Geprüft · 28.10.2026

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BegriffDrittlandtransfer
Datenschutz und RechtDaten verlassen die EU

Was ist ein Drittlandtransfer?

Ein Drittlandtransfer ist jede Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, die nach der DSGVO eine eigene Grundlage braucht.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite4 Abschnitte

Einfach erklärt

In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) gilt dasselbe Datenschutzrecht. Verlassen personenbezogene Daten diesen Raum, ist das ein Drittlandtransfer. Er ist erlaubt, braucht aber eine Grundlage, die sicherstellt, dass der Schutz unterwegs nicht verloren geht. Wie bei einer Warensendung ins Ausland: Sie darf raus, braucht aber die passenden Papiere.

Wo das im Alltag passiert

Typische Fälle sind Cloud-Dienste mit Servern in den USA, Videokonferenz- und Newsletter-Werkzeuge oder Support aus einem anderen Land. Auch wenn jemand außerhalb der EU nur per Fernzugriff auf Ihre Daten schaut, kann das ein Drittlandtransfer sein.

Die drei Wege

  1. Angemessenheitsbeschluss: Die EU-Kommission hat festgestellt, dass ein Land ein vergleichbares Schutzniveau hat, zum Beispiel die Schweiz, Japan oder das Vereinigte Königreich. Für die USA gilt das nur für Unternehmen, die im EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind.
  2. Standardvertragsklauseln: ein von der EU vorgegebener Vertrag mit dem Empfänger. Dazu gehört eine Prüfung, ob das Recht im Zielland den Vertrag aushebelt.
  3. Ausnahmen im Einzelfall: etwa eine ausdrückliche Einwilligung. Für den Dauerbetrieb eines Dienstes sind sie nicht gedacht.

Was Sie tun können

Fragen Sie bei jedem Dienst, wo die Daten verarbeitet werden und auf welcher Grundlage. Die Angaben gehören in den AVV oder in die Liste der Unterauftragsverarbeiter.

Achtung: Der Rahmen für die USA steht unter Druck. Nach einem Urteil des obersten US-Gerichts vom Juni 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss die EU-Kommission gebeten, die Folgen zu prüfen. Stand 28. Oktober 2026 gilt der Rahmen weiter. Fragen Sie Ihre US-Anbieter, ob zusätzlich Standardvertragsklauseln vereinbart sind, die bei einem Wegfall greifen.

Einordnung: Welche Grundlage für einen bestimmten Dienst trägt, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.

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