Geprüft · 28.10.2026

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BegriffAuftragsverarbeitung
Datenschutz und RechtVertrag mit Dienstleistern, die Ihre Daten verarbeiten

Was ist eine Auftragsverarbeitung?

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen verarbeitet, geregelt in einem Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite3 Abschnitte

Einfach erklärt

Arbeitet ein Dienstleister für Sie mit Daten Ihrer Kunden oder Beschäftigten, handelt er in Ihrem Auftrag. Das nennt die Datenschutz-Grundverordnung Auftragsverarbeitung. Man kann es sich wie den Schlüssel vorstellen, den Sie dem Reinigungsdienst geben: Er darf hinein, aber nur für die Arbeit, für die Sie ihn beauftragt haben. Die Regeln dafür stehen in einem Vertrag, dem Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, nach Art. 28 DSGVO.

Wann Sie einen AVV brauchen

Typische Fälle in kleinen Betrieben:

  • Website, E-Mail-Postfach oder Dateien liegen bei einem Hoster oder in einer Cloud.
  • Ihr IT-Dienstleister wartet Ihre Rechner per Fernzugriff und kann dabei Daten sehen.
  • Ein Rechenzentrum erstellt Ihre Lohnabrechnung oder ein Dienstleister scannt Ihre Akten.
  • Ein Anbieter betreibt Ihren Newsletter, Ihr Ticketsystem oder Ihre Zeiterfassung.

Keinen AVV brauchen Sie in der Regel mit Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank oder Post. Sie entscheiden selbst, was sie mit den Daten tun, und sind dafür eigenständig verantwortlich.

Was Sie tun können

Fordern Sie von jedem Dienstleister, der Ihre Daten verarbeitet, seinen AVV an. Bei großen Anbietern ist er oft Teil der Vertragsbedingungen und lässt sich im Kundenkonto abschließen. Legen Sie alle Verträge an einer Stelle ab und notieren Sie, wann Sie sie zuletzt geprüft haben. Wie eine vollständige Datenschutzdokumentation aufgebaut sein kann, zeigt die Seite Datenschutz-Dokumentation.

Achtung: Mit dem AVV geben Sie die Verantwortung nicht ab. Sie bleiben verantwortlich und müssen einen Dienstleister wählen, der Ihre Daten angemessen schützt.

Einordnung: Ob ein bestimmter Dienstleister in Ihrem Auftrag arbeitet oder selbst verantwortlich ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.

Vom Begriff zu Ihrer Domain

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Der IT-Sicherheitscheck liest die öffentlichen Einträge Ihrer Domain und zeigt, was davon eingerichtet ist und was fehlt. In derselben Darstellung wie hier: verständlich oder für Fachleute.

  • SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS-Berichte
  • DNSSEC, CAA und Nameserver der Domain
  • Zertifikat, HTTPS und Sicherheits-Header der Website
  • Fehlende Einträge als Vorlage für Ihren IT-Dienstleister
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