Geprüft · 28.10.2026

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BegriffE-Rechnung
Dokumente und ArchivRechnung als Datensatz statt als Bild

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnung steht für Elektronische Rechnung.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, meist nach der europäischen Norm EN 16931, das ein Programm ohne Abtippen verarbeiten kann.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite4 Abschnitte

Einfach erklärt

Eine Rechnung als PDF ist ein Bild von einem Blatt Papier. Ein Mensch kann sie lesen, ein Buchhaltungsprogramm muss die Zahlen erst herauslesen oder jemand tippt sie ab. Eine E-Rechnung ist dagegen ein Datensatz, ähnlich einem sauber ausgefüllten Formular: Rechnungsnummer, Datum, Beträge und Steuersatz stehen in festen Feldern. Das Programm des Empfängers übernimmt sie direkt. In Deutschland üblich sind die Formate XRechnung und ZUGFeRD.

Was gilt und ab wann

Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind.

  • Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ein eigenes Postfach nur dafür ist nicht nötig.
  • Bis Ende 2026 dürfen Sie noch Papierrechnungen schreiben, PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers.
  • 2027 gilt das nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr.
  • Ab 2028 stellen alle E-Rechnungen aus.

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbeträge bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern. Rechnungen an Privatkunden betrifft die Pflicht nicht.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ab wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen.
  • Fragen Sie den Anbieter Ihres Rechnungsprogramms, ob es XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.
  • Legen Sie fest, an welche Adresse E-Rechnungen gehen und wer sie prüft.
  • Bewahren Sie die Datei so auf, wie sie gekommen ist. Maßgeblich ist der Datensatz, nicht ein Ausdruck.

Was keine E-Rechnung ist

Ein PDF, das per Mail kommt, ist keine E-Rechnung, auch wenn es elektronisch ist. Das Gesetz nennt es „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung prüft sich auch nicht selbst: Ob Leistung und Betrag stimmen, bleibt Ihre Aufgabe. Wie lange Rechnungen aufzubewahren sind, zeigt der Aufbewahrungsfristen-Rechner.

Vom Begriff zu Ihrer Domain

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Der IT-Sicherheitscheck liest die öffentlichen Einträge Ihrer Domain und zeigt, was davon eingerichtet ist und was fehlt. In derselben Darstellung wie hier: verständlich oder für Fachleute.

  • SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS-Berichte
  • DNSSEC, CAA und Nameserver der Domain
  • Zertifikat, HTTPS und Sicherheits-Header der Website
  • Fehlende Einträge als Vorlage für Ihren IT-Dienstleister
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