Geprüft · 28.10.2026

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BegriffPersonenbezogene Daten
Datenschutz und RechtDaten, die zu einem Menschen führen

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Menschen beziehen, etwa Name, E-Mail-Adresse, Kundennummer oder Foto.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite3 Abschnitte

Einfach erklärt

Personenbezogen ist jede Information, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lässt. Das ist mehr als Name und Anschrift. Auch eine Kundennummer, eine Handynummer, ein Foto oder ein Eintrag im Dienstplan gehört dazu, sobald sich mit vertretbarem Aufwand herausfinden lässt, wer gemeint ist. Man kann es sich wie einen Faden vorstellen: Führt er von der Information zu einer Person, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Fast jeder Betrieb verarbeitet solche Daten jeden Tag: Kundenkartei, Angebote, E-Mails, Lohnabrechnung, Bewerbungen, Zeiterfassung. Für alle gilt: Sie brauchen einen Grund für die Verarbeitung, speichern nur so viel wie nötig und schützen die Daten.

Besonders streng sind die Regeln für die sogenannten besonderen Kategorien: Gesundheit, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinung, ethnische Herkunft, genetische und biometrische Daten sowie Sexualleben. Solche Daten stecken oft an unerwarteter Stelle, etwa in der Krankmeldung oder in der Konfession, die für die Kirchensteuer in der Lohnabrechnung steht.

Was nicht darunter fällt

Daten über Ihre Firma als juristische Person, etwa Rechtsform oder Handelsregisternummer, schützt die DSGVO nicht. Bei Einzelunternehmern ist das anders, weil hinter dem Firmennamen ein Mensch steht. Auch die Adresse vorname.nachname@ihre-firma.de bezieht sich auf einen Menschen.

Wirklich anonyme Daten, die sich niemandem mehr zuordnen lassen, fallen ebenfalls nicht unter die DSGVO. Ersetzen Sie aber nur den Namen durch eine Nummer und heben die Zuordnung auf, bleiben die Daten für Sie personenbezogen.

Einordnung: Hier steht, was das Gesetz allgemein meint. Ob eine bestimmte Verarbeitung in Ihrem Betrieb erlaubt ist, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.

Vom Begriff zu Ihrer Domain

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Der IT-Sicherheitscheck liest die öffentlichen Einträge Ihrer Domain und zeigt, was davon eingerichtet ist und was fehlt. In derselben Darstellung wie hier: verständlich oder für Fachleute.

  • SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS-Berichte
  • DNSSEC, CAA und Nameserver der Domain
  • Zertifikat, HTTPS und Sicherheits-Header der Website
  • Fehlende Einträge als Vorlage für Ihren IT-Dienstleister
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