Geprüft · 28.10.2026

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BegriffVerarbeitungsverzeichnis
Datenschutz und RechtÜbersicht, wofür Sie Daten nutzen

Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die schriftliche Übersicht nach Art. 30 DSGVO, wofür ein Betrieb personenbezogene Daten verarbeitet, welche Daten das sind, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite4 Abschnitte

Einfach erklärt

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine Übersicht, wofür Ihr Betrieb personenbezogene Daten nutzt. Für jeden Zweck steht dort, welche Daten es sind, von wem sie stammen, wer sie bekommt, wie lange sie bleiben und wie sie geschützt sind. Man kann es sich wie eine Inventurliste vorstellen, nur nicht für Werkzeuge, sondern für Daten. Typische Einträge sind Lohnabrechnung, Kundenverwaltung, Bewerbungen, Website und Videoüberwachung.

Brauchen Sie eins?

Die DSGVO kennt eine Ausnahme für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Sie greift aber nicht, wenn Sie Daten nicht nur gelegentlich verarbeiten, wenn die Verarbeitung ein Risiko für die Betroffenen birgt oder wenn besondere Daten wie Gesundheitsdaten dabei sind. Lohnabrechnung und Kundenverwaltung laufen regelmäßig. Die Datenschutzaufsichtsbehörden gehen deshalb davon aus, dass ein Verzeichnis vielfach geboten ist, auch in kleinen Betrieben.

Wozu es Ihnen nützt

Die Aufsichtsbehörde kann das Verzeichnis jederzeit anfordern. Im Alltag wichtiger: Es ist die Grundlage für alles Weitere. Wer weiß, welche Daten wo liegen, kann Auskunftsanfragen beantworten, Löschfristen einhalten und mit den richtigen Dienstleistern einen AVV abschließen.

Was Sie tun können

Fangen Sie bei den Abläufen an, nicht bei der Software. Die Datenschutzkonferenz stellt dafür ein Muster bereit. Ihr IT-Dienstleister ergänzt die technischen Angaben, Ihr Datenschutzbeauftragter prüft das Ergebnis. Wie eine solche Dokumentation aufgebaut sein kann, zeigt die Seite Datenschutz-Dokumentation.

Einordnung: Ob die Ausnahme für kleine Betriebe bei Ihnen greift, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.

Vom Begriff zu Ihrer Domain

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Der IT-Sicherheitscheck liest die öffentlichen Einträge Ihrer Domain und zeigt, was davon eingerichtet ist und was fehlt. In derselben Darstellung wie hier: verständlich oder für Fachleute.

  • SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS-Berichte
  • DNSSEC, CAA und Nameserver der Domain
  • Zertifikat, HTTPS und Sicherheits-Header der Website
  • Fehlende Einträge als Vorlage für Ihren IT-Dienstleister
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