunalwahlprogramm Hannover 2026, S. 11 und 15 · HAZ, Kandidatin plant harte Einschnitte
Stadt Hannover, Neun Bewerber*innen für das OB-Amt · Ergebnis Kommunalwahl 2021
Piratenpartei1 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Bruno Adam Wolf an; belegte Quelle ist die Kandidatenvorstellung der Partei.
Verkehr & Innenstadt
Vorrang für Fuß-, Rad- und elektrischen Individualverkehr; einen Ausbau des Südschnellwegs lehnt die Partei ab.
Wohnen & Bauen
Gefordert wird eine kommunale Wohnbauoffensive, unter anderem mit Wohnungen auf Supermärkten und Parkgaragen.
Digitales & Verwaltung
Die klarste Positionierung im Feld: Umstellung von Stadtverwaltung und Schulen auf Open Source, ausdrückliche Ablehnung von Microsoft und Apple an Schulen zum Schutz der Schülerdaten, Unabhängigkeit von US-Techkonzernen sowie mehr Transparenz über einen dauerhaften Bürgerrat.
Soziales & Teilhabe
Ziel ist, Obdachlosigkeit in Hannover bis 2030 abzuschaffen.
Volt1 Sitze
Schwerpunkte
Führt ein 68-seitiges Kommunalwahlprogramm 2026; eine eigene OB-Kandidatur stellt Volt nicht.
Verkehr & Innenstadt
Das Programm will eine autoarme Innenstadt und den Ausbau der Stadtbahn entlang des MHH-Neubaus.
Wohnen & Bauen
Mehr kommunaler Wohnraum durch Neubau und Rückkauf, dazu Housing First.
Digitales & Verwaltung
Gefordert werden digitale Souveränität mit Open Source und europäischen Anbietern, vollständig digitale Verwaltungsprozesse, eine Hannover-App als zentrales Portal und ein unterstützender, nicht ersetzender Einsatz von KI.
Klima & Energie
Stadt und Region sollen bis 2035 klimaneutral werden.
Die PARTEI1 Sitze
Schwerpunkte
Das Programm ist satirisch angelegt: Es fordert unter anderem, den Betrieb der S-Bahn der Üstra zu übertragen, „Umzugsbahnen“ für Möbeltransporte einzuführen und die Nordstadt in eine Einbahnstraße für Fahrräder umzuwandeln. Sachpolitische Positionen lassen sich daraus nicht ableiten; zur Kommunalwahl 2026 tritt Die PARTEI zur Ratswahl nicht mehr an.
DIE HANNOVERANER1 Sitze
Schwerpunkte
Tritt mit Thorsten Meyer an und führt ein eigenes Kommunalwahlprogramm 2026.
Verkehr & Innenstadt
Eine autofreie oder autoarme Innenstadt lehnt das Programm derzeit ab und will alle bestehenden Parkplätze erhalten. Den Ausbau des Radwegenetzes unterstützt es, den Wegfall von Parkplätzen zugunsten von Velorouten nicht. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen lehnt es ab, günstigere Parkgebühren in der City fordert es.
Wohnen & Bauen
Bezahlbares Wohnen soll über Nachverdichtung und das Schließen von Baulücken entstehen; geprüft werden soll, ob brachliegende Ackerflächen am Stadtrand Bauland werden können.
Digitales & Verwaltung
Das Programm fordert eine effizientere Stellenplanung und weitere Digitalisierung an Schulen, enthält aber keine Strategie für digitale Verwaltungsleistungen, Open Source oder digitale Souveränität.
Sicherheit & Ordnung
Gefordert werden ein personell deutlich verstärkter, besser bezahlter und besser ausgestatteter Ordnungsdienst sowie ein spürbarer Ausbau der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und an allen oberirdischen Haltestellen.
Haushalt & Finanzen
Steuer- und Gebührenerhöhungen sollen vermieden, die Gewerbesteuer gesenkt, Ausgaben regelmäßig auf Zweckmäßigkeit geprüft und Förderungen gekürzt werden.
Soziales & Teilhabe
Fördermittel sollen ausdrücklich zulasten anderer Vereine zugunsten der Sportvereine umgeschichtet werden.
Bildung & Schule
Ein dreigliedriges System aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium bezeichnet das Programm als beste Struktur und lehnt die Gesamtschule als Regelschule ab.
Migration & Integration
Asylbewerber im laufenden Verfahren und ausreisepflichtige Personen sollen grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften und nicht in eigenen Wohnungen untergebracht werden.
Worüber verglichen wird
Die 20 Thesen zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover
Alle Thesen dieses Checks mit Hintergrund und Quellen — auch ohne den Fragebogen durchzuklicken. Jede Frage hat eine eigene Seite mit allen dokumentierten Positionen, Begründungen und Belegen; wie viele Kandidaturen dort belegt sind, steht jeweils dabei.
Verkehr & Innenstadt3 Thesen
Radwege vor Parkplätzen
Radwege sollen auch dort ausgebaut werden, wo dafür Parkplätze für Autos wegfallen.
Zustimmung bedeutet: Beim Umbau von Straßen soll Hannover Platz für Radwege schaffen, auch wenn dafür eine Parkplatzreihe entfällt.
Ablehnung bedeutet: Die vorhandenen Parkplätze sollen erhalten bleiben; Radwege soll Hannover nur dort ausbauen, wo dafür keine Parkplätze wegfallen.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Beim Umbau von Straßen stellt sich regelmäßig die Verteilungsfrage: Wer bekommt wie viel vom vorhandenen Straßenraum? Strittig ist, ob für Radwege Flächen des Autoverkehrs entfallen dürfen.
In Hannover wird diese Frage beim Ausbau des Veloroutennetzes ausgetragen. Wo eine Veloroute durch eine schmale Straße geführt wird, kann der Platz nicht für beides reichen. Beim Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt bis nach Kirchrode-Bemerode-Wülferode hielt die Verwaltung fest: „Zur Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände auch im Begegnungsfall müssen die fahrbahnbegleitend angelegten Stellplätze auf der Südseite entfallen.“ Die baulich bestehenden Stellplätze auf der Nordseite sollen erhalten bleiben.
Umgesetzt wird die Route in gebündelten Maßnahmenpaketen; für das letzte Paket ging die Verwaltung im April 2026 von einer baulichen Umsetzung im Spätsommer 2026 aus. Umstritten ist damit nicht der Radwegebau selbst, sondern was geschieht, wenn der vorhandene Straßenraum nicht für beides reicht.
Belegte Positionen von 4 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
MHH-Stadtbahn über den Stadtfelddamm
Hannover soll an der Trasse über den Stadtfelddamm festhalten, statt der westlichen Umfahrung zuzustimmen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll die Fläche am Stadtfelddamm im Bebauungsplan sichern. Die Bahn führt dann dicht an der Klinik vorbei, die dafür baulichen Schutz verlangt.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll die Fläche nicht binden und der westlichen Umfahrung zustimmen. Sie hält größeren Abstand zur Klinik, ist aber länger und teurer.
Hintergrund & Quellen29 Quellen
Das Land baut die Medizinische Hochschule Hannover neu. Für die erste Baustufe sind 974,1 Millionen Euro einschließlich Risikopuffer finanziert; die weiteren Bauabschnitte stehen noch aus. Über die Stadtbahn dorthin entscheidet Hannover nicht allein: Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin des Nahverkehrs und finanziert die Strecke, Vorhabenträgerin ist die infra, das Planfeststellungsverfahren führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Bund trägt voraussichtlich 75 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten, das Land 10 und die Region 15.
Was die Stadt entscheidet, ist die Bauleitplanung — den Bebauungsplan beschließt nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch die Gemeinde als Satzung. Konkret geht es um einen zwölf Meter breiten Streifen auf der Westseite des Stadtfelddamms, damit die Bahn dort notfalls auch später noch gebaut werden kann; die Gebäude des Neubaus müssten dafür einige Meter nach Westen rücken. Politisch ist die Richtung gesetzt: Rat und Regionsversammlung sprachen sich im Juni 2025 für den Stadtfelddamm aus, die Ratsresolution vom 26. Juni 2025 einstimmig. Der Bauausschuss brachte den Bebauungsplan am 6. November 2025 in einer Sondersitzung ebenfalls einstimmig auf den Weg, der Verwaltungsausschuss folgte am 20. November. Der abschließende Satzungsbeschluss des Rates steht aus.
Die MHH lehnt die Führung über den Stadtfelddamm ab. Vizepräsidentin Martina Saurin nennt drei Gründe: Der Stadtfelddamm sei nicht breit genug, Rettungs- und Lieferverkehr würden gekreuzt, und „unser erst kürzlich neu eingerichtetes Rechenzentrum“ müsste „wahrscheinlich umziehen“. Stadtplanungschef Thorsten Warnecke hält die Neubauten und die Trasse für vereinbar; problematisch seien die geplanten Rettungswege und Feuerwehrausfahrten. Ein Gutachten des Steinbeis-Forschungszentrums bestätigt die elektromagnetische Beeinträchtigung, hält sie aber für beherrschbar; die Region beziffert den Schutz auf 9,6 Millionen Euro. Das Land lehnt eine Umplanung ab: Wissenschaftsminister Falko Mohrs nennt „Mehrkosten von 350 Millionen Euro sowie eine Verzögerung um drei Jahre“. Stadt und Region bestreiten diese Schätzung.
Geprüft wurden drei Varianten. Der Stadtfelddamm hat den besten Nutzen-Kosten-Indikator und ist mit 117,7 Millionen Euro die günstigste — gegenüber 131,4 Millionen für die Westumfahrung und 139,4 Millionen für die Variante „Grünzug“. Eine Nachfrageberechnung im Auftrag der Region erwartet rund 4.000 zusätzliche Fahrgäste bei eigenem Anschluss; den von Land und MHH vorgeschlagenen Shuttlebus würden danach 700 Menschen am Tag nutzen. Ende Juni 2026 legte eine Arbeitsgruppe aus Land, Stadt und Region die westliche Umfahrung als Kompromiss vor: Sie hält größeren Abstand zur Klinik, und anders als beim ersten Bauabschnitt steht die Planung des zweiten noch am Anfang.
Beide Varianten kosten Kleingärten, und keine der Zahlen ist amtlich belegt. Für die Westumfahrung nennt die HAZ rund 450 Parzellen — 130 für die Trasse, rund 330 für ein Wohngebiet, das die Strecke wirtschaftlich machen soll —, für den Stadtfelddamm 108. Die Region könne zu Parzellenzahlen keine Aussage treffen, teilte sie auf Anfrage mit. Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz weist darauf hin, dass das Wohngebiet auch in die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Stadtfelddamm-Variante eingegangen sei: „Man baut keine Stadtbahn, um Kleingärten zu erschließen.“ Für den Klinikneubau selbst wurden bereits 106 Kleingärten gekündigt; das Kleingartenentwicklungskonzept 2026+, über das der Rat am 27. August 2026 entscheidet, verlangt vor jeder Kündigung einen Bebauungsplan und hergestellte Ersatzgärten. Eine förmliche Entscheidung über die Trassenvariante steht aus; nach einem Bericht der HAZ wollte Oberbürgermeister Onay damit bis nach der Kommunalwahl warten.
Quellen (29)
- Beschlussdrucksache 0153/2026 N1, Kleingartenentwicklungskonzept 2026+, Neufassung — Ratsversammlung 27.08.2026
- Region Hannover, Antwort 5190 (V) auf Anfrage vom 29.06.2026 — keine Aussage zu Parzellenzahlen möglich
- Stadt Hannover, Bebauungsplan Stadtfelddamm, 20.11.2025
- Beschlussdrucksache 1812/2025, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1941 – Stadtfelddamm, Verwaltungsausschuss 20.11.2025
- Region Hannover, Antwort 4610 (V) auf Anfrage vom 07.11.2025 — Kosten der drei Trassenvarianten und Schutzmaßnahmen
- Antwort der Verwaltung 1555/2025 F1, betroffene Kleingärten, Ratsversammlung 28.08.2025
- Resolution 1425/2025, Stadtbahnanbindung der neuen MHH, Ratsversammlung 26.06.2025 einstimmig
- Region Hannover, Antwort 3787 (V) auf Anfrage vom 31.03.2025 — voraussichtliche Förderquoten 75/10/15
- Antwort der Verwaltung 15-0440/2022 F1, 106 gekündigte Kleingärten für den MHH-Neubau, Stadtbezirksrat 23.02.2022
- Änderungsantrag der SPD-Fraktion 0393/2026 zum Kleingartenentwicklungskonzept, mit der Flächentabelle der Ursprungsfassung
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, § 4 Absatz 1 (Bundesförderung bis zu 75 Prozent)
- MHH, Projektseite Neubau (Investitionsvolumen der ersten Baustufe, abgerufen 25.08.2026)
- MHH, FAQ Stadtbahnanschluss (Standpunkt der Klinik, abgerufen 19.08.2026)
- MHH, Stadtbahn soll barrierefrei sein, keine Barriere, 16.06.2025 (Standpunkt der Klinik)
- HAZ, Kleingärtner demonstrieren gegen Verlust ihrer Parzellen, 14.08.2026
- Radio Hannover, MHH-Stadtbahn-Trasse: Region verteidigt Pläne, 02.07.2026
- HAZ, Region verteidigt das Wohngebiet an der Strecke, 01.07.2026
- Radio Hannover, Gibt es einen Deal in der Streitfrage um die Stadtbahnanbindung?, 29.06.2026
- HAZ, Kompromiss für die MHH-Stadtbahn, 27.06.2026
- HAZ, Bauausschuss bringt den Bebauungsplan einstimmig auf den Weg, 06.11.2025
- HAZ, 350 Millionen Mehrkosten — Land warnt, Region zweifelt die Zahlen an, 03.11.2025
- HAZ, Ohne neue Stadtbahn: Tausende zusätzliche Autofahrten täglich zur MHH, 16.09.2025
- HAZ, Kommentar: Eine MHH ohne Stadtbahnanschluss? Das wäre Unsinn, 06.09.2025
- HAZ, Stadt und Region Hannover wollen MHH-Pläne stoppen, 02.09.2025
- HAZ, MHH-Stadtbahnanschluss: Jetzt drückt die Region auf die Tube, 19.08.2025
- HAZ, Streit um Stadtbahnanschluss für die neue MHH: Darum geht es, 18.06.2025
- HAZ, Politiker machen dem Land Druck — Resolution der Regionsversammlung, 30.05.2025
- HAZ, Drei Varianten für die MHH: So könnte die neue Stadtbahn fahren, 31.05.2024
- HAZ, MHH-Vizepräsidentin bekräftigt Bedenken gegen Stadtbahnanschluss, 26.09.2023
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Weitgehend autofreie Innenstadt
Hannovers Innenstadt innerhalb des Cityrings soll weitgehend autofrei werden.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll über den beschlossenen Kompromiss hinausgehen: Autoverkehr ohne Ziel in der Innenstadt am Cityring abfangen und einen großen Teil der oberirdischen Stellplätze anders nutzen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll es beim beschlossenen Kompromiss belassen: Cityring im heutigen Ausbauzustand, die rund 4.000 oberirdischen Stellplätze außerhalb der Fußgängerzonen erhalten.
Hintergrund & Quellen3 Quellen
„Weitgehend autofrei“ meint kein Fahrverbot. Lieferverkehr, Taxen, Rettungsfahrzeuge, die Zufahrt zu privaten Stellplätzen und zu den Parkhäusern sowie die Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderung sollen möglich bleiben — das Konzept von 2023 wollte die Zahl der Behindertenstellplätze sogar erhöhen. Zur Entscheidung steht, ob Durchgangs- und Parksuchverkehr aus dem Kern der Innenstadt herausgehalten und ein großer Teil der oberirdischen Stellplätze anders genutzt werden soll.
Die Verwaltung hatte 2023 ein Mobilitätskonzept vorgelegt, das den Kern zwischen Friedrichswall, Schiffgraben, Hauptbahnhof, Kurt-Schumacher-Straße und Steintor umfasst: Der Cityring sollte zur Grenze für nicht-ortsgebundenen Autoverkehr werden, Fahrzeuge mit Ziel in der Innenstadt würden über Stichstraßen direkt in die Parkhäuser geleitet, Durchgangsverkehr bliebe außen. Dazu sollten die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum weitgehend wegfallen und die Flächen unter anderem für Fuß- und Radverkehr, Begrünung und Aufenthalt genutzt werden. Der Rat ist dem nicht gefolgt. Am 30. Januar 2025 hat er auf gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Umbauvorschläge der Verwaltung ausdrücklich ersetzt.
Der beschlossene Kurs ist ein Kompromiss. Die rund 4.000 oberirdischen Stellplätze bleiben außerhalb der neuen Fußgängerzonen erhalten, und die Leistungsfähigkeit des Cityrings soll durch Beibehaltung seines gegenwärtigen Ausbauzustands gesichert werden. Zugleich wurden weitere Fußgängerzonen beschlossen, darunter die Georgstraße am Opernplatz sowie ein Abschnitt von Oster- und Karmarschstraße. Abgestimmt wurde in zwei Teilen: zehn namentlich benannte Maßnahmen mit 37 zu 24 Stimmen, alle übrigen mit 39 zu 22 Stimmen.
Wie weit ein einzelner Abschnitt gehen kann, zeigt die Planung für die Georgstraße am Opernplatz: Nach der Beschlussdrucksache 1387/2026 sollen dort künftig ausschließlich Busse, die Zufahrt zu den Grundstücken, Liefer- und Ladeverkehr zu bestimmten Zeiten, die Müll- und Wertstoffabfuhr, die Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen und der Radverkehr zugelassen sein; Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge haben jederzeit freie Fahrt. Die übrigen Stellplätze entfallen bis auf die Behindertenstellplätze vor der Oper. Veranschlagt ist die Umgestaltung mit 3,2 Millionen Euro. Entschieden war sie am 25. August 2026 nicht: Beraten wird am 31. August im Stadtbezirksrat Mitte und am 2. September im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.
Die Frage ist damit, ob die nächste Ratsperiode über diesen Kompromiss hinausgehen soll.
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Wohnen & Bauen4 Thesen
Ihme-Zentrum: Gewerbesockel kaufen
Hannover soll den Gewerbesockel des Ihme-Zentrums mit städtischem Geld erwerben.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll den Gewerbesockel selbst erwerben und seine Entwicklung in die öffentliche Hand nehmen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll den Gewerbesockel nicht mit städtischem Geld erwerben.
Hintergrund & Quellen6 Quellen
Der größte Teil der Gewerbeflächen im Ihme-Zentrum in Linden steht seit über 20 Jahren leer. Über die PIZ, die dem früheren Investor Lars Windhorst gehört, läuft ein Insolvenzverfahren. Ihre Anteile sind mit zwei Grundschulden des Immobilienunternehmers Ulrich Marseille über zusammen 290 Millionen Euro belastet; die Verwaltung nennt die Suche nach geeigneten Investoren deshalb schwierig.
Die Stadt stellt dem Insolvenzverwalter ein Massedarlehen von bis zu einer Million Euro zur Verfügung, mit dem er diese Grundschulden gerichtlich anfechten soll; der Gläubigerausschuss hatte ihn dazu am 12. Juni 2026 beauftragt. Der Rat hat die Bereitstellung nach dem Bericht der Immobilien Zeitung am 25. Juni 2026 beschlossen; ein Sitzungsprotokoll und eine Drucksachennummer sind bislang nicht veröffentlicht. Ein Darlehen zur Prozessfinanzierung ist ohnehin kein Erwerb: Es soll die Schuldenlast aus dem Weg räumen — ob das gelingt, entscheidet ein Gericht —, und selbst dann wäre nicht entschieden, wem der Gewerbesockel danach gehört.
Zugleich will die Stadt über einen neuen Bebauungsplan Druck auf die Eigentümer machen: Den Bebauungsplan Nr. 1928 „Blumenauer Straße / Ihmeufer“, der das Ihme-Zentrum umfasst, hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 24. Juni 2026 beschlossen; die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung lief bis zum 21. August 2026. Ein Baugebot und Enteignungen schließt der Oberbürgermeister nicht aus. Der Verwaltungsausschuss hat im Januar 2025 einstimmig ein Gutachten zu den städtischen Handlungsoptionen beauftragt, das ausdrücklich auch die Instrumente des besonderen Städtebaurechts prüfen soll. Bebauungsplan, Baugebot und die Anfechtungsklage sind damit Wege, auf die Eigentümer einzuwirken, ohne dass die Stadt selbst erwirbt.
Ein Erwerb durch die Stadt brächte die Entwicklung in die öffentliche Hand, belastet aber einen Haushalt, der bereits ein Defizit ausweist.
Quellen (6)
- Bebauungsplan Nr. 1928 „Blumenauer Straße / Ihmeufer“, frühzeitige Beteiligung 09.07.–21.08.2026
- Stadt Hannover, Massedarlehen zur Anfechtung der Grundschulden, 22.06.2026
- Beschlussdrucksache 2185/2024 N1, Gutachten zu städtischen Handlungsoptionen, Verwaltungsausschuss 09.01.2025
- Immobilien Zeitung 27/2026, Klage gegen die Grundschulden des Ihme-Zentrums, 02.07.2026
- HAZ, Klage, Bürgeranleihe, Sondervermögen – die Optionen, 25.06.2026
- HAZ, Onay denkt über Enteignung nach, 29.04.2026
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Eigenkapital der hanova um 50 Millionen erhöhen
Hannover soll der hanova 50 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital zuführen.
Zustimmung bedeutet: Die Stadt soll der hanova 50 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital zuführen.
Ablehnung bedeutet: Die Stadt soll das Eigenkapital der hanova nicht um 50 Millionen Euro erhöhen.
Hintergrund & Quellen7 Quellen
Eigenkapital bringt die Stadt als Eigentümerin in die Gesellschaft ein; anders als bei einem Kredit gibt es dafür keine feste Rückzahlung und keine Verzinsung. Finanzieren muss die Stadt es dennoch aus ihrem Haushalt.
Seit dem 1. Februar 2025 gibt es einen zweiten Weg: Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erlaubt Kommunen sogenannte Konzernkredite. Dabei nimmt die Stadt selbst einen Kredit zu Kommunalkonditionen auf und reicht ihn an ihr Unternehmen weiter; die Wohnraumversorgung gehört zu den erfassten Bereichen, Hannover war in der Erprobungsphase dabei. Ende Oktober 2025 berichtete die HAZ, die Stadt wolle diesen Weg erstmals nutzen — mit einem Kredit in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe an den Energieversorger enercity, über den der Rat in vertraulicher Sitzung beriet. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch die hanova. Ob das Geld beim Unternehmen als Eigenkapital oder als Darlehen steht, regelt der Vertrag und nicht das Gesetz. Diese These fragt nach der Eigenkapitalzuführung, nicht nach diesem Weg.
Das SPD-Zukunftsprogramm 2026 fordert 50 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital für die hanova — für mehr aktives Flächenmanagement, mehr Eigenbau und den Ankauf von Bestandsimmobilien für Privathaushalte und Gewerbe. Nach Angaben der SPD könnte die hanova damit mit 250 Millionen Euro am Markt aktiv werden; einen Rechenweg dafür und die Verteilung auf die einzelnen Gesellschaften nennt das Programm nicht.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 beschloss der Rat bereits eine Kapitalzuführung von insgesamt 11 Millionen Euro an die hanova Wohnen: 5 Millionen für 2023 und 6 Millionen für 2024, bestimmt für den Programmbereich E des städtischen Wohnraumförderprogramms. Einen Antrag der Linken über 25 Millionen Euro für weiteren öffentlich geförderten Wohnraum lehnte der Rat am 22. Dezember 2022 gegen 7 Stimmen mehrheitlich ab.
Neben Eigenkapital und Kredit verhandelt die Stadt über einen dritten Weg: eine eigene Hochbaugesellschaft. Die Hanova Kommunal soll an die bestehende hanova angedockt werden und Großprojekte stemmen, etwa die Sanierung der IGS Roderbruch mit rund 250 Millionen Euro. Oberbürgermeister Belit Onay und Kämmerer Axel von der Ohe haben die Ratsfraktionen am 27. Februar 2026 in einem gemeinsamen Brief gebeten, die Gründung nicht zu verzögern; die CDU-Fraktion hatte die Pläne zunächst zur Beratung zurückgestellt.
Quellen (7)
- Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Kommunale Konzernfinanzierung in Niedersachsen (seit 01.02.2025)
- Haushaltsplan 2023/2024, 2. Ergänzung, Ratsbeschluss 22.12.2022
- Änderungsantrag H-0522/2023, Eigenkapitalerhöhung der hanova Wohnen, Ratsversammlung 22.12.2022
- Änderungsantrag H-0291/2023, 11 Millionen Euro Kapitalzuführung an die hanova Wohnen
- SPD-Zukunftsprogramm Hannover 2026, gedruckte S. 10 / PDF-S. 14
- HAZ, gemeinsamer Brief von Onay und von der Ohe zur Gründung der Hanova Kommunal, 27.02.2026
- HAZ, Stadt Hannover gewährt enercity einen Millionenkredit nach dem neuen Landesgesetz, 29.10.2025
Belegte Positionen von 4 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Zweckentfremdungssatzung behalten
Hannover soll die Zweckentfremdungssatzung bis zum Ende ihrer Laufzeit im Juli 2030 anwenden.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll die Zweckentfremdungssatzung bis zum Ende ihrer Laufzeit anwenden und ihre Einhaltung kontrollieren.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll die Zweckentfremdungssatzung vor dem Ende ihrer Laufzeit aufheben.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Der Rat hat die Zweckentfremdungssatzung am 26. Juni 2025 mit 42 gegen 17 Stimmen beschlossen. Sie gilt seit dem 11. Juli 2025 und ist zunächst auf fünf Jahre befristet, also bis Juli 2030.
Eine Genehmigung der Stadt kann nötig sein, wenn Wohnraum an mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung, Monteurswohnung oder zur Fremdenbeherbergung vermietet wird, länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht, zu mehr als 50 Prozent der Fläche gewerblich oder beruflich genutzt oder baulich unbrauchbar gemacht wird. Ausnahmen nennt die Satzung ausdrücklich — etwa nachgewiesene Vermietungsbemühungen, zeitlich begrenzte Sanierungen, eine bevorstehende Veräußerung sowie vorrangige öffentliche oder überwiegende schutzwürdige private Interessen.
Für den Vollzug wurden statt der ursprünglich ermittelten zehn Stellen zunächst drei geschaffen; im Oktober 2025 waren zwei davon nach mehreren erfolglosen Ausschreibungen noch unbesetzt. Zum stadtweiten Stand vom 28. Mai 2026 hatte die Stadt in Linden-Mitte und Linden-Süd 18 Objekte vor Ort überprüft; bei sieben davon lag kein Verstoß vor. Rund 40 Prozent der abgeschlossenen Antragsverfahren wurden zurückgenommen, überwiegend nach der Anhörung zu einer beabsichtigten Ablehnung; in drei Fällen wurde eine befristete Genehmigung erteilt. Für den Stadtbezirk Linden-Limmer nannte die Verwaltung am 29. April 2026 „definitiv 45 zweckentfremdete Wohneinheiten“ in zwei Objekten, genutzt für temporäre Aufenthalte und als Monteurswohnungen; die Verfahren dagegen liefen noch, rund 26 weitere Hinweise waren in Prüfung.
Die Satzung schützt vorhandenen Wohnraum, schafft aber keinen neuen, und ihr Vollzug bindet Personal. Wie viele Wohnungen durch sie dauerhaft auf den regulären Markt zurückkehren, ist bislang nicht ausgewiesen; einen ersten ausführlichen Bericht kündigt die Verwaltung für das vierte Quartal 2026 an.
Quellen (5)
- Antwort der Verwaltung 15-0736/2026 F1, Zweckentfremdung in Linden-Limmer, Stadtbezirksrat 29.04.2026
- Antwort der Verwaltung 15-2057/2025 F1, Vollzugsstand der Zweckentfremdungssatzung, Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel 09.10.2025
- Beschlussdrucksache 0904/2025 N1, Zweckentfremdungssatzung, Ratsbeschluss 26.06.2025
- Stadt Hannover, FAQ zur Zweckentfremdungssatzung
- Antwort der Verwaltung 0814/2026 F1, stadtweiter Vollzugsstand der Zweckentfremdungssatzung
Belegte Positionen von 5 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Sozialquote über 30 Prozent anheben
Bei Wohnungsbauprojekten, für die Hannover zusätzliches Baurecht schafft, soll die Mindestquote für geförderte Wohnungen über die geltenden 30 Prozent hinaus steigen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll die Mindestquote über 30 Prozent anheben.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll es bei den geltenden 30 Prozent belassen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Wo Hannover zusätzliches Baurecht schafft, verpflichtet die Stadt Investorinnen und Investoren über städtebauliche Verträge, für mindestens 30 Prozent der Wohnungen Förderung zu beantragen — die sogenannte Sozialquote. Wird sie trotz ordnungsgemäßem Antrag nicht gewährt, gilt die Verpflichtung als erfüllt. Geförderte Wohnungen haben gebundene Mieten und dürfen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden; ein eigenes Belegungsrecht erhält die Stadt nur für einen Teil von ihnen. Die Leitlinien zum Bau-Turbo schreiben die Quote fort: Bei mehr als zehn zusätzlichen Wohneinheiten zum bestehenden Baurecht sollen weiterhin mindestens 30 Prozent im geförderten Segment entstehen.
Eine höhere Quote kann mehr preisgebundene Wohnungen aus demselben Bauvorhaben bringen — vorausgesetzt, die Förderung wird bewilligt und das Vorhaben wird gebaut. Gegen eine Erhöhung wird eingewandt, sie verschiebe die Kosten auf die übrigen Wohnungen des Projekts und könne Vorhaben unrentabel machen; eine örtliche Projektkalkulation, die das für Hannover beziffert, ist nicht veröffentlicht.
Der Bestand an Wohnungen, für die die Stadt ein Belegungsrecht hat, geht zurück: Ende 2023 waren es 18.759, Ende 2024 18.633, Ende 2025 noch 18.263. Mit der Verlängerung auslaufender Bindungen und der Förderung neuer Wohnungen versucht die Stadt, den Rückgang zu begrenzen.
Quellen (5)
- Beschlussdrucksache 0511/2026, Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen mit dem Bestand zum 31.12.2025
- Antwort der Verwaltung 0750/2025 F1, Belegrechtswohnungen und 30-Prozent-Sozialquote, 24.04.2025
- Beschlussdrucksache 1733/2023, Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035, Ratsbeschluss 30.11.2023
- Beschlussdrucksache 0602/2025, städtebaulicher Vertrag mit der Antragspflicht für 30 Prozent
- Stadt Hannover, Leitlinien zum Bau-Turbo mit der fortgeschriebenen 30-Prozent-Quote
Belegte Positionen von 5 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Digitales & Verwaltung2 Thesen
Stationäre Bürgerämter in Döhren und Ricklingen
Hannover soll in Döhren und Ricklingen jeweils ein stationäres Bürgeramt erhalten, auch wenn dafür innerhalb des Stadtteils andere Räume gesucht werden müssen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll in Döhren und Ricklingen jeweils ein stationäres Bürgeramt anbieten; ein Umzug innerhalb des Stadtteils bleibt möglich.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll die stationären Bürgerämter in Döhren und Ricklingen aufgeben — entweder durch Bündelung an größeren Standorten oder durch mobile und digitale Angebote im Stadtteil.
Hintergrund & Quellen6 Quellen
Der Rat hat im September 2024 einstimmig beschlossen, die Bürgerämter neu auszurichten: mit einem Mix aus stationären, mobilen und digitalen Angeboten, wobei die standortgebundenen Gesamtkapazitäten stadtweit ausdrücklich nicht sinken und das mobile Angebot zusätzlich aufgebaut werden sollen. Eine Bestandsgarantie für einzelne Häuser ist das nicht.
Über die einzelnen Standorte ist damit nichts entschieden. Die dem Beschluss zugrunde liegende Geschäftsprozessanalyse empfiehlt, für Döhren und Ricklingen eine Verlagerung der Kapazitäten an größere Standorte in Erwägung zu ziehen. Dazu hat die Stadt ein Beteiligungsverfahren durchgeführt: eine Online-Beteiligung ab dem 24. Oktober 2025 und fünf öffentliche Veranstaltungen zwischen dem 13. November und dem 11. Dezember 2025. Ein Abschlussbericht oder eine Entscheidung über die beiden Standorte ist bislang nicht veröffentlicht; beide Bürgerämter werden weiterhin geführt.
Parallel wächst das digitale Angebot: Nach dem Umsetzungsbericht zum Digitalen Rathaus umfasst das Service-Portal rund 130 Online-Dienste, davon 21 im Jahr 2026 neu. Seit September 2025 ergänzt zudem ein mobiles Bürgeramt die festen Standorte.
Quellen (6)
- Informationsdrucksache 1212/2026, Umsetzungsstand Digitales Rathaus, 16.06.2026
- Stadt Hannover, Beteiligung zur Neuausrichtung der Bürgerämter, Stand 20.11.2025
- Antwort der Verwaltung 2111/2025 F1, Zukunft stationärer und mobiler Bürgerämter, 03.11.2025
- Beschlussdrucksache 1290/2024, Bürger*innenservices der Zukunft, Ratsbeschluss 19.09.2024 (einstimmig)
- HAZ, drei offene Wege für Döhren und Ricklingen, „keine Vorentscheidungen“, 13.06.2024
- HAZ, Vorstellung der Pläne: Rödl-und-Partner-Analyse, mobiles Amt, neuer Standort Misburg, 07.06.2024
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Open-Source-Software bevorzugen
Bei der Beschaffung neuer Verwaltungssoftware soll Hannover Open-Source-Lösungen bevorzugen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll Open-Source-Software bei der Beschaffung grundsätzlich bevorzugen, wenn sie fachlich geeignet ist.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll keinen allgemeinen Vorrang festlegen und im Einzelfall nach Eignung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Schnittstellen und Gesamtkosten entscheiden.
Hintergrund & Quellen7 Quellen
Im Dezember 2025 kündigte die Stadt an, den Schulserver IServ im Sommer 2026 abzuschalten und an allen 100 Schulen Microsoft 365 einzusetzen. Gegen den Umstieg wuchs Widerstand — von den 43 Schulen, die IServ noch nutzten, vom Schulleitungsverband und von Datenschützern. Im September 2025 kaufte die Stadt 75.000 Microsoft-365-Education-Lizenzen für 342.000 Euro. Am 21. April 2026 setzte sie die Nutzung aus: Für einen rechtssicheren Betrieb fehle „eine ergänzende vertragliche Vereinbarung, die speziell die Anforderungen im schulischen Kontext abbildet“. IServ ist dabei selbst keine Open-Source-Software, sondern ein kommerzielles Produkt; gestritten wurde über eine etablierte dezentrale Lösung gegen eine zentrale Microsoft-Verwaltung.
Nach Darstellung der HAZ stellten eine dezernatsübergreifende Taskforce und das Rechnungsprüfungsamt Defizite bei der Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen und bei der Kontrolle interner Regelungen fest. Die Stadt arbeitet das Projekt auf und will innerhalb von rund sechs Monaten Vorschläge für eine datenschutzkonforme und praxistaugliche Schul-IT vorlegen; Alternativen zu Microsoft 365 sollen ausdrücklich geprüft werden.
Andere Schulträger in der Region entscheiden anders. Burgdorf, Garbsen und Langenhagen bleiben bei IServ; Garbsens Stadtsprecher sagt: „Wir haben unseren Vertrag mit IServ aktuell verlängert. Das System hat sich für unsere Schulen bewährt.“ Wie groß der Umfang in Hannover ist, hat die Verwaltung 2025 beziffert: für 2024 rund 2,57 Millionen Euro für Microsoft 365 und 2,51 Millionen für selbst betriebene Microsoft-Produkte, dazu 182.700 Euro für Adobe-Lizenzen und 145.000 Euro für Zoom. Diese Beträge zeigen den Umfang der Nutzung, nicht den Grad der technischen Abhängigkeit.
Im städtischen Rechenzentrum setzt Hannover bereits zahlreiche Open-Source-Produkte ein; eine Ausweitung ist nach Auskunft der Verwaltung derzeit nicht geplant — „Es gibt keine aktuellen Aktivitäten um dies zu intensivieren.“ Geprüfte Alternativen zu Microsoft Office hätten Nachteile bei Funktionsumfang und Bedienung; zugleich gebe es „bei Softwarelösungen egal ob US-Hersteller oder Open-Source immer Abhängigkeiten und Risiken“.
Bei Open-Source-Software ist der Quellcode unter einer Lizenz verfügbar, die seine Prüfung, Änderung und Weitergabe erlaubt. Das kann den Wechsel zwischen Dienstleistern erleichtern und eine gemeinsame Weiterentwicklung ermöglichen. Ob dadurch Kosten oder Abhängigkeiten sinken, hängt von offenen Schnittstellen, Datenexport, Support, verfügbarem Fachpersonal und den Kosten für Einführung, Migration, Schulung und Betrieb ab. Open Source bedeutet zudem nicht automatisch europäische Datenhaltung, Datenschutzkonformität oder höhere IT-Sicherheit. Zum Vergleich: Das Land Niedersachsen prüft nach eigener Digitalstrategie bei jeder Softwareentscheidung Open-Source-Programme und nutzt in der Steuerverwaltung auf 15.000 Arbeitsplätzen LibreOffice, setzt daneben aber weiter auf Microsoft-Produkte.
Quellen (7)
- Stadt Hannover, Hannover stellt Schul-IT neu auf (abgerufen 04.08.2026)
- Antwort der Verwaltung 15-0881/2025 F1, Einsatz quelloffener Software, Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel 15.05.2025
- Antwort der Verwaltung 15-0481/2025 F1, eingesetzte Software und deren Kosten, Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel 13.03.2025
- heise, Wind of Change: Wie Hannover sich an 75.000 M365-Lizenzen die Finger verbrannte (abgerufen 27.08.2026)
- HAZ, Nach dem Debakel mit Microsoft: So stellt die Stadt ihre Schul-IT neu auf, 07.07.2026
- HAZ, geplanter IServ-Ausstieg und wie andere Schulträger der Region entscheiden, 09.12.2025
- eGovernment, Niedersachsen: Mix aus Open Source und Microsoft
Belegte Positionen von 6 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Klima & Energie1 These
Klimaneutralität möglichst bis 2035
Hannover soll am Ziel festhalten, möglichst bis 2035 klimaneutral zu werden.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll am Zieljahr 2035 festhalten.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll das Zieljahr 2035 aufgeben und Klimaneutralität später anstreben.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Der Rat hat im Juni 2020 beschlossen, die Ziele des früheren Masterplans um 15 Jahre vorzuziehen und möglichst bis zum Jahr 2035 zu erreichen: 95 Prozent weniger Treibhausgase und 50 Prozent weniger Energieverbrauch als 1990. Das Zieljahr liegt damit zehn Jahre vor dem des Bundes. Das Klimaschutzprogramm hinterlegt zehn zentrale Punkte mit konkreten Maßnahmen.
Wie weit die Stadt ist, weist sie seit Januar 2026 erstmals vollständig nach der bundeseinheitlichen Systematik BISKO aus; dafür wurden auch die Vergleichsjahre 1990 und 2020 neu berechnet, ältere Angaben sind damit nicht ohne Weiteres vergleichbar. Für 2024 nennt die Bilanz 3,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente — 49 Prozent weniger als 1990 — und 5,6 Tonnen pro Kopf. Der Endenergieverbrauch lag bei rund 9.900 Gigawattstunden, 30 Prozent unter 1990.
Im Verkehr liegen Verbrauch und Emissionen weiterhin über dem Stand von 1990. Rund die Hälfte der bilanzierten Verkehrsemissionen entfällt auf die Autobahnabschnitte im Stadtgebiet; ihr Transitverkehr ist nach Darstellung der Stadt „kommunal nur schwer zu beeinflussen“.
Eine Szenarienstudie des Leipziger Instituts für Energie von 2021 rechnet zwei Wege durch, beide nach derselben BISKO-Systematik. Das Szenario „Trend-2035“ schreibt absehbare Entwicklungen fort — darunter ein zur Hälfte erneuerbarer Bundesstrommix und kein Ersatz von Erdgas durch erneuerbare Gase — und kommt auf 60 Prozent weniger Treibhausgase. Das Szenario „Klimaschutz-2035“ setzt einen vollständig erneuerbaren Bundesstrommix und den Ersatz von Erdgas durch erneuerbare Gase voraus und kommt auf 91 Prozent; der Endenergieverbrauch sinkt darin um 37 statt der angestrebten 50 Prozent. Das vorzeitige Erreichen des Ziels nennt die Studie damit „fast möglich“ und hält fest, dass „die Gestaltungsmacht der Kommune allein nicht ausreicht“.
Quellen (5)
- Informationsdrucksache 0038/2026, Energie- und Treibhausgasbilanz Hannover 2024, 13.01.2026
- Leipziger Institut für Energie, „Klimaschutz 2035: Szenarien zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Hannover bis 2035“, 14.12.2021
- Stadt Hannover, Klimaschutzprogramm Hannover 2035
- Bundes-Klimaschutzgesetz, § 3 Absatz 2 (Treibhausgasneutralität bis 2045)
- HAZ, Klimaneutral bis 2035: Auch der Stadt Hannover droht das Scheitern, 02.05.2024
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Sicherheit & Ordnung1 These
Kamerastandorte an Kriminalitätsschwerpunkten
Hannover soll gemeinsam mit der Polizei weitere Standorte für Überwachungskameras an Kriminalitätsschwerpunkten festlegen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll gemeinsam mit der Polizei weitere Kamerastandorte festlegen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll keine weiteren Kamerastandorte festlegen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Eigene Kameras betreibt die Stadt im öffentlichen Raum nicht. Nach Auskunft der Verwaltung in der Ratsversammlung vom 24. Oktober 2024 gehören die Anlagen der Polizeidirektion, die neue Standorte im Einvernehmen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten einrichtet. Die Stadt kann Videoüberwachung deshalb nicht aus eigener Kraft ausweiten — sie kann Standorte gemeinsam mit der Polizei festlegen. Genau danach fragt diese These.
Die Stadt hat im Januar 2026 ein integriertes Sicherheits- und Stadtbildkonzept vorgestellt. Es nennt als einen von zehn Bausteinen die Modernisierung und den Ausbau der Videoüberwachung: In enger Abstimmung mit der Polizei sollen bestehende Anlagen erneuert und neue Standorte an Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden; erste neue Standorte sollen nach dem Konzept noch 2026 aufgebaut werden.
Zugrunde liegt ein Ratsauftrag vom Oktober 2024, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde zu prüfen, ob neue Kriminalitätsschwerpunkte zusätzliche Videoüberwachung rechtfertigen. Im Juni 2025 berichtete die Verwaltung dem Rat, Polizeidirektion und Stadt hätten dafür bereits eine Reihe von Standorten identifiziert.
Quellen (5)
- Stadt Hannover, Sicherheitskonzept, 15.01.2026
- Protokoll der Ratsversammlung, 26.06.2025, Sachstand zu den identifizierten Kamerastandorten
- Protokoll der Ratsversammlung, 24.10.2024, TOP 5.5
- Änderungsantrag 2029/2024 N1, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Punkt 4, Ratsbeschluss 24.10.2024
- Informationsdrucksache 0057/2026, „Hannover – Mit Sicherheit zusammen!“, Abschnitt 6
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Wirtschaft & Standort2 Thesen
Leerstehende Läden selbst anmieten
Hannover soll leerstehende Ladenflächen in der Innenstadt selbst anmieten und für befristete Zwischennutzungen weitervermieten.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll leerstehende Ladenflächen selbst anmieten und befristet an Zwischennutzer weitervermieten.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll keine Ladenflächen selbst anmieten.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Hannover hat mit dem „aufhof“ eine leerstehende Kaufhausimmobilie befristet zwischengenutzt. Das Projekt ist abgeschlossen und wird daraufhin geprüft, ob es sich dauerhaft etablieren ließe. Wie viele Ladenflächen in der Innenstadt leerstehen, weiß die Stadt nicht genau: Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion antwortete die Verwaltung am 30. Oktober 2025, sie verfüge „über keine Leerstandskataster im Stadtgebiet, inkl. der Innenstadt“, und stütze sich auf Immobilienmarktberichte Dritter.
Bereits das Innenstadt-Maßnahmenpaket vom Januar 2025 verlangte eine Leerstandsstrategie, bei der „eine Anmietung von Leerständen durch die Landeshauptstadt und eine anschließende Untervermietung an Geschäftstreibende berücksichtigt wird“. Im April 2026 hat der Rat mit 37 zu 24 Stimmen beschlossen, genau diese Maßnahmen „prioritär, gebündelt und mit Nachdruck umzusetzen“, und zusätzlich ein Instrument verlangt, das Leerstände systematisch erfasst, vermittelt und für Zwischennutzungen öffnet; ein Sachstandsbericht ist innerhalb von sechs Monaten vorzulegen. Eine bestimmte Anmietung oder ein dauerhaftes städtisches Mietprogramm ist damit nicht beschlossen. Wie weit die Ratsmehrheit gehen wollte, sagt dasselbe Maßnahmenpaket an anderer Stelle: Unter der Überschrift „Immobilienankauf als letztes Mittel“ sollen die Stadt oder ihre Töchter, etwa hanova Gewerbe, „in Extremfällen den Ankauf oder die Anmietung von Immobilien“ prüfen, wenn langfristige Leerstände anders nicht zu vermeiden sind — mit dem Ziel, sie mit einem neuen Nutzungskonzept weiterzuvermieten oder zu veräußern.
Als Zwischenmieterin würde die Stadt Vertragspartnerin der Eigentümer: Sie könnte Flächen kurzfristig für Pop-up-Läden, junge Unternehmen, Kultur oder gemeinnützige Angebote verfügbar machen und trüge je nach Vertrag Miete und Nebenkosten auch dann, wenn sich keine Zwischennutzung findet.
Quellen (4)
- Antrag 2376/2025 N1, Leerstandsaktivierung für die Innenstadt, Ratsbeschluss 23.04.2026
- Antwort 1907/2025 F1 auf die Anfrage der CDU-Fraktion, Datenlage zu Leerständen, 30.10.2025
- Stadt Hannover, Innenstadtentwicklung – erste Bilanz, 19.08.2025
- Antrag 1554/2024, Maßnahmen 5 „Immobilienankauf als letztes Mittel“ und 9 „Leerständen entgegenwirken“, Ratsbeschluss 30.01.2025
Belegte Positionen von 4 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Zentrale Anlaufstelle für Betriebe
Hannover soll für Betriebe eine zentrale Stelle einrichten, die wirtschaftsbezogene Anliegen bündelt und ihre Bearbeitung über die Fachbereiche hinweg koordiniert.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll eine zentrale Stelle einrichten, die wirtschaftsbezogene Anliegen bündelt und ihre Bearbeitung über die Fachbereiche hinweg koordiniert.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll es bei der heutigen Anlauf- und Lotsenfunktion der Wirtschaftsförderung belassen.
Hintergrund & Quellen2 Quellen
Je nach Vorhaben haben Betriebe mit mehreren Fachbereichen der Stadtverwaltung zu tun, etwa Bauaufsicht, Umwelt, Verkehr oder Gewerbe.
Der Rat hat die Verwaltung am 20. November 2025 mit 31 gegen 25 Stimmen bei zwei Enthaltungen beauftragt, ein Konzept für eine zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Agency“) zu erarbeiten. Sie soll alle wirtschaftsbezogenen Anliegen bündeln und ihre Bearbeitung koordinieren. Das Konzept soll unter anderem die digitale Abwicklung, einen Pilotbetrieb, die organisatorische Verankerung und den Personalbedarf klären und dabei Doppelstrukturen vermeiden; vorliegen soll es vor den Haushaltsberatungen 2027/2028.
Eine erste Anlaufstelle gibt es bereits: Der Haushaltsentwurf 2027/2028 führt die Wirtschaftsförderung als „erste Ansprechpartnerin“ für ortsansässige Unternehmen mit Beratung vor Ort und einer Lotsenfunktion gegenüber Verwaltung und Behörden. Strittig ist der Schritt darüber hinaus. Beschlossen ist bislang die Erarbeitung des Konzepts, nicht die Einrichtung der Stelle.
Belegte Positionen von 4 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Haushalt & Finanzen4 Thesen
Zusätzliche Stellen trotz Haushaltsdefizit
Hannover soll den im Haushaltsentwurf 2027/2028 vorgesehenen Stellenaufbau in vollem Umfang beschließen, auch wenn der Haushalt defizitär bleibt.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Stellenaufbau in vollem Umfang beschließen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll den vorgesehenen Stellenaufbau nicht in diesem Umfang beschließen.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Am 20. August 2026 hat Oberbürgermeister Belit Onay den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 in den Rat eingebracht. Kämmerer Axel von der Ohe hat den Stellenplan und das Sparpaket nicht unterschrieben.
Die Stellenpläne 2027/2028 sehen für die Kernverwaltung zusammen einen Saldo von 221,13 zusätzlichen Stellen vor; nach Berücksichtigung refinanzierter beziehungsweise haushaltsneutraler Stellen verbleiben nach Angaben der Verwaltung 197,5 haushaltserhöhende Bedarfe. Aufgestockt werden soll unter anderem in der Ganztagsschulbetreuung, beim städtischen Ordnungsdienst, in den Bädern, der Einbürgerungsstelle, der Bauaufsicht und für die Steuerung der neuen Hochbaugesellschaft. Der Personaletat läge 2028 bei 904 Millionen Euro und damit knapp 15 Prozent über dem Wert von 2025.
Die Ausgangslage: Rechnerisch liegt das Defizit in beiden Jahren bei mehr als 150 Millionen Euro. Nach Einplanung des Sparpakets und erwarteter Entlastungen von Bund, Land und Region weist der Entwurf einen Fehlbetrag von 13,8 Millionen Euro für 2027 und 12,8 Millionen Euro für 2028 aus. Das Sparpaket selbst — eine pauschale Kürzung von zwei Prozent bei allen Aufwendungen; Investitionen sind ausgenommen, betroffen sind etwa Personal, Mieten und Sachmittel — soll je Jahr 69 Millionen Euro erbringen. Bei der Gewerbesteuer rechnet die Stadt für 2026 nur noch mit 855 statt der geplanten 890 Millionen Euro.
Die Verwaltung begründet den Aufbau damit, dass bis Ende 2030 rund 3.000 Beschäftigte in den Ruhestand gehen und nicht alle ersetzt werden könnten; die derzeit schwierige Lage am Arbeitsmarkt wolle sie nutzen, um Fachkräfte zu gewinnen.
Entschieden wird der Haushalt nicht mehr von diesem Rat, sondern voraussichtlich Anfang 2027 vom neu gewählten.
Quellen (4)
- Ratsversammlung Hannover, Sitzung vom 20.08.2026 (Einbringung Doppelhaushalt 2027/2028)
- Haushaltsentwurf 2027/2028, Anlage 2 zu Drucksache 1412/2026, Abschnitt 4.2 Personalaufwendungen
- HAZ, Hannovers Haushalt: Rekordinvestitionen, hohes Defizit und Sparprogramm, 20.08.2026
- HAZ, Liveticker aus der Ratssitzung zum Haushalt, 20.08.2026
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Ausgaben kürzen statt Abgaben erhöhen
Verbleibende Haushaltslücken soll Hannover vorrangig durch Ausgabenkürzungen schließen statt durch höhere kommunale Steuern und Gebühren.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll verbleibende Haushaltslücken vorrangig durch Ausgabenkürzungen schließen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll verbleibende Haushaltslücken vorrangig durch höhere kommunale Steuern und Gebühren schließen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Die Haushaltslage ist angespannt: Hannover arbeitet mit laufenden Haushaltssicherungsprogrammen — zum Haushaltssicherungskonzept XI legt die Verwaltung dem Rat Sachstandsberichte vor, zuletzt am 12. Januar 2026 —, und die Kommunalaufsicht stellt wie in den Vorjahren fest, dass eine dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Das laufende Konzept XI hat ein Zielvolumen von 121,25 Millionen Euro; zum Umsetzungsstand 30. September 2025 waren davon 119,07 Millionen Euro konkretisiert. Es besteht nicht nur aus Einsparungen: Der größte Einzelposten ist die Erhöhung der Grundsteuer B mit einem Ziel von 25 Millionen Euro. Weitere Blöcke entfallen auf interne Optimierungen, freiwillige Zuwendungen, Beiträge städtischer Beteiligungen und auf eine erhoffte Entlastung durch Bund und Land, die zu diesem Stichtag noch mit null zu Buche schlug.
Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 hat die Verwaltung am 20. August 2026 das Konzept XII für die Jahre 2027 bis 2031 vorgelegt; beschlossen ist es noch nicht. Ohne dessen Maßnahmen weist der Entwurf einen Fehlbetrag von 154,3 Millionen Euro für 2027 und 156,3 Millionen Euro für die Folgejahre aus; mit ihnen sinkt er auf 13,8 Millionen Euro im Jahr 2027 und weiter bis auf null im Jahr 2031. Das Konzept ruht auf vier Bausteinen: einer pauschalen Absenkung aller Aufwendungen einschließlich der Personalaufwendungen um 69 Millionen Euro jährlich, rund 70 Millionen Euro erhoffter Ausgleichszahlungen von Bund, Land und Region für übertragene Aufgaben, einer Verwaltungsmodernisierung, die von 1,5 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 15,3 Millionen Euro im Jahr 2031 aufwächst, und 2 Millionen Euro jährlich aus dem Bodenmanagement ab 2028.
Die Stadt setzt also mehrere Instrumente nebeneinander ein und entscheidet sich nicht für einen Weg. Diese These fragt deshalb nicht, ob ausschließlich gekürzt oder ausschließlich erhöht werden soll, sondern welcher Seite bei den Lücken der Vorrang gebührt, die Hannover selbst schließen muss.
Quellen (5)
- Beschlussdrucksache 1497/2026, Haushaltssicherungskonzept XII für 2027 bis 2031, eingebracht 20.08.2026 (noch nicht beschlossen)
- Anlage 1 zur Beschlussdrucksache 1497/2026, Maßnahmen und Jahresbeträge des HSK XII, 20.08.2026
- Informationsdrucksache 0024/2026, Haushaltssicherungsbericht 2025 zu HSK XI, 12.01.2026
- Stadt Hannover, Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt 2025/2026
- Haushaltssicherungsbericht 2025 zu HSK XI, Anlage 1 mit Maßnahmenständen (PDF)
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Gewerbesteuer nicht erhöhen
Hannover soll den Gewerbesteuerhebesatz nicht über die derzeitigen 480 Punkte anheben, auch wenn der Haushalt defizitär bleibt.
Zustimmung bedeutet: Der Gewerbesteuerhebesatz soll unverändert bleiben, auch wenn der Haushalt ein Defizit ausweist.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll den Gewerbesteuerhebesatz anheben, wenn der Haushalt anders nicht auszugleichen ist.
Hintergrund & Quellen4 Quellen
Die Hebesatzsatzung setzt in ihrer seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung 480 Punkte Gewerbesteuer und 900 Punkte Grundsteuer B fest; neu festgesetzt wurde dabei die Grundsteuer B. Über die Höhe entscheidet der Rat. Der Doppelhaushalt 2025/2026 rechnet für 2026 mit einem Minus von 7,5 Millionen Euro. Die Kommunalaufsicht hat ihn ohne Einschränkungen genehmigt, hält aber fest, dass eine dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Im Vollzug hat sich die Lage seither verschärft. Im Juni 2026 lagen die Kassenkredite der Stadt bei über 700 Millionen Euro mit steigender Tendenz; bis Ende 2028 rechnet die Verwaltung mit rund 1,3 Milliarden Euro. Kämmerer Axel von der Ohe nannte die Lage „sehr angespannt“ und die Kreditlast „eine Hypothek für die künftige Stadtpolitik“. Bei der Gewerbesteuer erwartet die Stadt für 2026 nur noch rund 850 bis 856 Millionen Euro statt der geplanten 890.
Am 20. August 2026 hat die Verwaltung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorgelegt; beschlossen ist er noch nicht. Ohne die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts weist er einen Fehlbetrag von 154,3 Millionen Euro für 2027 und 156,3 Millionen Euro für die Folgejahre aus. Mit ihnen — vor allem einer pauschalen Aufwandsabsenkung von 69 Millionen Euro jährlich und erhofften Ausgleichszahlungen von Bund, Land und Region — sinkt er auf 13,8 Millionen Euro für 2027 und 12,8 Millionen Euro für 2028.
Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes brächte zusätzliche Einnahmen und belastete zugleich die gewerbesteuerpflichtigen Betriebe. Bleibt der Hebesatz, müssen verbleibende Lücken über Einsparungen, andere Einnahmen, höhere Zuweisungen oder zusätzliche Kredite geschlossen werden.
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Sanierung vor Neubau
Bei städtischen Gebäuden soll Hannover Sanierung und Erhalt grundsätzlich Vorrang vor Abriss und Neubau geben.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll vorhandene städtische Gebäude grundsätzlich sanieren und erhalten; Abriss und Neubau sollen die begründete Ausnahme bleiben.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll ohne allgemeinen Vorrang bei jedem Gebäude einzeln nach Wirtschaftlichkeit, Nutzbarkeit und Folgekosten zwischen Sanierung und Neubau entscheiden.
Hintergrund & Quellen7 Quellen
Für die kommenden zehn Jahre beziffert die Verwaltung den Investitionsbedarf der städtischen Gebäude auf rund 1,2 Milliarden Euro und erwartet für die zehn Jahre danach mindestens dieselbe Summe; investiert werden derzeit 120 bis 130 Millionen Euro im Jahr. Was in ein Gebäude fließt, fehlt deshalb bei einem anderen. Wie das konkret aussieht, hat die Stadt beim Fössebad selbst beschrieben: Der Neubau ist inzwischen mit rund 70 Millionen Euro veranschlagt, und um die Mehrkosten gegenzufinanzieren, „mussten verschiedene Maßnahmen aus dem Bereich der Bäder und der Sportanlagen als Kompensation auf einen Zeitraum nach 2027 verschoben werden“, so ein Stadtsprecher — betroffen waren unter anderem das Lister und das Hainhölzer Bad.
Nach Auskunft der Verwaltung ist die Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb bislang das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung über Erhalt oder Abriss. Ersatzneubauten ließen sich in der Regel mit kleineren Nutzflächen, besseren Raumzuschnitten und energetisch günstigeren Gebäudeformen errichten. Dagegen steht die Klimabilanz: Herstellung, Errichtung, Modernisierung, Nutzung und Betrieb von Gebäuden verursachen in Deutschland rund 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen; zehn Prozent entstehen allein durch Herstellung, Errichtung und Entsorgung — also durch das, was ein Neubau auslöst und eine Sanierung weitgehend vermeidet.
Die städtische Praxis kennt beide Richtungen. Für mehrere Bäder hat sich die Stadt im Mai 2026 um Mittel aus einem Bundesprogramm beworben, das ausdrücklich die Sanierung fördert und Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen. Bei einem Schulgebäude von 1956 hat die Verwaltung dagegen nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abriss und Neubau vorgeschlagen — eine Sanierung sei „nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich“; die Ausschüsse haben dem einstimmig zugestimmt. Dass Sanieren nicht automatisch günstiger ist, zeigt die städtische Wohnungsgesellschaft: Frühere Anläufe der hanova zur seriellen Sanierung scheiterten laut ihrem Geschäftsführer daran, dass „die Kosten viel zu hoch“ gewesen seien — „sie lagen sogar über denen eines Neubaus“. Ein aktuelles Pilotprojekt in Mittelfeld soll nun etwas preiswerter ausfallen als eine herkömmliche Sanierung.
Quellen (7)
- Beschlussdrucksache 0948/2026, Bewerbung um Bundesmittel zur Bädersanierung, Verwaltungsausschuss 21.05.2026
- Beschlussdrucksache 2627/2025 N1, zentraler Auslagerungsstandort An Mußmanns Haube, Verwaltungsausschuss 05.03.2026
- Beschlussdrucksache 0079/2026, Investitionsbedarf der städtischen Gebäudeinfrastruktur
- Antwort der Verwaltung 0826/2024 F1, Kriterien bei Abbruch oder Sanierung städtischer Gebäude
- HAZ, 70 Millionen Euro teurer Neubau: Ist das viele Geld fürs Fössebad wirklich sinnvoll angelegt?, 12.12.2025
- HAZ, Stadtsprecher zur Verschiebung anderer Bädersanierungen wegen des Fössebads, 14.08.2024
- HAZ, serielle Sanierung bei der hanova — frühere Anläufe teurer als ein Neubau, Pilotprojekt Mittelfeld
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Bildung & Schule2 Thesen
Real- und Oberschulen erhalten
Hannover soll bestehende Real- und Oberschulen nicht durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll die bestehenden Real- und Oberschulen erhalten und nicht durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll im Einzelfall entscheiden können, Real- oder Oberschulen durch Integrierte Gesamtschulen zu ersetzen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Als Schulträgerin kann Hannover Integrierte Gesamtschulen errichten — auch ersetzend für andere Schulformen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen es rechtfertigt. Die Errichtung ist eine Maßnahme der Stadt, bedarf aber der Genehmigung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. Sie erfolgt jahrgangsweise ab Klasse 5, während die ersetzte Schule jahrgangsweise ausläuft; eine „Umwandlung“ einer bestehenden Schule mit allen Jahrgängen ist im Niedersächsischen Schulgesetz nicht vorgesehen.
Die amtliche Schulstatistik weist für das Schuljahr 2025/26 elf Integrierte Gesamtschulen aus, daneben drei Oberschulen mit zusammen 1.142 und Realschulen mit 2.471 Schüler*innen. Eigenständige Hauptschulen gibt es nicht mehr — die 235 Hauptschüler*innen lernen an zwei verbundenen Schulen.
Eltern wählen die Schulform. Ist eine bestimmte Schule voll, vermittelt eine Verteilerkonferenz einen Platz an einer anderen Schule derselben Schulform. Die Integrierte Gesamtschule ist eine Angebotsschule und kennt keine Garantie auf einen Platz in dieser Schulform. Stadtweit standen zuletzt mehr Plätze zur Verfügung, als Anmeldungen vorlagen: Für das Schuljahr 2024/25 meldete die Stadt 1.519 Anmeldungen bei 1.710 Plätzen an den elf Gesamtschulen; 76 Prozent erhielten ihren Erstwunsch, weitere neun Prozent einen Platz über die Verteilerkonferenz. Einzelne Gesamtschulen können dennoch mehr Anmeldungen als Plätze haben.
Quellen (5)
- Stadt Hannover, Übersicht der allgemeinbildenden Schulen (abgerufen 04.08.2026)
- Amtliche Schulstatistik der Landeshauptstadt Hannover, Schuljahr 2025/26 (Stichtag 28.08.2025)
- Stadt Hannover, Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25, 10.07.2024
- Stadt Hannover, Weiterführende Schulen ab Klasse 5
- Niedersächsisches Kultusministerium, „Errichtung von Integrierten Gesamtschulen — Hinweise für Schulträger“, Stand 03.09.2025
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Mehr Krippen- und Kindergartenplätze
Hannover soll weitere Krippen- und Kindergartenplätze schaffen, obwohl die stadtweiten Versorgungsziele erreicht sind.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll die Zahl der Krippen- und Kindergartenplätze weiter erhöhen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll die Zahl der Plätze nicht weiter erhöhen.
Hintergrund & Quellen5 Quellen
Auf einen Betreuungsplatz besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch; bei Kindern unter drei Jahren kann er auch durch Kindertagespflege erfüllt werden. Rechnerisch sind beide städtischen Versorgungsziele erreicht: Der Kindertagesstättenbericht 2026 weist zum 1. Oktober 2025 für die rechtsanspruchsrelevante Altersgruppe eine Versorgungsquote von 72,57 Prozent bei einer Zielgröße von 70 Prozent aus, für den Kindergartenbereich 104,23 Prozent bei einer Zielgröße von 102 Prozent. In diese Quoten fließen auch genehmigte, zum Stichtag unbelegte Plätze ein — sie messen das Angebot, nicht die Belegung; bei der Kindertagespflege zählen dagegen nur die tatsächlich betreuten Kinder. Unbelegt waren 874 Krippen- und 1.206 Kindergartenplätze. Die rechtsanspruchsrelevante Altersgruppe schrumpfte binnen eines Jahres um 477 Kinder; weil auch die Zahl der unter Einjährigen sank, erwartet die Stadt ab 2027 einen weiter rückläufigen Bedarf. Der Bericht sieht darin die Chance, pädagogische Konzepte weiterzuentwickeln, Fachkräfte gezielt zu stärken und die individuelle Förderung der Kinder stärker in den Mittelpunkt zu rücken; vorhandene Angebote sollen bei Bedarf umstrukturiert werden.
Rechnerisch freie Plätze sind aber nicht automatisch nutzbar. Neue Gruppen lassen sich nur öffnen, wenn ausreichend pädagogische Fachkräfte da sind, und Betreuungsform oder Lage passen nicht immer zum Bedarf: Der Bericht nennt ausdrücklich weiterhin temporäre Engpässe in einigen Stadtbezirken. Wie weit die Bezirke auseinanderliegen, zeigen Zahlen der Stadt vom 1. Oktober 2023: Im Stadtbezirk Nord lag die Krippen-Versorgungsquote damals bei 89 Prozent, in Ricklingen bei knapp 47 Prozent, in Kirchrode-Bemerode-Wülfel und in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bei je 49 Prozent. Freie Krippenplätze gab es 2025 vor allem in List, Oststadt, Nordstadt und Linden — Stadtteilen mit überdurchschnittlichem Angebot.
Ein Teil der laufenden Bauvorhaben sichert bestehende Plätze, statt neue zu schaffen — etwa der Anbau an der Kita Levester Straße in Oberricklingen für rund 2,6 Millionen Euro, der ein Provisorium dauerhaft ersetzt und 24 Kindergartenplätze sichert.
Quellen (5)
- Kindertagesstättenbericht 2025, Anlage 1 zu Drucksache 0694/2026 (Jugendhilfeausschuss 22.06.2026)
- Informationsdrucksache 1457/2026, Kindertagesstättenbericht 2026 (Datenstand 01.10.2025)
- Stadt Hannover, Arbeiten für Kita-Anbau an der Levester Straße beginnen, Juni 2026
- Stadt Hannover, Anspruch auf einen Kita-Platz
- HAZ, Versorgungsquoten der Stadtbezirke zum 01.10.2023 und freie Krippenplätze 2025, 07.09.2025
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Migration & Integration1 These
Wohnungen statt Gemeinschaftsunterkünfte
Geflüchtete, die der Stadt zugewiesen werden, soll Hannover vorrangig in Wohnungen unterbringen statt in Gemeinschaftsunterkünften.
Zustimmung bedeutet: Hannover soll zugewiesene Geflüchtete vorrangig in Wohnungen unterbringen.
Ablehnung bedeutet: Hannover soll zugewiesene Geflüchtete vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
Hintergrund & Quellen3 Quellen
Wie viele Geflüchtete eine Kommune aufnimmt, entscheidet sie nicht selbst. Wie sie sie unterbringt, gestaltet sie im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Hannover verfolgt seit 2025 eine Unterbringungsstrategie mit dem Ziel, Gemeinschaftsunterkünfte zu reduzieren und die Zahl der Wohnplätze zu erhöhen. Nach der Strategie verfügt sie über rund 8.395 Plätze für geflüchtete und wohnungslose Menschen: in 49 Gemeinschaftsunterkünften mit rund 4.259 Plätzen, 11 Notunterkünften, 17 Wohnprojekten und 446 Wohnungen mit rund 1.000 Plätzen, dazu Notkapazitäten und Notschlafstellen. Die Unterbringung in Wohnungen soll dabei zum Regelfall werden; als Zielgröße nennt die Strategie 5.000 Plätze. Zugleich sollen Gemeinschaftsunterkünfte für rund 2.000 Personen erhalten bleiben. Die Strategie gilt für beide Gruppen gemeinsam; wie viele der Wohnungen ausschließlich Geflüchteten zugeordnet sind, weist sie nicht aus.
Die Strategie wägt selbst ab. Für Wohnungen führt sie Privatsphäre und eigene Perspektiven an sowie geringere laufende Kosten, weil Sicherheitsdienst entfällt und Sozialarbeit zurückgeht; den Umbau bestehender Unterkünfte will sie anstreben, „solange der Wohnungsmarkt angespannt bleibt“. Dem steht der Aufwand am Anfang gegenüber: Neu- und Umbau sind „mit hohen Investitionen verbunden“. Gemeinschaftsunterkünfte hält sie für Personen vor, die zeitweise mehr Unterstützung benötigen oder „gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich dort temporär während des Asylverfahrens aufzuhalten“.
Belegte Positionen von 4 der 9 Kandidaturen. Positionen und Quellen ansehen
Geprüft und nicht aufgenommen
Weitere Streitfragen in Hannover — und warum sie keine These wurden
Diese Themen haben wir geprüft und nicht in den Vergleich aufgenommen — sie fließen in kein Ergebnis ein. Der Grund steht als Stichwort über jeder Karte und ausführlich in ihrem ersten Satz; die Quellen dahinter können Sie einzeln nachlesen. Es ist eine Auswahl der Fälle, bei denen die Begründung selbst eine Auskunft ist — keine vollständige Liste aller geprüften Themen.
geprüft am bereits entschieden
Kostenloses Mittagessen an Grundschulen: Der Rat hat es im Mai beschlossen
Ob alle Grundschulkinder in Hannover ein kostenloses Mittagessen bekommen sollen, ist bereits entschieden — der Rat hat es am 28. Mai 2026 beschlossen. Deshalb ist daraus keine These geworden: Der Vergleich fragt nach Entscheidungen, die in der kommenden Wahlperiode noch anstehen.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Der Beschluss reicht bis zur vierten Klasse. Für die weiterführenden Schulen ist nichts entschieden — eine Ausweitung darauf wäre eine offene Frage. Geprüft und gestrichen haben wir die Entscheidung, die dem Rat vorlag; die weiter gehende Forderung war nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Mit 37 zu 13 Stimmen hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein kostenfreies Mittagessen an allen Grundschulen vorzulegen (Drucksache 0481/2026). Eingeführt werden soll es stufenweise: ab dem Schuljahr 2027/28 zunächst die erste Klasse, danach je ein weiterer Jahrgang pro Jahr, ab 2030/31 alle vier Klassenstufen. Sollten dadurch Erstattungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wegfallen, sieht der Beschluss ersatzweise ein Konzept mit einem Elternanteil von etwa zwei Euro je Essen vor. Zuvor hatten der Schul- und Bildungsausschuss am 22. April mit 15 zu 1 Stimmen und der Verwaltungsausschuss am 21. Mai mit 8 zu 2 Stimmen zugestimmt. Zwei Änderungsanträge wurden in derselben Ratssitzung abgelehnt: einer wollte statt der Einführung die Qualität des bestehenden Mittagessens steigern (Drucksache 0620/2026, gegen 11 Stimmen abgelehnt), der zweite wurde gegen 1 Stimme abgelehnt (Drucksache 1104/2026).
Der Beschluss betrifft die Grundschulen. Beauftragt ist bisher das Konzept — die Umsetzung soll im Schuljahr 2027/28 beginnen.
Drucksache 0481/2026, kostenfreies Mittagessen an Grundschulen, Ratsbeschluss 28.05.2026 · Änderungsantrag 0620/2026, abgelehnt am 28.05.2026 · Änderungsantrag 1104/2026, abgelehnt am 28.05.2026
geprüft am kein Gegenpol
E-Scooter verbieten? Das kann die Stadt nicht — und über den Verleih streitet niemand
Ein Verbot von E-Scootern kann Hannover nicht beschließen — die Fahrzeuge sind bundesrechtlich zugelassen. Über den gewerblichen Verleih entscheidet die Stadt dagegen selbst, und dort steht eine Entscheidung sogar an. Eine These ist daraus trotzdem nicht geworden, weil sich keine Kandidatur belegbar dagegen ausspricht — ein Vergleich braucht zwei Seiten.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Die Stadt hat im Juni 2026 angekündigt, den Betrieb neu zu regeln: eine Obergrenze von 6.000 Fahrzeugen bei derzeit über 9.000, höchstens drei Anbieter und Sondernutzungsgebühren für das Abstellen im öffentlichen Raum. Der Beschluss soll nach Angaben der Stadt im zweiten Halbjahr 2026 fallen.
Möglich ist die Regelung, weil der gewerbliche Verleih den öffentlichen Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzt; darüber entscheidet die Kommune. Die Fahrzeuge selbst kann sie dagegen nicht verbieten — E-Scooter sind nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes zum Straßenverkehr zugelassen. Wer ein eigenes besitzt, darf damit fahren.
Stadt Hannover, „Hannover regelt E-Scooter-Betrieb neu“, 19.06.2026 · § 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), Anwendungsbereich
geprüft am kein Gegenpol
Vereinsförderung: Sport gegen Kultur — diese Abwägung trifft in Hannover niemand
Ob eine Vereinsart Vorrang vor einer anderen haben soll, wird in Hannover nirgends entschieden — und die beiden Entscheidungen, die 2026 tatsächlich gefallen sind, fielen ohne Gegenstimmen. Deshalb ist daraus keine These geworden.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Die Stadt fördert Vereine nicht aus einem gemeinsamen Topf, sondern über getrennte Förderrichtlinien der einzelnen Fachbereiche; Sportförderung und Kulturförderung laufen über verschiedene Richtlinien und verschiedene Ausschüsse. Am 23. April 2026 hat der Rat die „Grundsätze der Sportförderung“ neu gefasst (Drucksache 0248/2026, 36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 24 Enthaltungen); geändert wurden unter anderem die Gleichstellung der Schützenvereinsverbände, der Ausschluss von Räumen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und die Anrechnung von Eigenleistungen. Ein Änderungsantrag, geförderte Vereine zusätzlich auf Gleichstellung, Integration, Teilhabe, Nachhaltigkeit und Schutzkonzepte gegen Gewalt zu verpflichten, wurde in derselben Sitzung mit 24 zu 36 Stimmen abgelehnt (Drucksache 0625/2026). Am selben Tag hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, mehrere Förderungen des Stadtsportbunds zu einer Zuwendung „Vereinsentwicklung“ zusammenzufassen (Drucksache 0644/2026).
Drucksache 0248/2026, Neufassung der Grundsätze der Sportförderung, Ratsbeschluss 23.04.2026 · Änderungsantrag 0625/2026, abgelehnt am 23.04.2026 · Drucksache 0644/2026, Zuwendung „Vereinsentwicklung“ an den Stadtsportbund, 23.04.2026 · Stadt Hannover, Förderrichtlinien der Fachbereiche
geprüft am nicht die Stadt zuständig
Mietendeckel: Was Hannover bei den Mieten entscheiden kann — und was nicht
Eine Obergrenze für Mieten kann Hannover nicht beschließen. Das ist keine politische Entscheidung, sondern eine Frage der Zuständigkeit — deshalb ist daraus keine These geworden. Über Sozialquote, Zweckentfremdung und den eigenen Wohnungsbestand entscheidet die Stadt dagegen sehr wohl, und danach fragt der Vergleich.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. März 2021 das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ für nichtig erklärt (2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20). Begründung: Die Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fällt in die konkurrierende Gesetzgebung. Der Bund hat das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt; wegen dieser Sperrwirkung bleibt für Landesgesetze kein Raum. Was schon ein Bundesland nicht regeln darf, kann eine Stadt erst recht nicht per Satzung tun — Städte haben überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, sondern Satzungsrecht im eigenen Wirkungskreis.
Was Hannover entscheidet, steht deshalb an anderer Stelle in diesem Vergleich: die Quote geförderter Wohnungen bei Neubauvorhaben, der Umgang mit der Zweckentfremdungssatzung und die Ausstattung der städtischen Wohnungsgesellschaft hanova. Das sind drei der zwanzig Thesen.
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 28/2021 zum Beschluss vom 25.03.2021 · § 556d BGB, Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse des Bundes)
geprüft am nicht die Stadt zuständig
Versammlungen: Über Demonstrationen entscheidet nicht die Stadt
Wie viele Demonstrationen in der Innenstadt stattfinden, kann eine Stadt nicht steuern. Deshalb ist daraus keine These geworden — eine Zustimmung oder Ablehnung hätte keine praktische Bedeutung.
Hintergrund und QuellenWeniger anzeigen
Artikel 8 des Grundgesetzes gibt allen Deutschen das Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht beschränkt werden — aber ausdrücklich nur „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes“. Gesetze erlässt eine Stadt nicht. Behördliche Auflagen im Einzelfall sind an dieses Gesetzesrecht gebunden und an die Umstände der jeweiligen Versammlung; sie stehen nicht zur politischen Disposition eines Rates.
Was hier zu entscheiden wäre, entscheidet also niemand in Hannover. Für einen Vergleich kommunalpolitischer Positionen bleibt kein Gegenstand übrig.
Methodik & Transparenz
Wie dieser Check funktioniert — offen erklärt
Ausführlich — acht Prüfkriterien im Einzelnen, Belegregeln, Selbstbindungen, Thesenreihenfolge und das Regelwerk im Wortlaut — steht in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks. Sie gilt für alle unsere Checks gleich; hier steht, was für Hannover gilt.
Kurzfassung
- Der Wahlcheck ist ein kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wurde weder von einer Stadt, Partei oder Kandidatur beauftragt noch von ihnen finanziert.
- Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 6. September 2026).
- Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung.
- Wir gewichten keine These stärker als eine andere. Was das Ergebnis verschiebt, bestimmen allein Sie: durch die Auswahl „doppelt zählen“ und dadurch, welche Thesen Sie überspringen.
- Der Wahlcheck ist kein amtliches Angebot und ersetzt keines. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er gibt keine Wahlempfehlung.
Warum wir diesen Wahlcheck anbieten
Kommunalpolitik entscheidet über vieles, was unseren Alltag unmittelbar prägt. Trotzdem fehlt oft eine einfache Möglichkeit, die Positionen vor Ort nachvollziehbar zu vergleichen. Wir können digitale Werkzeuge entwickeln und möchten diese Fähigkeit hier sinnvoll einsetzen: für einen leichteren Zugang zu kommunalpolitischen Entscheidungen und mehr Transparenz. Dass ein regionales Unternehmen mit diesem Projekt auch zeigt, was es kann, gehört ehrlicherweise dazu — Werbung, eine Bezahlschranke oder Wahlempfehlungen finden Sie hier trotzdem nicht.
Gerade im Wahlkampf treffen viele Aussagen, Versprechen und Bewertungen aufeinander. Der Wahlcheck soll helfen, belegte Positionen zu finden, Unterschiede zu erkennen und eigene Fragen zu entwickeln. Er soll niemandem die Wahlentscheidung abnehmen.
Der Wahlcheck ist ein kostenloses und redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wurde weder von einer Stadt, Partei oder Kandidatur beauftragt noch von ihnen finanziert. Sie haben keinen Einfluss auf unsere Auswahl der Thesen, unsere Einordnung der recherchierten Quellen oder die Rechenregeln.
Wir treffen diese redaktionellen Entscheidungen nach offengelegten Regeln. Sie gelten für alle Kandidaturen gleichermaßen. So können Sie nachvollziehen, wie der Wahlcheck zu seinen Ergebnissen kommt.
Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Peter Neubert, Initiator des Projekts und Geschäftsführer der Einfach Digital GmbH. Er ist kein Mitglied einer politischen Partei.
Bei Recherche, Aufbereitung und Programmierung setzen wir KI-Werkzeuge ein. Jede These, jede verwendete Position und jede Begründung wird vor der Veröffentlichung von einem Menschen anhand der Originalquelle geprüft. Veröffentlicht wird nur, was diese Prüfung durchlaufen hat.
Worauf dieser Check beruht
Hinter den Angaben zu Hannover stehen 146 einzeln nachlesbare Quelladressen aus 33 unabhängigen Veröffentlichungen. Daraus sind 157 Einträge dokumentiert: 81 persönliche Positionen, 28 vorläufige Parteipositionen, 0 politische Tendenzen und 48 Quellenhinweise. Jede Position verlinkt ihre eigene Quelle.
Gerechnet werden davon nur die persönlichen und die vorläufigen Parteipositionen. Tendenzen und Quellenhinweise sind sichtbar, damit nachvollziehbar bleibt, was gefunden, aber bewusst nicht gewertet wurde.
Wie diese Einordnung zustande kommt, welche Prüfungen eine These bestehen muss und was maschinell erzwungen wird, steht ausführlich in der gemeinsamen Methodik aller Wahl-Checks.
Ihre Antworten bleiben bei Ihnen
Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung.
Der Wahlcheck ist werbefrei: Er enthält keine Anzeigen, gesponserten Inhalte oder bezahlten Platzierungen.
Wir setzen im Wahlcheck keine Cookies, kein Analyse-JavaScript und keine externen Tracker ein. Die Website läuft auf einem von uns betriebenen Server in Deutschland. Eine datensparsame Reichweitenmessung erfolgt serverseitig anhand der Zugriffsprotokolle. Sie verwendet weder Ihre Antworten noch eine dauerhafte Nutzerkennung. Do Not Track und Global Privacy Control werden bereits beim Protokollieren berücksichtigt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Ihre Daten gehören Ihnen. Ihre Antworten aus dem Wahlcheck bleiben deshalb bei Ihnen.
Dieses Werkzeug rechnet vollständig in Ihrem Browser — Ihre Antworten verlassen Ihr Gerät nicht. So bauen wir auch die Software, die wir für Kommunen und Betriebe einrichten.
Die Rechenregel
Für jede beantwortete These vergleichen wir Ihre Antwort mit der verwendeten Position einer Kandidatur. Stimmen beide überein, gibt es zwei Punkte. Bei teilweiser Übereinstimmung gibt es einen Punkt. Bei gegensätzlichen Positionen gibt es keinen Punkt. Die Übereinstimmung ist die erreichte Punktzahl geteilt durch die mögliche Punktzahl.
Wir gewichten keine These stärker als eine andere. Was das Ergebnis verschiebt, bestimmen allein Sie: durch die Auswahl „doppelt zählen“ (zählt zweifach) und dadurch, welche Thesen Sie überspringen (die fallen ganz aus der Rechnung).
Bis eine Kandidatur selbst antwortet, kann eine eindeutige Position ihrer nominierenden oder unterstützenden Partei vorläufig einfließen. Der transparente Teil des Ergebnisbalkens zeigt, welcher Anteil auf solchen Parteipositionen beruht. Persönliche Positionen haben Vorrang.
Eine klare politische Tendenz kann vorliegen, wenn eine Quelle das politische Ziel eindeutig trägt, aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These offenlässt. Sie wird mit Begründung und Quelle angezeigt, fließt jedoch nie in Prozentwert, Rangfolge oder Ergebnisbalken ein.
Was „Teils / teils“ heißt — und was nicht
Eine Mittelposition („teils / teils“) ist eine inhaltliche Haltung: ausdrückliche Gleichrangigkeit, bedingte Zustimmung, eine Enthaltung oder Zustimmung zum Ziel bei Ablehnung des Mittels. Sie zählt deshalb mit. Trägt eine Quelle eine klare politische Richtung, beantwortet aber einen entscheidenden Bestandteil der exakten These nicht, kann sie als „politische Tendenz“ erscheinen — sichtbar, aber nie gerechnet. Ist eine Quelle nicht als Tendenz eingeordnet, steht sie als „Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig“ da. Eine Mittelposition bringt gegen eine klare Antwort einen von zwei Punkten. Eine unvollständige oder unklare Quelle darf daraus keinen halben Treffer machen.
Welche Quellen wir ausgewertet haben
Für diese Ausgabe haben wir vor allem öffentliche Aussagen, Programme, Lokalberichterstattung, städtische Veröffentlichungen und eindeutig zurechenbares Handeln im Amt ausgewertet.
Ratsunterlagen dokumentieren Entscheidungen von Rat, Ausschüssen und Fraktionen. Sie belegen deshalb nicht automatisch die persönliche Haltung einer Kandidatur. Eine personengenaue Auswertung der Ratsinformationssysteme aller vier Städte ist zudem Handarbeit. Für diese Ausgabe haben wir sie nicht systematisch geleistet.
Das begrenzt die Aussagekraft: Der Katalog bildet vor allem ab, worüber im Wahlkampf öffentlich gesprochen wird. Streitfragen, zu denen alle schweigen, fehlen eher. Diese Grenze legen wir offen, damit das Ergebnis richtig eingeordnet werden kann.
Warum manche Kandidaturen keinen Rangplatz bekommen
Ein Prozentwert ist nur so gut wie seine Grundlage. Wäre zu einer Kandidatur nur eine einzige Position belegt und Sie stimmten ihr zu, ergäbe die Rechnung 100 Prozent — das wäre keine Übereinstimmung, sondern schlicht Unwissen, und es würde ausgerechnet die am schlechtesten dokumentierten Kandidaturen nach oben spülen. Deshalb erscheint im Ranking nur, wer zu mindestens einem Drittel derjenigen Thesen eine belegte Position hat, zu denen überhaupt jemand belegt Position bezieht (mindestens drei). Alle übrigen werden separat und ohne Rangfolge ausgewiesen — mit dem Hinweis, wie dünn die Basis ist. Das ist kein Urteil über die Kandidatur, sondern über die verfügbare Vergleichsgrundlage. Ein vollständig beantworteter Fragebogen verbreitert diese Grundlage; Teilantworten und „keine Angabe“ bleiben ungewertet. Weil die Werte auf unterschiedlich vielen Positionen beruhen, weisen wir die Spannweite im Ergebnis aus, statt sie in einer glatten Rangliste zu verstecken.
Wie die Thesen ausgewählt wurden
Welche Thesen gestellt werden, beeinflusst das Ergebnis. Deshalb legen wir Auswahl, Formulierung und Prüfung offen, statt politische Wertfreiheit zu behaupten. Aufgenommen wird nur, was alle acht Prüfungen besteht: Rat oder Verwaltungsspitze können die Entscheidung rechtlich oder praktisch beeinflussen, und es geht um eine reale Entscheidung dieser Stadt statt um eine allgemeine Zielvorstellung; die Entscheidung steht in der kommenden Wahlperiode praktisch an und ist weder abschließend erledigt noch bis zur Wahl absehbar gegenstandslos; die These enthält genau eine unabhängig beantwortbare Entscheidung; Zustimmung und Ablehnung bedeuten etwas Konkretes; keine Antwortseite wird sprachlich bevorzugt und die These ist ohne Auslegung verstehbar — also ohne Wertwörter („modern“, „oberste Priorität“), ohne mitgelieferte Begründung und ohne Namen von Kandidaturen, Parteien oder Fraktionen; ein echter Ziel- oder Ressourcenkonflikt ist benannt, dessen Gegenpol eine reale Kandidatur hier öffentlich vertreten könnte; Zahlen und Beschlüsse im Hintergrundtext sind mit Quelle belegt; und die Konfliktachse ist nicht schon durch eine andere These abgedeckt.
Nicht jede These entstand aus einer bereits lauten örtlichen Debatte. Die Unterbringung Geflüchteter wurde in allen vier Städten aufgenommen, weil sie eine laufende kommunale Aufgabe ist, die Wohnraum und Haushaltsmittel bindet. In Hannover kamen außerdem die Betreuungsplätze und die persönliche Erreichbarkeit der Verwaltung hinzu. Diese Ergänzungen waren redaktionelle Entscheidungen.
Sie standen vor dem Versand des Fragebogens fest und gelten für alle Kandidaturen gleich. Auch hier wird nur gerechnet, wenn eine Position belegt ist.
Dazu kommt eine Selbstbindung gegen den eigenen blinden Fleck — allerdings nur dort, wo wir ein Eigeninteresse haben: Auf „Digitales & Verwaltung“ liegt ein fester Deckel, alle anderen Themen haben keine Obergrenze. Eine allgemeine Grenze für jeden Themenblock hatten wir zunächst, haben sie aber verworfen: Bei acht bis neun Themen und rund zwanzig Thesen erzwingt sie Gleichverteilung, und reale Wahlkämpfe sind nicht gleichverteilt — es gibt fast immer eine beherrschende Streitfrage, und die abzuschneiden wäre selbst eine Verzerrung. Stattdessen begründen wir hier, wenn ein Themenblock über 20 Prozent liegt. Digitales & Verwaltung ist unser eigenes Fachgebiet. Deshalb begrenzen wir diesen Bereich auf höchstens vier Thesen und 18 Prozent. Aktuell sind es 2 von 20 Thesen. Für andere Themen gibt es keine feste Obergrenze. Ab 20 Prozent erklären wir den Schwerpunkt an dieser Stelle.
Wenn Ihnen eine wichtige Streitfrage fehlt: Schreiben Sie uns. Die Kandidaturen fragen wir im Fragebogen ausdrücklich danach, und was sie nennen, veröffentlichen wir wörtlich — auch dann, wenn es für diese Wahl keine berechnete These mehr wird. Nicht veröffentlichen können wir personenbezogene Angaben Dritter, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte und offenkundig Themenfremdes; in diesen Fällen sagen wir es der Kandidatur und schreiben dazu, dass gekürzt wurde.
Welche dieser Prüfungen ein Test erzwingt und welche ein Mensch entscheidet, steht einzeln in der Methodik — zusammen mit dem Regelwerk im Wortlaut.
Stand des Fragenkatalogs und spätere Entwicklungen
Der berechnete Thesenkatalog (Fragebogen 1.0) wurde am abgeschlossen und vor dem Versand an die Kandidaturen eingefroren. Danach wird er weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert — sonst würde die Messlatte verschoben, während die Messwerte schon feststehen. Alle Kandidaturen erhalten dieselben Fragen, dieselbe Frist und dieselbe Korrekturmöglichkeit. Spätere Entwicklungen dokumentieren wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt.
Geschlossen ist damit der Fragenkatalog, nicht die Recherche: Belege, Quellenangaben und Angaben zu den Kandidaturen ergänzen wir weiter, und neu eingehende Antworten kommen hinzu. Was sich ändert, steht mit Datum unten im Protokoll.
Antworten, die bis zum 6. September 2026 eingehen, pflegen wir in jedem Fall vor der Wahl ein — auch Teilantworten. Später eingehende nehmen wir weiterhin auf, können die Aufnahme bis zum 13. September 2026 aber nicht mehr zusichern; bis zur Stichwahl am 27. September 2026 pflegen wir weiter ein. Sachliche Korrekturen nehmen wir jederzeit auf, auch nach der Veröffentlichung.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: Stellt sich heraus, dass eine These die veröffentlichten Kriterien verletzt — nicht kommunal entscheidbar, Prämisse falsch, Sache längst entschieden, in Wahrheit zwei Entscheidungen —, dann ist nicht das Streichen der Regelbruch, sondern das Stehenlassen. Eine solche Korrektur hängt immer an einem benannten Kriterium und steht mit Datum unten im Protokoll. Fehlt dagegen ein Thema, ist der Weg die nicht gerechnete Zusatzfrage — keine nachträglich ergänzte These, weil die ausgerechnet die früh Antwortenden treffen würde.
Änderungen seit diesem Stand0 Einträge
Keine. Am Wortlaut der Thesen wurde seit diesem Stand nichts geändert.
Verbesserungen an der Bedienung
Am Inhalt ändert das nichts — Thesen, Positionen und Berechnung bleiben, wie sie sind.
- „Keine Angabe“ ist jetzt eine eigene Antwortmöglichkeit. Damit lässt sich eine Antwort auch wieder zurücknehmen — vorher ging das nur, indem man den ganzen Check neu startete.
- Aus „Neutral“ wurde „Teils / teils“. Die mittlere Antwort ist eine inhaltliche Haltung und wird mitgerechnet; „Neutral“ klang nach „ist mir egal“, und das ist jetzt die Nichtfestlegung.
- Vom Ergebnis zurück zu jeder These — die Übersicht steht dort ebenfalls, und Antworten und Gewichtung lassen sich direkt im Ergebnis ändern.
- Im Detailvergleich einstellbar, welche Belegarten angezeigt werden, und ob Thesen ohne eigene Antwort mit erscheinen.
- „Neu starten“ fragt nach, bevor es alle Antworten löscht.
Quellen & Korrekturen
Jede Position ist mit Quelle belegt (Stand: 6. September 2026). Dasselbe gilt für die Hintergrundtexte: Wo unter „Worum geht es?“ eine Zahl oder ein Beschluss genannt wird, steht die Quelle direkt darunter. Alle Kandidaturen sollen unseren identischen Thesen-Fragebogen erhalten. Eigene Antworten ersetzen die persönliche Rechengrundlage und werden gekennzeichnet. Der getrennt ausgewiesene Parteikontext bleibt zur Einordnung erhalten. Kandidaturen und Parteien können Korrekturen jederzeit an wahlcheck@einfach-digital.de senden — belegte Korrekturen übernehmen wir zügig.
Wer dahintersteckt — und warum
Die Einfach Digital GmbH betreibt den Wahlcheck ohne Auftrag, Zahlung oder sonstige Gegenleistung einer Stadt, Partei oder Kandidatur. Keine dieser Stellen kontrolliert die Redaktion. Das ist mit „redaktionell unabhängig“ gemeint.
Der Wahlcheck ist kein amtliches Angebot und ersetzt keines. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er gibt keine Wahlempfehlung.
Auswahl, Formulierung und Quellenzuordnung sind redaktionelle Entscheidungen. Wir legen sie offen, prüfen sie nach einheitlichen Regeln und wenden diese Regeln auf alle Kandidaturen gleich an.
Häufige Fragen
Ist dieser Kandidaten-Check ein offizielles Wahlangebot?
Nein. Dieser Kandidaten-Check ist ein redaktionell unabhängiges Angebot der Einfach Digital GmbH. Er wird nicht von einer Stadt, der Region Hannover, einer Partei oder der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben. Er ersetzt kein amtliches Angebot und gibt keine Wahlempfehlung.
Woher stammen die Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten?
Aus überprüfbaren Quellen: persönliche Aussagen, eigene Programme, eindeutig zurechenbares Handeln im Amt und aktuelle örtliche Parteiprogramme. Parteipositionen werden vorläufig und getrennt gekennzeichnet, solange eine persönliche Bestätigung fehlt. Alle Kandidaturen sollen außerdem denselben Fragebogen erhalten. Eine klare politische Tendenz kann angezeigt werden, wenn die Richtung belegt ist, aber ein entscheidender Teil der exakten These offenbleibt; sie wird nie berechnet.
Wer hat die Thesen ausgewählt — und beeinflusst das nicht das Ergebnis?
Die Auswahl trifft die Redaktion der Einfach Digital GmbH, und ja: Jede Auswahl beeinflusst das Ergebnis. Das ist bei jeder Wahlhilfe so und lässt sich nicht wegdiskutieren, nur offenlegen. Deshalb steht auf dieser Seite, nach welchen acht Kriterien geprüft wurde, welche Themenobergrenze gilt und wann der Katalog geschlossen wurde. Wer eine wichtige Streitfrage vermisst, kann sie uns melden — sie kommt dann in die nächste Fassung, nicht mehr in die laufende.
Was ist der Unterschied zwischen „Teils / teils“ und einer nicht eindeutigen Quelle?
„Teils / teils“ ist eine belegte inhaltliche Mittelposition und fließt in die Berechnung ein. Eine „politische Tendenz“ weist eine klare Richtung aus, obwohl ein entscheidender Bestandteil der exakten These offenbleibt; sie wird angezeigt, aber nie berechnet. Ein als „nicht eindeutig“ gekennzeichneter Beleg heißt: Die gefundene Quelle behandelt das Thema, beantwortet aber die konkrete Entscheidung der These nicht vollständig und ist auch nicht als Tendenz eingeordnet. Am einzelnen Beleg steht dabei, um welche Art von Quelle es geht — Programm, öffentliche Aussage oder Amtshandlung. „Keine belegte Position“ heißt: Wir haben keine überprüfbare Aussage gefunden.
Werden die Thesen noch geändert, wenn im Wahlkampf etwas passiert?
Nein. Der berechnete Thesenkatalog wurde vor dem Versand an die Kandidaturen abgeschlossen und wird danach weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten verändert. Spätere Entwicklungen halten wir gegebenenfalls in einem eigenen, nicht berechneten Abschnitt fest. Nur sachliche Fehler werden korrigiert — und jede Korrektur steht mit Datum im Änderungsprotokoll auf dieser Seite.
Was passiert mit meinen Antworten?
Ihre Antworten und Ihr Ergebnis werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung. Die datensparsame Reichweitenmessung auf dem Server verwendet weder Ihre Antworten noch eine dauerhafte Nutzerkennung.
Ist das Ergebnis eine Wahlempfehlung?
Nein. Das Ergebnis zeigt rechnerische Übereinstimmung mit belegten Positionen zu den gestellten Thesen — nicht mehr. Wen Sie wählen, entscheiden Sie.
Für Kandidaturen: Sie treten zur Oberbürgermeisterwahl an und möchten die Thesen selbst beantworten oder eine Position korrigieren? Schreiben Sie an wahlcheck@einfach-digital.de — alle Kandidaturen sollen denselben Fragebogen und dieselben Konditionen erhalten.
Ein Werkzeug der Einfach Digital GmbH