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BegriffKI-Beauftragter
Künstliche IntelligenzZuständig für KI im Betrieb

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Ein KI-Beauftragter ist die Person, die im Betrieb KI-Werkzeuge freigibt, Einweisungen organisiert und bei Vorfällen hilft. Vorgeschrieben ist die Rolle nicht.

Darstellung

Ohne Fachbegriffe, für Betriebe ohne eigene IT.

Auf dieser Seite4 Abschnitte

Einfach erklärt

In fast jedem Betrieb gibt es jemanden, der die Schlüssel verwaltet: wer welchen hat, wer einen neuen bekommt und was passiert, wenn einer verloren geht. Ein KI-Beauftragter ist diese Person für KI-Werkzeuge. Sie entscheidet, welche Dienste genutzt werden dürfen, sorgt für Einweisungen und ist Ansprechpartner, wenn etwas schiefgeht.

Der Begriff steht in keinem Gesetz. Es ist eine Rolle, die sich ein Betrieb selbst gibt. Ob sie KI-Beauftragter, KI-Verantwortliche oder einfach Zuständige für KI heißt, spielt keine Rolle.

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Nein. Die KI-Verordnung der EU schreibt Betrieben, die KI nutzen, keinen KI-Beauftragten vor. Die EU-Kommission beantwortet genau diese Frage in ihren Antworten zur KI-Kompetenz: Eine bestimmte Organisationsstruktur ist nicht vorgeschrieben.

Pflicht ist etwas anderes, nämlich Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Beschäftigten. Damit das nicht im Alltag untergeht, hilft eine klar benannte Person. In kleinen Betrieben ist das oft die Inhaberin, der Inhaber oder die Büroleitung, unterstützt vom IT-Dienstleister.

Was die zuständige Person tut

  • Werkzeuge freigeben: festlegen, welche KI-Dienste mit welchen Konten und welchen Daten genutzt werden dürfen. Vorher klären, ob mit dem Anbieter ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig ist.
  • Nutzungsregel pflegen: eine kurze, verständliche Regel für alle, die bei neuen Werkzeugen angepasst wird.
  • Einweisungen organisieren: neue Mitarbeitende einweisen und festhalten, wer wann was gelernt hat.
  • Ansprechpartner bei Vorfällen sein: etwa wenn Kundendaten versehentlich in einen fremden Dienst eingegeben wurden oder ein Werkzeug ohne Freigabe genutzt wird (Schatten-KI).

Was die Rolle nicht leistet

Ein Titel verschiebt keine Verantwortung. Die Pflichten aus der KI-Verordnung treffen den Betrieb, nicht die benannte Person. Die Rolle ersetzt auch keinen Datenschutzbeauftragten. Ob Sie einen brauchen, regelt das Datenschutzrecht unabhängig davon. Und ein Teilnahmezertifikat als „KI-Beauftragter“ ist keine Voraussetzung für die Aufgabe.

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