Wahl-Checks zur Kommunalwahl 2026

Wahl-Check 2026 — Hinweise

zur Teilnahme und Veröffentlichung · gültig für die Wahl-Checks Hannover, Garbsen, Wunstorf und Lehrte

Diese Hinweise gelten für die Beantwortung des Fragenkatalogs zur Kommunalwahl am 13. September 2026. Sie sind für alle Kandidaturen identisch. Mit Übermittlung einer Antwort gelten sie als zur Kenntnis genommen.

  1. 1. Wer antworten kann. Antworten gelten als persönlich bestätigt, wenn sie von der Kandidatur selbst oder einer von ihr benannten Person kommen (Name und Funktion im Fragebogen). Ohne diese Zuordnung kann eine Position aus dem örtlichen Parteiprogramm nur als vorläufige Parteiposition erscheinen, nicht als persönliche Selbstauskunft.

  2. 2. Was mit Antworten geschieht. Ihre Antworten ersetzen unseren bisherigen Recherchestand zur jeweiligen These und erscheinen im Wahl-Check als „Selbstauskunft gegenüber einfach.digital“ mit Datum. Eine vorhandene Position aus dem Parteiprogramm bleibt getrennt davon zur Einordnung sichtbar und wird nicht doppelt gerechnet.

  3. 3. Veröffentlichung von Begründungen. Begründungen veröffentlichen wir unverändert und ungekürzt. Zwei Ausnahmen: Bei mehr als 350 Zeichen kürzen wir nach Rückfrage bei Ihnen; nicht veröffentlicht werden personenbezogene Angaben Dritter, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte und offenkundig Themenfremdes — auch dann melden wir uns zuerst bei Ihnen, und im Wahl-Check steht, dass gekürzt wurde. Widerspricht eine Begründung erkennbar der angekreuzten Antwort, fragen wir einmal nach, bevor wir veröffentlichen.

  4. 4. Rückmeldung und Korrektur. Wir melden uns, sobald Ihre Antworten eingearbeitet sind, damit Sie die Darstellung prüfen können. Sachliche Korrekturen nehmen wir jederzeit formlos entgegen, auch nach der Frist und nach Veröffentlichung.

  5. 5. Teilantworten und Zeitplan. Teilantworten sind ausdrücklich willkommen; Späteres arbeiten wir laufend ein. Antworten, die bis zum 6. September 2026 eingehen, arbeiten wir in jedem Fall vor der Wahl ein; später Eingehendes weiterhin — bis zur Stichwahl am 27. September 2026. Eine einzige Erinnerung mit gleichem Wortlaut geht am 14. August 2026 an alle, die noch nicht geantwortet haben.

  6. 6. Gleichbehandlung. Alle Kandidaturen erhalten denselben Katalog, dieselbe Frist und dieselbe Darstellung. Der Katalog ist mit dem Versand geschlossen und wird weder wegen politischer Ereignisse noch wegen eingegangener Antworten geändert; nur sachliche Fehler korrigieren wir, mit Datum im öffentlichen Änderungsprotokoll.

  7. 7. Wer nicht antwortet. Ein Nichtantworten wird nirgends als Versäumnis benannt; es bleibt beim veröffentlichten Recherchestand. Wir weisen aus, wer geantwortet hat; eine Gegenliste führen wir nicht.

  8. 8. Datenverwendung. Ihre Antworten, Begründungen und die zugehörige Korrespondenz verwenden wir ausschließlich für Recherche, Prüfung, Veröffentlichung und Korrektur des Wahl-Checks — nicht für Werbung, Vertrieb, Newsletter oder Kundenprofile. Der Wahl-Check ist ein journalistisch-redaktionelles Angebot (§ 23 Medienstaatsvertrag); redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV ist Peter Neubert, Einfach Digital GmbH, Kampsriede 6a, 30659 Hannover.

  9. 9. Berichtigung. Sachliche Fehler — auch in Hintergrundtexten und Quellen — berichtigen wir unverzüglich: formlos an wahlcheck@einfach-digital.de. Daneben bestehen die Rechte aus § 23 Abs. 2 und 3 MStV: Auskunft, Berichtigung und eine eigene Darstellung, die wir zu den Daten nehmen.

Vollständige Methodik und Berechnung: Methodik der Wahl-Checks · Datenschutz: Datenschutzerklärung