Klima & Umwelt

Schutz ortsbildprägender Bäume

Wunstorf soll ortsbildprägende Bäume unter städtischen Schutz stellen.

Wunstorf · Bürgermeisterwahl am 13. September 2026

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Worum geht es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 28. April 2026 beantragt, die Verwaltung solle eine Regelung zum Schutz der ortsprägenden Bäume im Stadtgebiet erstellen — im Antrag „Ordnungsbehördliche Verordnung“ genannt. Vorgesehen sind ein Verzeichnis mit Baumart, Stammumfang und Flurstück, ein Schutzbereich, der auch den Bereich unter der Baumkrone einschließt, eine regelmäßige Überprüfung des Baumbestands, die Kontrolle vereinbarter Ersatzpflanzungen und ein Beratungsangebot für betroffene Eigentümer. Ausnahmen wären in begründeten Fällen möglich.

Der Rat hat den Antrag am 1. Juli 2026 vertagt, weil im Verwaltungsausschuss weiterer Beratungsbedarf bestand. Die nächste Ratssitzung ist für den 23. September 2026 angesetzt — zehn Tage nach der Kommunalwahl, aber noch innerhalb der laufenden Wahlperiode: Die beginnt nach § 47 Absatz 2 NKomVG erst am 1. November, der neu gewählte Rat konstituiert sich nach Angaben der Stadt am 11. November 2026. Über eine Sitzung im September würde deshalb noch der amtierende Rat entscheiden; bei weiterer Vertagung läge die Entscheidung beim neuen Rat.

Die Stadt kann das selbst entscheiden: Nach § 22 Absatz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz setzt die Gemeinde Teile von Natur und Landschaft innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im eigenen Wirkungskreis als geschützten Landschaftsbestandteil fest.

Eine solche Regelung erfasst Bäume unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Alte, großkronige Bäume spenden Schatten, prägen das Ortsbild und bieten Lebensraum; ihr Schutz schränkt zugleich die Verfügung über das eigene Grundstück ein.

Zustimmung bedeutet

Wunstorf soll die vertagte Schutzregelung beschließen und ortsbildprägende Bäume samt ihrem Kronenbereich in ein Verzeichnis aufnehmen.

Ablehnung bedeutet

Wunstorf soll auf eine eigene Schutzregelung verzichten und Erhalt oder Fällung dieser Bäume weiter den Eigentümerinnen und Eigentümern überlassen.

Die Positionen

Zu dieser Frage liegen belegte Positionen von 2 der 4 Kandidaturen vor.

Persönliche Aussagen haben Vorrang vor Parteiprogrammen; vorläufige Parteipositionen sind als solche gekennzeichnet und werden nicht doppelt gerechnet. Klare politische Tendenzen bleiben sichtbar, wenn ein entscheidender Teil der exakten These offen ist; sie werden nie berechnet. Ohne eindeutigen Beleg wird nichts berechnet.

Carsten Piellusch (SPD)

Dafür

Eigene Antwort: Dafür

Ortsbildprägende Bäume verdienten besonderen Schutz, weil sie für Stadtklima und Erscheinungsbild der Ortsteile wertvoll seien; er unterstützt eine verbindliche Schutzregelung. Ob ein Verzeichnis oder eine schlankere Regelung mit allgemeinen Kriterien der beste Weg ist, soll im weiteren Verfahren geprüft werden.

Originalantwort anzeigen

Ortsbildprägende Bäume verdienen besonderen Schutz. Sie sind wertvoll für das Stadtklima und das Erscheinungsbild unserer Ortsteile. Deshalb unterstütze ich eine verbindliche Schutzregelung. Ob dafür ein Verzeichnis oder eine schlankere Regelung mit allgemeinen Kriterien der beste Weg ist, sollte im weiteren Verfahren geprüft werden.

Eigene Antwort (Fragebogen) · Selbstauskunft gegenüber einfach.digital, 24.08.2026

Aus dieser Aussage nicht eindeutig ableitbar

In seiner persönlichen Antwort zu den Klimawahlprüfsteinen will er das Baumpflanzprogramm fortsetzen, Flächen in der Innenstadt entsiegeln, Ersatzpflanzungen konsequent umsetzen und Begrünungsprogramme weiterentwickeln. Den Schutz benennt er ausdrücklich für Bäume im öffentlichen Raum; eine städtische Schutzregelung für ortsbildprägende Bäume nennt er nicht.

Bäume im öffentlichen Raum schützen, Ersatzpflanzungen konsequent umsetzen und Begrünungsprogramme weiterentwickeln"

Öffentliche Aussage · Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 9

Warum wird das nicht berücksichtigt?

Der Schutz von Bäumen im öffentlichen Raum beantwortet die These nicht: Eine Schutzregelung erfasst Bäume unabhängig vom Eigentümer, und genau darin liegt die Entscheidung. Eine Richtung wäre daraus weder für noch gegen belegbar.

Martin Pavel (CDU)

Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig

Aus dieser Aussage nicht eindeutig ableitbar

In seiner persönlichen Antwort zu den Klimawahlprüfsteinen hält er fest, Wunstorf tue in diesem Bereich schon viel und habe dafür Mittel im Haushalt; er will die Zusammenarbeit mit Landwirtschaft und Umweltverbänden stärken. Eine städtische Schutzregelung für ortsbildprägende Bäume nennt er nicht.

Da macht Wunstorf schon viel. Auch ist viel Geld dafür im Haushalt vorgesehen. Aber wir möchten die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und den Natur- und Umweltschutzverbänden stärken, verzahnen und ermöglichen."

Öffentliche Aussage · Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 9

Warum wird das nicht berücksichtigt?

Der Verweis auf bereits Geleistetes und auf Zusammenarbeit mit Verbänden deutet auf Zurückhaltung, ist aber keine Aussage über eine städtische Schutzregelung. Weder Zustimmung noch Ablehnung wären daraus belegbar.

Kerstin Obladen (FREIE WÄHLER)

Aus den vorliegenden Quellen nicht eindeutig

Aus dem Programm nicht eindeutig ableitbar

Die FREIEN WÄHLER halten bestehende Bäume für einen wichtigen Bestandteil der Stadt, der besser geschützt werden müsse, und wollen, dass für neue Bauvorhaben grundsätzlich keine gesunden und erhaltenswerten Bäume weichen. Eine städtische Schutzregelung für ortsbildprägende Bäume nennen sie nicht.

Bestehende Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Stadt und müssen besser geschützt werden. Wir wollen, dass für neue Bauvorhaben grundsätzlich keine gesunden und erhaltenswerten Bäume weichen müssen."

Zurechnung: Die Antwort stammt von den FREIEN WÄHLERN Wunstorf, die Kerstin Obladen nominiert haben. Obladen hat die Wahlprüfsteine nicht persönlich beantwortet.

Programm/Kampagne · Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 9

Warum wird das nicht berücksichtigt?

Das Ziel eines besseren Baumschutzes beantwortet nicht, ob Wunstorf dafür eine eigene Schutzregelung erlassen soll; die genannte Maßnahme betrifft neue Bauvorhaben und damit die Bauleitplanung. Codierregel 3 verlangt für den entscheidungstragenden Bestandteil — das Instrument — einen ausdrücklichen Beleg.

Mona M'Barkiou (Die Linke)

Parteiprogramm: Dafür – persönlich noch nicht bestätigt

Parteiprogramm: Dafür– persönlich noch nicht bestätigt

Die These fragt, ob Wunstorf ortsbildprägende Bäume unter städtischen Schutz stellen soll. Die Partei fordert ausdrücklich verbindliche kommunale Baumschutzsatzungen und schließt damit den Ablehnungspol aus, auf eine eigene Schutzregelung zu verzichten. Der Wortunterschied zwischen „Satzung“ und der im Antrag genannten „Verordnung“ steht dem nicht entgegen: § 22 Absatz 1 NAGBNatSchG nennt für die Gemeinde die Satzung, und die These ist auf den Schutz gefasst, nicht auf eine Rechtsform.

Die Linke Wunstorf will Baumbestände konsequent schützen und fordert dafür verbindliche kommunale Baumschutzsatzungen, dazu Entsiegelungsvorgaben und Mindestanteile für Grünflächen in Bebauungsplänen.

Kommunal sollen verbindliche Baumschutzsatzungen, Entsiegelungsvorgaben und klare Mindestanteile für Grünflächen in Bebauungsplänen festgelegt werden."

Zurechnung: Die Antwort stammt von der Linken Wunstorf, die Mona M'Barkiou nominiert hat; sie hat die Wahlprüfsteine nicht persönlich beantwortet. Der Eintrag zählt deshalb nur als vorläufige Parteiposition.

Programm/Kampagne · Wahlprüfsteine Klimawende 2026, Frage 9

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