Geprüft · 28.10.2026

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BegriffNIS-2
Datenschutz und RechtPflicht zur IT-Sicherheit für wichtige Unternehmen

Was ist NIS-2?

NIS-2 steht für Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union.

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen bestimmter Branchen und Größen zu IT-Sicherheitsmaßnahmen, Registrierung und Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet und in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 über das BSI-Gesetz gilt.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite3 Abschnitte

Einfach erklärt

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie für mehr IT-Sicherheit in wichtigen Bereichen der Wirtschaft. In Deutschland gilt sie seit dem 6. Dezember 2025 über das neu gefasste BSI-Gesetz. Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren, ihre IT nach festen Vorgaben absichern und erhebliche Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden. Es geht um die Sicherheit von Systemen und Diensten, nicht in erster Linie um personenbezogene Daten. Man kann es sich wie Brandschutzvorschriften vorstellen: Sie gelten nicht für jedes Gebäude gleich, sondern je nach Nutzung und Größe.

Wen es betrifft

Betroffen sind Unternehmen aus den im Gesetz genannten Branchen ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme. Zu den Branchen gehören etwa Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Abfallbewirtschaftung, Lebensmittel, Chemie, Teile des verarbeitenden Gewerbes und IT-Dienstleister, die für andere Unternehmen IT betreiben.

Kleinere Betriebe sind in der Regel nicht direkt betroffen. Ausnahmen gibt es für wenige Sonderfälle wie DNS-Dienste oder Vertrauensdienste. Indirekt kann NIS-2 aber auch kleine Betriebe erreichen: Betroffene Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferanten und Dienstleister berücksichtigen und fragen deshalb nach.

Was Sie tun können

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betrieb betroffen ist, etwa mit dem NIS-2-Betroffenheits-Check oder der Prüfung des BSI. Für Unternehmen, die schon seit Dezember 2025 betroffen sind, ist die Frist zur Registrierung abgelaufen. Wer sich noch nicht registriert hat, soll das nach Angaben des BSI sofort nachholen. Die Geschäftsführung muss die Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

Einordnung: Die Einstufung hängt an Tätigkeit, Größe und Unternehmensverbund. Im Grenzfall klären Sie sie mit einem Anwalt. Stand dieses Eintrags: 28. Oktober 2026.

Vom Begriff zu Ihrer Domain

Wie sieht es bei Ihnen aus?

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  • SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS-Berichte
  • DNSSEC, CAA und Nameserver der Domain
  • Zertifikat, HTTPS und Sicherheits-Header der Website
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